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einstweilige verfügung?

 
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Schorle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 09:02    Titel: einstweilige verfügung? Antworten mit Zitat

hallo.

ich nehme an,die frage wurde hier schon tausend mal gestellt,sorry,wenn das der fall ist.
mir wurde vorletzte woche das konto gepfändet.
ich bin alleinerziehende mutter zweier kinder,eins davon 7 wochen alt.
auf das konto gehen momentan nur alg2 und das kindergeld ein.dazu kommen demnächst das erziehungsgeld und der unterhaltsvorschuß,sonst nichts für die kommenden 3 jahre (minimum)
ist es rechtens,daß sozialleistungen gepfändet werden?
ich habe jetzt angst,daß mir das konto gekündigt wird,denn dann sieht es düster aus.
einen oe mußte ich schon vor 3 monaten ablegen.
kann ich eine einstweilige verfügung erwirken und wenn ja,wo?
vielen dank.
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AvD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann ein Freigabebeschluss bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden. Alles weitere wird Dir der Rechtspfleger dort sicher erklären.
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