Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fristlose Kündigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fristlose Kündigung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Opus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 14:27    Titel: Fristlose Kündigung? Antworten mit Zitat

Hallo,
Kann mir der Vermieter fristlos kündigen?
Ich wohne seit 1 Jahr wieder bei meinen Eltern. Leider sind wir wieder im Streit und mir wird mit "Rausschmiss" gedroht.
Ich habe vor 1 Jahr einen Mietvertrag unterschrieben, jedoch wurde die Miete nie gefordert. Ich habe nie Miete bezahlt.
Eine Kündigungsfrist ist im Mietvertrag nicht gegeben.

Kündigungslage im Mietvertrag:
"Eine Kündigung des Mietvertrages ist in diesem Fall auch möglich, wenn die Voraussetzungen des §564b Abs.1 BGB (berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses) nicht vorliegen."

"Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, das der Mieter nur einen verminderten Kündigungsschutz genießt, da die Wohnung des Mieters in einem vom Vermieter selbstbewohnten Zweifamilienhaus liegt, wobei mind. eine der Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung eines vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäudes nach dem 31.Mai 1990 und vor dem 1.Juni 1995 fertiggestellt worden ist."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 2 Monatsmieten Rückstand kann der Vermieter fristlos kündigen.

Alles andere dürfte hier nebensächlich sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Opus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn ich keine Mahnung erhalten habe?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte ja bald sagen, dass wenn der VM es 12 Monate lang tolleriert hat, dass keine Miete bezahlt wird, dieser VM ja gar kein Interesse an der Zahlung hatte, und dadurch der Rückstand keinen Grund mehr für eine fristlose Kündigung darstellt.
Es drängt sich sogar die Vermutung eines Scheinmietvertrags auf.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte sogar sein, daß der Mietvertrag nur abgeschlossen wurde, um Leistungen zu erhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Opus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

§ 117 BGB Scheingeschäft
(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.
(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.
(Quelle:Google)


zu 1: Der Mieter hat kein Einverständniss für einen Scheinvertrag gegeben.
Es kam auch nie ähnliches von beiden Seiten zur Sprache.

zu2: Es ist dem Mieter nicht bekannt ob der Vermieter daraus ein verdecktes Geschäft
behandelt.

Kann der Mieter sein Recht auf 3 Monate Kündigungsfrist dann fordern?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Opus hat folgendes geschrieben::


Kann der Mieter sein Recht auf 3 Monate Kündigungsfrist dann fordern?


Die Argumantation ist eher paradox. Wenn der Mieter darauf besteht, es handelte sich um eine ordentliches Mietverhältnis, dann muss er sich auch an seinen vertraglichen Pflichten festhalten lassen.

Und eine Mahnung ist immer dann entbehrlich, wenn das Leistungsdatum kalnedermäßig bestimmt ist - wie typischerweise in einem Mietvertrag.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zu 1: Der Mieter hat kein Einverständniss für einen Scheinvertrag gegeben.
Es kam auch nie ähnliches von beiden Seiten zur Sprache.


Warum verlangt dann ein VM von seinem M kein Geld?
Ist es dem VM vielleicht nach 12 Monaten erst jetzt aufgefallen, dass der M noch nie bezahlt hat?

Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass Sie den Wohnraum von Ihren Eltern gemietet haben?( Weil dies nicht eindeutig klargestellt wird)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Opus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Wohnraum befindet sich im selben Haus, wie jenes vom Vermieter (Eltern).
Einige Räume werden auch von beiden Seiten genutzt und ist im Vertrag auch so festgeschrieben.

Der VM ist/war zu jeder Zeit bewußt, das der Mieter keine Miete zahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann mit Sicherheit sagen, dass Mietforderungen nach einem Jahr noch lange nicht verwirkt sind, es sei denn, der Vermieter hätte sich irgendwann einmal dahingehend geäußert, dass er das Geld nicht mehr haben wolle.
Die Begründung kann doch ganz einfach die sein, dass es sich eben um das eigene Kind handelt und das setzt man eben nicht einfach so schnell auf die Strasse.
Es ist auch das gute Recht eines Vermieters, erstmal eine Zeit abzuwarten, ob nicht doch noch mal die Miete kommt.
Von daher haben wir hier zwölf Monate Mietrückstand und also auch einen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung.
Ich würde anstelle des Vermieters hier noch einmal eine Nachfrist setzen und dann fristlos kündigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte dieser Fall vor Gericht enden wird allerdings auch einem Richter auffallen, dass dem "Vermieter" erst einfällt, dass er Miete haben will, wenn offensichtlich seine erzieherischen Fähigkeiten am Ende sind und das letzte Mittel die Androhung des Rausschmisses ist.
Diese elterliche Erpressung zwischen "bis Du 18 bist" und "Solande Du Deine Füsse.." etc. ist wohl jedem bekannt: daher hilft hier auch nur Auszug aus der Einliegerwohnung des elterlichen Hauses, obwohl sicher ziemlich praktisch.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Opus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.
Der Mieter muss jetzt noch schneller eine neue Wohnung finden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.