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Anzeige wg. angeblichem Diebstahl...

 
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Mikerulez
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 22:05    Titel: Anzeige wg. angeblichem Diebstahl... Antworten mit Zitat

...Hallo, wir waren letze Woche mal wieder am Wochenende raus ( Ich und meine 2 Kumpels), wie immer haben wir uns ein Taxi bestellt um zu unserer Stammdisco zu kommen, soweit so gut. Irgendwann Nachts als wir von der Disco nach Hause wollten kam uns auf dem Parkdeck der Disco ein Mann entgegen und schrie laut durch die Gegend das wir doch sein Handy gestohlen hätten (Es war der Taxifahrer), er hat uns beleidigt und gesagt das er uns Anzeigt. Wir haben das Handy nicht geklaut.Das ganze grenzte schon an Rufmord und war mir auch sehr Peinlich, da Ich in dieser Disco Stammgast bin und auch ziemlich bekannt bin! Wir haben den Taxifahrer angeboten das er uns doch durchsuchen kann, was er nicht in Anspruch genommen hat, die Polizei war auch noch nicht im Spiel! Meine Frage ist nun: Was für Aussichten hat der Taxifahrer mit seiner Anzeige????
Wie läuft die Anzeige ab (Wielange dauert es circa)???
Sollte ich etwas gegen diesen Mann machen?? Anzeige wg. Rufmord oder so ähnlich???
Wenn es zur Anzeige kommt, bekommt mein Arbeitgeber bescheid???? ( Ich Arbeite in einer Bank)

Bin kurz vor der Übernahme in meiner mom. Arbeit, und möchte mir das echt nicht durch so eine ungerechtfertigte Anzeige versauen!

Bin nicht beschlagen im recht, bitte helft mir!
Danke schon mal im vorraus!!
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze lässt sich nicht pauschal beantworten.

Man müsste die Zeugenvernehmung des Taxifahrers lesen. Dies könnte dein Rechtsanwalt beantragen (falls du angezeigt wirst). Es bleibt abzuklären, warum der Taxifahrer euch beschuldigt. Hat er euch dabei beobachtet usw. Dies hätte sicher eine Streife vor Ort abgeklärt, die hätten euch dann vermutlich auch durchsucht.

Im Nachhinein denke ich nicht, dass du oder deine Kumpels was zu befürchten habt (kommt darauf an, ob ihr vorbelastet seit und was der Taxifahrer genau sagt). Fakt ist, ihr seit zu 3 und habt in der Regel die besseren Karten!

Und nur weil der Taxifahrer irgendwann sein Handy nicht mehr findet, besteht noch kein Tatverdacht euch gegenüber.

Eine Anzeige wegen Rufmord oder so gibt es nicht. Das ganze heisst Falsche Verdächtigung. Hierfür müsste der Taxifahrer aber wissen, dass ihr nicht die Täter seit und zeigt euch trotzdem an. Nach meiner Einschätzung musst du dir nicht den Kopf zerbrechen.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Über eine Anzeige wird eine Arbeitgeber in der Regel nicht informiert. Ausnahmen gelten für den öffentlichen Dienst sowie unter Umständen, wenn für die Tätigkeit eine staatliche Sicherheitsüberprüfung nötig war.
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Mikerulez
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 08:52    Titel: Danke schonmal... Antworten mit Zitat

...für die beiden Antworten!
Wie lange dauert es den i.d.R bis so eine Anzeige zugestellt wird???
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

kann man auch nicht sagen. Kannst mal so max. 4 Wochen von der Polizei zur StA rechnen. Dann liegts bei der StA. Wenns eingestellt wird, dauerts vielleicht nochmal 4 Wochen bis du nen Einstellungsbescheid erhälst.

Ich vermute mal duch die Fragestellung wolltest du wissen, wie lange du auf heissen Kohlen sitzen musst obste angezeigt wirst. Wenn die Anzeige zur StA geht, wirst du vorher als Beschuldigter vernommen/ gehört. Insofern, würd ich sagen, weisst du spätestens nach 1-2 Wochen ab Tat ob du Beschuldigter bist oder nicht.

PS: Die Bank würde erstmal nichts erfahren. Allerdings wird im Falle einer Verurteilung ein Kriminalaktennachweis (KAN) angelegt. Hab selber mal in einer Bank gearbeitet, daher weiss ich, dass du zumindest am Anfang ein Führungszeugnis vorlegen musst. Unter Umständen würde das dann da erscheinen. Aber mach dir da mal keine Sorgen...
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Mikerulez
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann ich davon ausgehen, wenn nach 2 Wochen immernoch keine Anzeige bei mir eingetroffen ist, dass der Taxifahrer seinen Fehler eingesehen hat bzw. keine Anzeige erstattet???
Eine andere Sache ist noch das ja gar keine Polizei im Spiel war,
der kann uns ja sowieso nix anhängen oder???
Es kann ja jeder sagen : " die haben mir mein Handy geklaut" (vorallem das es ihm nach ca 5 Stunden auffällt.)!! Hätte er nicht sofort zur Polizei gehen müssen???

Hab noch nie so einen Mist erlebt, kam mir echt vor wie ein Verbrecher an dem Abend, obwohl Wir rein gar nix getan hatten! Es gibt schon komische Leute.
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

wenn Anzeige gegen dich erstattet wird, bekommste entweder einen Brief (schriftliche Äußerung im Strafverfahren) oder n Polizist kommt persönlich vorbei. Würde hier wohl so sein. Wenn da die nächsten Wochen nichts passiert, kommt auch nichts. Du könntest aber auch mal bei deiner örtlichen Pol. nachfragen, ob was gegen dich vorliegt.

Der Taxifahrer könnte schon nachträglich Anzeige erstatten. Kommt halt darauf an, was er der Polizei erzählt.
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