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Gratwanderung zwischen Zwischenmenschlichkeit und Geschäft

 
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 13:18    Titel: Gratwanderung zwischen Zwischenmenschlichkeit und Geschäft Antworten mit Zitat

Hallo,
vielleicht kann es sein das ich einfach zu weich für das Vermietungsgeschäft bin.......
Aber ich finde es eine Gratwanderung...
Wenn z.B. jemand eine Wohnung seit Anfang des Monats bezogen hat....eine Bankbürgschaft ausgemacht war....diese ja zu Mietgbeginn fällig ist....der Mieter sie aber noch nicht gebracht hat.....man schon 2 mal im freundlichen Geplänkel über Gott und die Welt NEBENBEI nachgehakt hat was mit der Bankbürgschaft ist.....es immer hieß....ja - machen wir so schnell wie möglich - sorry-......dann weiter freundliches blabla über alles mögliche......
Ich denke ich werde bis Anfang nächsten Monat noch abwarten, und dann SCHRIFTLICH die Bankbürgschaft anmahnen müssen....
Was bleibt mir anderes übrig???
Aber dann diese düstere Wolke die über einem schwebt.....jetzt haben wir soooo ein gutes Verhältnis und dann kommt SCHRIFTLICH so ein Hammer....
Tja.....ist irgendwie doof, aber ich muß doch auch sehen wo ich bleibe, oder?
Ich finde es arg schwer wenn man mit im Haus wohnt das zwischenmenschliche mit dem geschftlichen zu trennen.
Es ist eine richtige Hemmschwelle...
Versteht das jemand?
Und nun zum dritten und vierten mal mündlich nachhaken ist mir auch zu doof...
Ich weiß...ist nur ne Kleinigkeit, gibt schlimmere Probleme....würde mich aber interessieren ob ich die einzigste mit dieser Hemmschwelle bin.
Wenn ich nicht dort wohnen würde wäre mir auch einiges Schlimmeres in der Vergangenheit wesentlich leichter gefallen und der Schaden von vornerein begrenzt worden...
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Tja,
Vermieter und Mieter unter einem Dach, das ist schon doof für beide Seiten, wenn es irgendwelche Probleme gibt - egal von welcher Seite.

Nehmen Sie es mit Humor: die Bankbürgschaft (statt Bargeld) hilft Ihnen, wenn es dick kommt auch nicht: dann sperrt diese die Bank nämlich einfach mit der Begründung, dass der Mieter bei der Bank auch Schulden hat (schon passiert) !
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Melanie,

ich kann Sie echt gut verstehen. Auch ich habe manchmal solche Problemchen, obwohl ich eigentlich gar kein Weichei bin.
Verlegen
Ich habe mich einverstanden erklärt, dass sie die Kaution in Raten zahlen.
Meine Frau ging gern mal runter zu den Mietern, auf ein Tässchen Kaffee. Wir kannten all Ihre Problemchen, und waren auch gern mal hilfsbereit, wenn das möglich war.
Das ging zwei Monate gut, dann fingen sie an mit "kein Geld", und "jetzt so viel und nächste Woch noch einen Hunni" usw.
Im Nachfolgendem Monat zahten Sie gar nicht, auf eine Mahnung reagierten sie total beleidigt, obwohl ich mich auf diese Weise absichern musste, und den Monat drauf bekam ich am 07. ein "Schreiben", dass sie rückwirkend zum 01. des gleichen Monats kündigen, und hoffen dass ich auf die Kündigungsfrist verziechten würde.
Am 10. waren sie raus, und ich froh, weil ich sie gerade fristlos kündigen wollte.
Anschliessend holte ich mir eiskalt einen Titel, und seitdem warte ich drauf, dass sie irgendwann innerhalb der nächsten 30 Jahre in Lotto gewinnen, und wehe dem es ist einen Tag später.

Sie sollten vielleicht überlegen, wie gut Ihr Euch versteht. Ist es schon Freundschaft? Wenn ja, wäre so eine Bürgschaft für mich kein Grund den MV zu kündigen. Aber dann muss man bei kleinsten Beschädigungen, oder Zahlungsrückständen hart durchgreifen.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::

Nehmen Sie es mit Humor: die Bankbürgschaft (statt Bargeld) hilft Ihnen, wenn es dick kommt auch nicht: dann sperrt diese die Bank nämlich einfach mit der Begründung, dass der Mieter bei der Bank auch Schulden hat (schon passiert) !


Sorry, aber das ist ausgemachter Blödsinn...
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es einem selbst schon passiert ist, dass die Bank mit der Begründung nicht zahlen will, dann nimmt man nur noch Bares. Smilie
Diejenigen Mieter, die kein Bares auftreiben können, bilden ja überdies eine erhöhte Gefahr.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Wenn es einem selbst schon passiert ist, dass die Bank mit der Begründung nicht zahlen will, ...


Es mag ja durchaus sein, dass die Bank nicht zahlen will. Es mag auch jede Menge Ansätze gegen eine Zahlungsverpflichtung aus einer Bürgschaft geben. Wenn sich die Zahlungsverweigerung der Bank allerdings nur darauf stützt, dass der Mieter Verbindlichkeiten gegenüber der Bank hat, könnte man einem Verfahren gegen die Bank mit Gelassenheit entgegen sehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Melanie, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wieder unbeliebt bei ihnen mache-bleiben sie Mensch! Wir sind unserem Vermieter sehr dankbar, dass er uns sechs Monate Zeit gelassen hat, um die Kaution zu bezahlen. Anders war es leider nicht möglich. Unsere Bank hatte die Bankbürgschaft nicht mehr für den neuen Mietvertrag verlängert und wir standen da in unseren" nassen Hemden"-gerade den Mietvertrag unterschrieben und dann gleich den Vermieter um den Gefallen bitten müssen.......
Allerdings ist der gute Mann finanziell so super abgesichert, dass er da auch mal fünf gerade sein lassen kann. Guter Rat ist in der Situation schwierig denke ich.
Gruß M.
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen Wir mal an die Bürgschaft wäre immer noch nicht da.
Nun wäre die Mieterin ausgezogen und nur ihr Freund bleibt wohnen (beide haben den Mietvertrag unterschrieben).
Die Mieterin kommt zu uns und sagt mündlich: Ich ziehe aus - nur damit das klar ist und ihr Bescheid wißt!
Es käme keine Nachfrage auf Entlaß aus dem Mietvertrag....klar Mieterin muß dann weiter für Miete haften (das weiß ich)...
O.K., nehmen wir an nun wöllte der Mieter eine andere Person (kein Partner) in der Wohnung wohnen lassen zwecks WG.
Bräuchte der Mieter dafür unsere Zustimmung wegen Untervermietung, oder könnte er einfach argumentieren das ja nun seine Freundin weg ist, und er nur eine neue Person aufnimmt....sich ja aber an der Personenzahl nix ändert?
Am besten wäre es ja für mich wenn der alte Vertrag gekündigt wird, und ich mit ihm und der neuen Person einen neuen Vertrag schließen würde, dann könnte ich nämlich auch grad mit dem neuen MV einige Sachen von vornerein klären (Barkaution, Lüftungsproblem aus anderem Tread mit Haftungshinweis der Mieter)....
Kann der Mieter sich auf dem alten Vertrag ausruhen sofern die Exfreundin nicht meckert, und einfach ohne Genehmigung eine Ersatzperson einziehen lassen?
Achja - und ich habe bisher noch nix zu den Mietern gesagt, da ich ja nicht bestrebt bin einen neuen MV mit nur einer Haftungsperson einzugehen.....und der Zuzug einer weiteren Person ist ja noch nicht aktuell....
Was meint Ihr?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gebrauchsüberlassung an dritte Bedarf immer der Zustimmung des VM.
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn im MV steht das sich die Vertragsparteien darüber einig sind das 2 Personen in die Wohnung einziehen, und es ja dann 2 Personen bleiben???
_________________
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

und mal ernsthaft:
Was könnte ich schon groß dagegen tun?
Ich müßte ja nachvollziebare Gründe GEGEN die Untervermietung nennen.....und ein nachvollziehbarer Grund fällt mir da eh nicht ein....
Mir gehts eigentlich auch nur drum ob ich dann einen neuen Vertrag fordern kann (was mir am Liebsten wäre)
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
auch wenn im MV steht das sich die Vertragsparteien darüber einig sind das 2 Personen in die Wohnung einziehen, und es ja dann 2 Personen bleiben???


Das ist ja kein Freifahrtsschein für alle Jahre, sonst können die Mieter ja wechseln wie se lustig sind und der VM kann nix dagegen tun.
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