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Verfasst am: 13.07.05, 20:08 Titel: Toilettenbenutzung bei gewerblichen Räumen
Ich habe ein Ladenlokal und eine Toilette, die ich mir mit drei anderen gewerblichen Mietern teile. Da sich nie jemand um die Reinigung gekümmert hat, habe ich eine Putzfrau mit dem Einverständnis aller PArteien organisiert. Jetzt gibt es einen Hausverwalter der unserer Putzfrau "Gekündigt" hat und seine Schwiegertochter als Putzhilfe eingebracht hat. Diese sollen wir nun mit 3 Euro mehr im Monat bezahlen. Da ich auf dem Standpunkt stehe das ich eine Putzfrau habe die es genau so gut macht und dazu auch noch günstiger ist habe ich dies abgelehnt. Ein schreiben dazu von Vermieter, der sich im übrigen darum nicht kümmert, gibt es nicht, keine Ankündigung oder Vertragsänderung, nichts.
da ich mich nicht an der Putzfrau des Hausverwalters beteilige hat er kurzerhand ein Schloss auf die Toilettentür gemacht und mir die Benutzung untersagt.
Nun bin ich ziehmlich Ratlos was ich tun kann. Für ein paar Tips wäre ich Dankbar
Miete kürzen. Keine Ahnung, wie das bei Gewerberäumen ist, aber bei Wohnungen ist das auf jeden Fall ein Grund zu Mietkürzung, (in einem ganz bestimmten Fall sogar 80%) wenn die einzige Toillete nicht nutzbar ist.
Da es sich um ein Ladenlokal handelt, kann ich leider nicht helfen.
Mit welchem Recht kündigt denn der Hausverwalter den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Putzfrau?
Steht irgendwo, dass der Hausverwalter eine Putzfrau einsetzen darf und Sie dafür zahlen müssen?
Wenn nein,
a) wieso nicht: sofortiges Einschreiben an den VM und Mietminderung um 50% ab sofort ankündigen oder
b) wieso nicht: Schloss aufbrechen (habe Sie schließlich gemietet!). Eine Flex gibt es im Baumarkt für unter 10 Euro - das ist weniger als was Sie täglich an Miete reduzieren würden, damit würde ich die Anschaffung sogar dem VM in Rechnung stellen.... _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 17.07.05, 19:04 Titel:
Also ich würde den Vermieter darauf aufmerksam machen, daß lt Arbeitsstättenverordnung eine Toliletten frei zugänglich sein muß. Sie muß auch jederzeit Kunden zugänglich gemacht werden. Wenn dies nun durch den Hausmeister unmöglich gemacht wird, rikiert der Vermieter die Zulassung/Genehmigung für die gewerbliche Nutzung der Räume zu verlieren.
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