Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stoerung aus Disothek
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stoerung aus Disothek

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ting
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Muenchen

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 04:08    Titel: Stoerung aus Disothek Antworten mit Zitat

Hi,
ich wohne seit zwei Jahren in Muenchen. Es steht in der direkten Nachbarschaft eine Discotheke, die jeden Freitag und Samstag Ihre Geschaeft in der Nacht (12:00 bis 5:00) treibt. Die Musik ist laut, besonders ist das Bass (niederfrequenz) unertraeglich (es ist auch der Grund, warum ich jetzt wach bin).
Andere Bewohner in der Nachbarschaft haben schon unzaehlige Male versucht, irgendwas dagegen zu tun (Polizei rufen, beim Bezirkausschuesse beschweren, Unterschrift sammeln). Es hat fast ueberhaupt nicht gebracht (der Kampf zwischen Nachbarschaft und diesem Disco hat schon laenger als 20 Jahre gedauert...).
Ich kann mich schwer vorstellen, dass so eine Ruhestoerung so viele Jahre ohne Problem existieren kann. Vielleicht haben wir nicht die richtige Vorgehensweise genommen. Was muss man richtig tun?

Ting
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ansprechpartner dürfte hier wohl das Ordnungsamt /Gewerbeamt der Stadt München sein. DIese Ämter erteilen für die Disco eine Konzession mit Auflagen, Sperrzeiten usw. In diesen sollte alles geregelt sein, insbesondere die max.Lautstärke oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz. Das Problem wird auf jeden Fall nicht leicht aus der Welt zu schaffen sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sie schreiben, dass die Disco dort schon seit 20 Jahren betrieben wird. Nun sind Sie vor zwei Jahren dort hingezogen (evtl. freuen Sie sich über die für München relativ günstige Miete....) und beschweren sich hinterher über den Lärm. Ist doch irgendwie auch komisch, oder?

Kann verstehen, dass der Lärm für Sie belastend ist. Einfacher, günstiger, schneller und nervensparender entkommen Sie der Situation aber durch einen Umzug.

Gruß
mc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ting
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Muenchen

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach ist es nicht mehr, wenn man das Haus gekauft hat...
Als ich das Haus kaufte, war das Disco zu (alle Fenster mit Holzplatten gesperrt, nach der Info von Nachbarn/Baufirma sollte es seit Monaten zu sein). Zwei Monaten nach dem Umzug war die Lade aber wieder auf.
Ich würde hier nur mal nach Möglichkeit fragen, was man im Rahmen des Gesetzes besser machen könnte. Es ist, meiner Meinung nach, schließlich ein Recht, in der Nacht in der Ruhe schlafen zu können, egal ob die Wohnung/das Haus günstig zu bekommen hat oder nicht.
Wenn das Gesetz die Situation erlauben sollte, könnte ich natürlich auch nichts anders gesagt als "Pech gehabt"!!

Ting
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

ting hat folgendes geschrieben::
Es ist, meiner Meinung nach, schließlich ein Recht, in der Nacht in der Ruhe schlafen zu können, egal ob die Wohnung/das Haus günstig zu bekommen hat oder nicht.


Naja, das wäre so, als würden Sie ein Haus wegen dem billigen Bauland direkt neben die Autobahn bauen und hinterher die Schließung der Autobahn wegen Lärmbelästigung und Abgasbelastung beantragen....

Haben Sie sich denn vor dem Kauf des Hauses nicht über die Zukunft der geschlossenen Disko vergewissert? Und was hat der Verkäufer zu diesem Thema gesagt? Vielleicht sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht schon zu dieser Zeit was schief gelaufen ist und Sie etwas übers Ohr gehauen wurden.

Solange die Disko die erforderlichen Genehmigungen hat (wovon ich mal ausgehe) und sich die Betreiber um Ruhe vor der Disko zumindest bemühen wird man nicht viel ausrichten können. Wenn doch konkret etwas unternommen werden soll, würde ich zur Rücksprache mit einem Anwalt und der Nachbarschaft raten.

Gruß
mc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ting
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Muenchen

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Eine harte aber realistische Abschätzung...

Immerhin, vielen Dank für die Antwort.

Gruß

Ting
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.