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Kaution einbehalten - Teppicherneuerung!

 
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danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 09:18    Titel: Kaution einbehalten - Teppicherneuerung! Antworten mit Zitat

Hallo,

hätte mal eine Frage!
Ein Bekannter hat seine Wohnung gekündigt! Nachmieter gefunden, Vermieter war einverstanden!
Der Vermieter verlangte den Teppich im Wohnzimmer ca. 30 qm² neu reinlegen zu lassen, mein Bekannter sollte das bezahlen und auch veranlassen! Am Eck war der Teppich ausgefranzt!
Dann hat er sich erkundigt, der Teppich hätte 800 € gekostet und der Teppichtyp meinte, das so ein Teppich nichts für eine Mieterwohnung gedacht ist, eher für Büros oder so!
Jedenfalls war der Vermieter dann im Urlaub und der Mieter hat den Teppich nicht ausgewechselt sondern nur das Eck ausgewechselt und den Teppich Reinigen lassen!
Da der Vermieter in den Urlaub gefahren ist, wurde ausgemacht, das eine interne Wohnungsübergabe gemacht werden kann und zu einen späteren Zeitpunkt eine Offizielle Übergabe nachgemacht wird.
Mein Bekannter wurde aber zu dieser Übergabe nicht eingeladen und die neue Mieterin hat ihn danach angerufen und gemeint, das der Vermieter sich wegen den Teppich aufgeregt hat und die Kaution nicht zahlen will!

Wie ist das rein Rechtlich??? Kann er die Kaution einbehalten? Hätte mein Bekannter wirklich den teueren Teppich zahlen müssen???

VIELEN DANK IM VORAUS!!!
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an:
Ich spekuliere mal, dass der Teppich zur Mietsache gehörte, dann wurde eine normale Abnutzung mit der Miete abgegolten. Durch den Mieter verursachte Schäden, die nicht zur normalen Abnutzung gehören, sind dem VM zu ersetzen. Dabei wird ein Abzug "Neu für Alt" gemacht. Im Schnitt geht man bei einem Teppich mittlerer Qualität davon aus, dass er 10 Jahre hält. War der beschädigte Teppich demnach bereits 5 Jahre alt, müssten hier 50 % ersetzt werden.
Über die Kaution muss der VM eine Abrechnung machen. Wird diese vom ehemaligen Mieter beanstandet und kommt man nicht zum Konsens, bleibt dem Ex-Mieter nichts anderes übrig als auf Zahlung der Kaution zu klagen, die seiner Meinung nach unberechtigterweise durch den VM einbehalten wurde.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Als Nachtrag zu Susanne.

Beim Abzug Alt für neu bezieht sich der zu erstattende Preis auf den ursprünglichen Preis des Teppichs. Ansonsten gilt der Preis eines in seiner Art und Beschaffenheit ähnlichen Teppichs.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Teppich für Büros etc. ist sogar im Regelfall hochwertiger als ein Teppich für Wohnnutzung. Deshalb erscheint mir 800 Euro durchaus angemessen.

Warum hält sich Dein Bekannter auch nicht an die Abmachung?
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

He. Dörfler

Es war aber vorher wohl ein nicht so hochwertiger Teppich verlegt, der nun durch einen besseren ersetzt werden soll. Wobei aber auch noch zweifelhaft ist, ob die Beschädigung nicht einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht.
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danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Alles unklar!

Also, ob der Teppich jetzt bestandteil zur Mietsache ist? Ich denke wenn er vorher schon verlegt war schon oder?
Es ist im Vertrag nichts hinterlegt oder so!
Eine "normale" Abnutzung war das eigentlich nicht mehr! Es war schon so das es zwar nicht absichtlich war aber schon sehr krass!
Ich verstehe nur nicht wie man so einen Teppich in eine normale Wohnung legen kann, überhaupt, mein Bekannter wusste nicht das es so ein teurer Teppich war!
Er hat sich nicht an die Abmachung gehalten weil er es als zu teuer empfand!!!
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist ja einiges klar.

Wenn der Teppich bereits bei Einzug vorhanden war, gehört er natürlich zur Mietsache. Das muß im Vertrag nicht nochmals erwähnt werden.

Wenn es keine normale Abnutzung mehr war, sondern eine Beschädigung durch den Mieter, muß der Mieter natürlich dafür Ersatz leisten. Und zwar nach dem Grundsatz "Alt gegen neu" entsprechend dem Alter, wie es vorher schon geschrieben war.

Wenn der Teppich bei Mietbeginn vom Vermieter verlegt wurde, ist es natürlich seine Sache, um was für einen Teppich es sich handelt und wie teuer er war. Ob der Mieter es weiß, wie teuer er war, tut nichts zu Sache.

Er hat sich nicht an die Abmachung gehalten weil er es als zu teuer empfand!!!

Diese Ausrede ist absolut albern. Er muß sich an die Abmachung halten. Ob er ihm zu teuer war oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Wenn der Vermieter z.b. einen Teppich verlegt, der 50 € und teurer pro qm ist, ist das die Sache des Vermieters. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen besonders billigen Teppich.

Wie nun der Schaden berechnet wird, wurde schon oben weiter beschrieben. Preis des Teppichs im Verhältnis zum Alter.
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