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Nachbesserung Malerarbeiten

 
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nobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:34    Titel: Nachbesserung Malerarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben vor dem Auszug unsere Wohnung gemalert. Bei der Wohnungsübergabe wurde die Qualität der Ausführung der Malerarbeiten bemängelt (die Ansätze der Farbrolle war zu sehen). Die betrifft zwei Räume vollständig und in einem Raum eine Wand.

Nun sollen wir uns wegen der Nachbesserung mit unserer ehemaligen Wohnungsverwaltung in Verbindung setzen. Nun würde ich wissen, was man uns in Rechnung stellen kann.

1.
Muss die Verwaltung uns ein Angebot für einer Nachbesserung vorlegen bzw. müssen wir ggf. eine Rechnung bezahlen?

2.
Was darf bei der Nachbesserund in Rechnung gestellt werden? Wenn in einem raum nur eine Wand bemängelt wurde, darf dann der ganze Raum gemalert werden?

3.
Welche Zeit haben wir, um uns selber um die Nachbesserung zu kümmern?

Vielen Dank für die Antworten.
Nobi


Zuletzt bearbeitet von nobi am 18.07.05, 08:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Arbeiten unzureichend ausgeführt wurden und der VM hat dieses bemängelt muss der Mieter nachbessern und zwar so umfangreich wie es dazu gehört damit es fachgerecht ist. Wenn dazu das gesamte Zimmer gestrichen werden muss dann muss dies getan werden. Der Mieter bekommt dazu eine Frist in der er die Nachbesserung vornehmen muss. Verstreicht die Frist ohne das der Mieter etwas tut kann der VM eine Firma mit der Durchführung beauftragen, die Kosten sind vom Mieter dann zu erstatten.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Als Frist für die Nachbesserung wird üblicherweise 1 Woche gewährt.

Das gilt aber nur dann, wenn nicht der M erklärt, er werde nicht nachbessern. Nach dieser Weigerung kann der VM sofort ein Unternehmen einschalten.
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nobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die bisherigen Antworten.

Die Wohnungsünergabe fand am 30. Mai statt und die Mängel wurden von der Hausverwaltung notiert. Allerdings wurde damals nichts wegen Nachbesserung ausgemacht nur darauf hingewiesen, dass da evtl. etwas kommen könnte.

Die Hausverwaltung will ein Angebot einholen und dann müssen wir sehen. Mit den Augen rollen

Nobi
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