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wir haben vor dem Auszug unsere Wohnung gemalert. Bei der Wohnungsübergabe wurde die Qualität der Ausführung der Malerarbeiten bemängelt (die Ansätze der Farbrolle war zu sehen). Die betrifft zwei Räume vollständig und in einem Raum eine Wand.
Nun sollen wir uns wegen der Nachbesserung mit unserer ehemaligen Wohnungsverwaltung in Verbindung setzen. Nun würde ich wissen, was man uns in Rechnung stellen kann.
1.
Muss die Verwaltung uns ein Angebot für einer Nachbesserung vorlegen bzw. müssen wir ggf. eine Rechnung bezahlen?
2.
Was darf bei der Nachbesserund in Rechnung gestellt werden? Wenn in einem raum nur eine Wand bemängelt wurde, darf dann der ganze Raum gemalert werden?
3.
Welche Zeit haben wir, um uns selber um die Nachbesserung zu kümmern?
Vielen Dank für die Antworten.
Nobi
Zuletzt bearbeitet von nobi am 18.07.05, 08:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wenn die Arbeiten unzureichend ausgeführt wurden und der VM hat dieses bemängelt muss der Mieter nachbessern und zwar so umfangreich wie es dazu gehört damit es fachgerecht ist. Wenn dazu das gesamte Zimmer gestrichen werden muss dann muss dies getan werden. Der Mieter bekommt dazu eine Frist in der er die Nachbesserung vornehmen muss. Verstreicht die Frist ohne das der Mieter etwas tut kann der VM eine Firma mit der Durchführung beauftragen, die Kosten sind vom Mieter dann zu erstatten.
Die Wohnungsünergabe fand am 30. Mai statt und die Mängel wurden von der Hausverwaltung notiert. Allerdings wurde damals nichts wegen Nachbesserung ausgemacht nur darauf hingewiesen, dass da evtl. etwas kommen könnte.
Die Hausverwaltung will ein Angebot einholen und dann müssen wir sehen.
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