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Aussage gegen Aussage..
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karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

was heißt denn arsch in der hose behalten, es dir niemals jemand beweisen daß es ein handy und kein mp3 player weiß. so ist es anders nicht!
falsch, lies dir mal die rechtssprechung durch, man bekommt ein fahrverbot auf zunächst unbestimmte zeit, welches man duch seminare verkürzen kann.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

karpov hat folgendes geschrieben::
es dir niemals jemand beweisen daß es ein handy und kein mp3 player weiß.


Wenn der Polizist aussagt "Ich bin mir 100%ig sicher, daß es ein Handy war", hilft dem Beschuldigten nicht, daß es prinzipiell auch ein MP3-Player gewesen sein könnte. Die Aussage genügt dann als Beweis.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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RealRomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
falsch, lies dir mal die rechtssprechung durch, man bekommt ein fahrverbot auf zunächst unbestimmte zeit, welches man duch seminare verkürzen kann.


Vieleicht da wo du wohnst (wo auch immer das dann sein mag), da wo ich her komm bekommt man nen Punkt, behält seinen Schein und muss innerhalb einer bestimmten Zeit an einem Aufbaukurs teilnehmen. Zu keiner Zeit wird einem da der Schein abgenommen. Lediglich wenn du nicht an so einem Aufbaukurs teilnimmst bzw den Teilnahme Schein zum gewünschten Zeitpunkt nicht vorlegst, dann wird ein Verfahren zur Entziehung der FE eingeleitet.
Nach einem halben Jahr kannst du dann einen Antrag stellen das du deine FE wiederbekommst und das liegt dann im ermessen der Leute.


Man hat also mehr als nur eine Chance seine FE und erst Recht seinen FS zu behalten. Kein Handy während der Fahrt ( wozu gibt es schliesslich Freisprechanlagen, die gibbet heutzutage sogar zum Telefon dazu), wenn man erwischt wurde am Seminar teilnehmen, und man wird nach Ablauf der ersten Frist sogar nochmals aufgefordert bevor das Verfahren eingeleitet wird.

Ja sicher auch wenn Dir irgendwer nich 100% den Unterschied zwischen einigen Handys und nem MP3 Player zeigen kann hat es für mich einfach was mit Arsch in der Hose zu tun seinen Fehler einzusehen.
Wir brauchen uns echt nicht über die Moral heutzutage wundern wenn die Leute schon bei solchen Kleinigkeiten anfangen sich drücken zu wollen.

Die Regel is doch eigendlich ganz einfach. Lass die Pfoten vom Handy und erst Recht wenn du in der Probezeit bist und kein Lehrgeld zahlen willst.

Und wie Michael A. Schaffrath schon sagte. Sagt der Beamte ich bin mir sicher... Arschkarte.
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Spik3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

R. H. hat folgendes geschrieben::
§ 23 Abs. 1 a) Straßenverkehrsordnung:
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Zu der Frage Aussage gegen Aussage sollten Sie sich ruhig mal ein paar weitere Beiträge im Polizeirechts- bzw. im Verhrsrechtsforum durchlesen. Tenor immer wieder: Alle Richter gehen ständig davon aus, dass Polizeibeamte im Dienst nichts anderes zu tun haben, als unbescholtene Bürger grundlos irgendwelcher Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten zu bezichtigen. Winken

Gruß
R. H.


Hmm eine Gesetzeslücke oder mal wieder einer von vielen Widersprüchen?
Was ist wenn das Auto in Fahrt ist aber der Motor aus ist, sprich "rollen" , was gilt dann? Oder ist gemeint das, das Fahrzeug stehen muss UND auch der Motor aus sein muss.
Wenn das Auto steht der Motor aber an ist, darf ich dann also nicht telefonieren?
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RealRomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig erkannt du musst stehen UND der Motor muss aus sein.
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Spik3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

kk, hab kein Auto fahre nur Fahhrad das hat kein Motor^^
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

rastal hat folgendes geschrieben::
Es ging hier lediglich um die sache das der Polizist meint, das man niemals gegen Anzeige von Ihm angehen könnte. Also könnte der mich noch wegen 100 andere Dingen Anzeigen und ich könnte zu gucken weil man gegen die Polizei nichts machen kann.. mehr nicht.


Kein Grund zur Beunruhigung, im Bußgeldbescheid wird mit Sicherheit der Hinweis auf die Einspruchsmöglichkeit stehen.

Vielleicht dachte der Polizist, Sie wollen nicht eine formale rechtliche Auskunft, sondern seine persönliche Einschätzung hören. Sicherlich wäre es korrekter gewesen, wenn er Sie darauf hingewiesen hätte, daß Sie das Recht haben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Aber nach Erhalt der Anwaltsrechnung hätten Sie dann hier gefragt: darf die Polizei denn zu einem Anwaltsbesuch raten, wenn sie schon weiß daß das völlig aussichtslos ist, muß ich die Rechnung jetzt selbst zahlen?
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old_thrashbarg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:06    Titel: Bin erschüttert Antworten mit Zitat

Nachdem ich ganz zufällig in diesen Thread gelangt bin, bin ich ehrlich erschüttert. Wie kann man es nur "normal" finden, während der Autofahrt zu essen und zu telefonieren ?
Vielleicht auch noch Schuhe zubinden oder Zeitung lesen ?
Es wurde ja bereits erwähnt, hier scheint ein eklatanter Mangel an Unrechtsbewußtsein vorhanden zu sein. Ehrlich gesagt kann hier ein kleiner (Zwangs-) Kurs über Sozialverhalten im Strassenverkehr (und auch sonst) anscheinend nicht schaden. Vielleicht führt dies auch zur Auflösung des anscheinend vorhandenen "Böser-Cop"-Verfolgungswahns. Der gute Mann hat nur seine Pflicht getan und ich bin ihm dankbar dafür. Als Fahrradfahrer würe ich mir sogar wünschen, daß gegen Handy-Sünder viel extremer vorgegangen wird, denn wenn ich nicht inzwischen gewohnt wäre, ständig in die Autos hineinzusehen, wäre ich schon lange tot ! Einer meiner besten Freunde ist es leider, wegen Handiot am Steuer !

Ich könnte es daher auch mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, hier Tips zum Ausschöpfen der möglichen Rechtsmittel zu geben.

Jetzt muß ich mich aber noch entschuldigen, denn schließlich ist dies ja ein Rechts-Forum und mein Beitrag dient dem nur zur Hälfte.
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JS2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 421

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine laienhafte Nachfrage:

Kann man als Beschuldigter darauf bestehen, dass vor Gericht eine "Tatortskizze" begutachtet wird bzw. der genaue Hergang an Ort und Stelle nachgestellt wird?
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Als Beschuldigter bzw. Betroffener kann man jederzeit Beweisanträge stellen, aber was sollte das hier für einen Sinn machen ?
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

OWi-Verfahren sind übrigens gar nicht so teuer, solange als Zeugen nicht ausgerechnet solche Polizisten, die von woanders als Verstärkung gekommen sind, oder gutbezahlte Beschäftigte privater Arbeitgeber auftauchen. Man könnte hier sogar schon mit 12,50€ Zusatzkosten auskommen, wenn der Polizeizeuge im Dienst ist (Nicht so unwahrsheinlich, schließlich gehören Zeugenaussagen zu seinem Beruf) und sonst bekommt er eben die minimale Zeugenentschädigung. Teuer sind bei solchen Prozessen eigentlich nur Reisekosten für Zeugen aus anderen Bundesländern und der eigene Anwalt.
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

@old_thrashbarg
nun zunächst tut es mir für ihren freund leid.

jedoch sollten sie in diesem forum nicht ihrem allg. groll gegen jegliche art von autofahrern luft machen, zumal militante radfahrer ebenso wenig der sicherheit des strassenverkehrs dienen.
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