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Verfasst am: 18.07.05, 18:04 Titel: Umbau nicht durch Vermieter genehmigt - geht Firma leer aus
Eine Firma wirbt für Einbau von speziellen luxuriösen Badewannen. Herr Maier ist Mieter aber ihm gefällt sein Bad nicht. Er ruft die Firma und ein Mitarbeiter kommt vor Ort um sich das Bad anzusehen und Details zu besprechen. Der Mitarbeiter muss jedoch erst in der Firma nachsehen was es mit dem von maier gewünschten Dekor kostet. Am nächsten tag ruft der Mitarbeiter Herrn Maier an und nennt den Preis. Herr Maier sagt OK und der Mitarbeiter sagt Herr Maier müsse den Termin für den Einbau mit dem Büro absprechen.
Der Vermieter wohnt im Haus, hat das Firmenauto tagsüber vorfahren sehen und fragt Maier abends warum er die Handwerker bestellt hat. Als er daraufhin von den Plänen erfährt untersagt der Vermieter Herrn Maier diesen Umbau. Maier ruft die Firma an, diese sagt aber sie habe das Material schon bestellt, es wäre ein Vertrag zwischen Maier und der Firma zustande gekommen und will den Umbau bezahlt haben, unabhängig ob Maier ihn nun ausführen lässt oder nicht.
Kann Maier der Umbau untersagt werden? Und wenn ja, muss er ihn dann trotzdem bezahlen.
Wenn Maier den Umbau selber zahlt, kann er das vermutlich sogar gegen den Willen des VM machen.
vgl. z.B. AG Hamburg, Urteil v. 23.6.1998 – 39 A C 114/98, WM 1998, S. 723;
Der VM kann aber bei Auszug ggf. Rückbau fordern.
Was ein Richter sagen würde, wenn der Mieter nicht rückbaut aber nachweisen kann, dass er etwas deutlich besseres hinterläßt als er übernommen hat, weiß ich nicht.
Etwas anderes ist es, wenn vorher keine Wanne im Bad war, dann muss der Mieter bei Mietende ziemlich sicher rückbauen.
Hier steht angeblich sogar, dass der VM dem Einbau eines Bades zustimmen muss, weil es zum Standard gehört:
AG Hamburg, Urteil v. 23.6.1998 – 39 A C 114/98, WM 1998, S. 723
Evtl. kann der VM eine Erhöhung der Kaution verlangen.
Wichtig ist, dass durch die Wanne keine weiteren Schäden entstehen, z.B., weil das Bad wegen Wasser oder Traglast keine Wanne verträgt.
Dem Mieter könnte ja auch die Wanne kaputt gegangen sein, dann hätte er sogar die Pflicht, diese zu ersetzen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Zuletzt bearbeitet von FOC am 18.07.05, 20:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Selbst wenn das so wäre (was ich weder bestätigt habe noch bestritten habe), gibt es Urteile, die davon handeln, was der Mieter (nicht) muss, bevor er auszieht, wenn er ohne Zustimmung umgebaut hat. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Selbst wenn das so wäre (was ich weder bestätigt habe noch bestritten habe), gibt es Urteile, die davon handeln, was der Mieter (nicht) muss, bevor er auszieht, wenn er ohne Zustimmung umgebaut hat.
Relevanz für den geschilderten Fall? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
steht in meinem letzten Beitrag: Urteile lesen _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Och nö. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 18.07.05, 21:36 Titel: Re: Umbau nicht durch Vermieter genehmigt - geht Firma leer
skit hat folgendes geschrieben::
... Am nächsten tag ruft der Mitarbeiter Herrn Maier an und nennt den Preis. Herr Maier sagt OK ...
Und hat damit seine neue Wanne bestellt.
Einbauen darf er die zwar nicht gegen den Willen des Vermieters, aber wenigstens bezahlen darf er sie. Zumindest die Differenz zwischen Angebotspreis und ersparten Aufwendungen der Luxusbadewannenfirma für den Fall, dass Herr Maier gedürft hätte.
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