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Falsche Buchung, wehr haftet?

 
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rrrleio
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 15:29    Titel: Falsche Buchung, wehr haftet? Antworten mit Zitat

Ich habe volgendes Problemm, im Jahre 2002 habe ich einen Betrag aufs Konto von 2000 € bekommen. Ich habe den mitarbeiter der Deutschen Bank es mitgeteilt er sagte mir wenn sich keine in 3 Monaten meldet kannst du das Geld behalten. Jetzt nach 3 Jahre haben Sie das Geld Storniert und mein Konto überlastet mit 2000 € ins Minus obwohl ich nur 500 Dispo habe,

Was kann ich da machen??
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H4M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte? Nach 3 Jahren haben die einen Betrag storniert? Was hat dieser Mensch der 2002 das Geld eigentlich bekommen sollte in den letzten 3 Jahren gemacht? Wo gibt es sowas und das geht so einfach?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Tat! Nach 3 Jahren die Fehlbuchung zu stornieren ist ein starkes Stück.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach führt die Fehlbuchung zu einem Herausgabeanspruch der Bank wegen ungerechtfertigter Bereicherung ( §812 BGB). Kunde muß also grundsätzlich bezahlen.

Aber: Eventuell ist dieser Anspruch verjährt. Hier sollte die Regelverjährung von 3 Jahren greifen (§195 BGB).

Wenn nicht kann man der Bank gegenüber mit Entreicherung argumentieren (§818, 3 BGB). Wenn derjenige, der sich ungerechtfertigt bereichert hat, das Geld nicht mehr hat, entfällt der Herausgabeanspruch.

Wenn alle Stricke reissen, kann man mit einem Beratungsfehler der Bank argumentieren. Hätte die Bank nicht die falsche Aussage getroffen, hätte man den Betrag natürlich separiert, um ihn für die Rückforderung bereit zu halten. Die Argumentation hilft dummerweise nicht wirklich, da dieser Beratungsfehler zu keinem Schaden geführt hat.

Dennoch: Eingedenk der Story sollte die Bank sich auf jeden Fall auf eine kulante Ratenzahlungsvereinbarung einlassen. Das sind Geschichten, die die Bild-Zeitung gerne bringt...

Dies sind allgemeine Aussagen zu der Problematik und keine Rechtsberatung.
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn er die Aussage des Bankmitarbeiters schriftlich bekommen hätte, wie wäre
dann dich Sachlage!

Dann könnte die Bank das Geld doch vom Kunden nicht einfordern?

Gibt es ausserdem für solche Fälle in den Geschäftbedingungen der Banken keine
Regelung?

MfG
Manfred
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verweis auf die AGB ist natürlich immer hilfreich.

AGB der Bank:

"8.2 Nach Rechnungsabschluss
Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen."

Dürfte in diesem Fall wichtig sein: Kunde muss gegen die Belastung Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird das Konto entlastet und der Betrag gesondert geltend gemacht.

Folge: Die Bank darf die Kontoüberziehung nicht anmahnen und ggf. das Konto kündigen. Wenn der Kunde den gesonderten Betrag nicht zahlt, so kann die Bank zwar das Geld einklagen, dies sollte dann aber nicht der Schufa gemeldet werden können. Außerdem ein weiterer Grund für die Bank, einer Ratenzahlungsvereinbarung zuzustimmen.

Die Frage, was wäre, wenn der Bankmitarbeiter die Auskunft schriftlich gegeben hätte, ist mehr eine Beweisfrage als eine Rechtsfrage.

Die Bank haftet für mündliche Aussagen der Mitarbeiter in der gleichen Weise wie für schriftliche. Nur der Beweis ist für den Kunden leichter.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

-WENN der Sachbearbeiter eine derartige so Aussage gemacht hätte...

-Die Regelverjährung aus 2002 endet frühestens Ende 2005.

- Es wird sehr interessant sein, die Behauptung "der Sachbearbeiter hat gesagt.." überhaupt vorzubringen, da damit die Bösgläubigkeit zugestanden wäre.

- der Ausgangsposter war bösgläubig.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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rrrleio
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:53    Titel: Ich habe mich lange nicht gemeldet???? Antworten mit Zitat

Danke an alle die mir einen Typ gegeben haben.

Ich bin aber noch nicht weiter mit meiner Bank. Jetzt habe ich einen Anwalt eingeschaltet.

Die Bank hatt sich nach mehreren anrufen, und besuchen bei mir gemeldet und mir am Telefon mitgeteilt das ich doch mein Konte ausgleichen soll, da die Zinsen sehr hoch sind 14%. Auf meiner Bitte mir einen Kredit zu gewähren wurde abgelehnt da ich ja jetzt einen Schufa eintrag habe. So ist das jetzt bei mir. Aber habe jetzt wenigsten ein neues Konto für den Lohn bei einer anderen Bank bekommen. Jetzt bin ich am überlegen ob ich mir bei der Bank beschwerde oder? Hatt jemand einen Typ was ich da machen kann damit die Sachen nicht bei meiner Hausbank bleibt und es die vorgesetzten erfahren??
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Beschwerde beim Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes
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