Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Moin, zusammen
Hab mal eine Frage, wenn jemand in der nähe von der Treppe im Hausflur einen Kreislaufzusammenbruch (kein Alkohol/Drogen) bekommen würde und die Treppe runterfällt und sich dabei so stark verletzt, dass die Treppe durch Blut stark verunreiningt wird, wer haftet für die Beseitigung der Schäden? Muss das arme Unfallopfer alles selber zahlen oder tritt die Gebäudeversicherung des Vermieters ein?
Bei einer mit Teppich belegten Holztreppe müsste ja der Teppich erneuert werden, Holz abgeschliffen und neu versiegelt werden, kommt ja einiges zusammen
Das ist ein klarer Fall für die private Haftpflichtversicherung des Treppensturzopfers.
Je nach Bedingungen einer evtl. bestehenden privaten Unfallversicherung des Treppensturzopfers kann es auch sein, dass derartige Folgeschäden bei Dritten auch dort mit abgedeckt sind.
Mit der Gebäudeversicherung des Hauseigentümers hat dieser Schaden nichts zu tun.
Und falls das Unfallopfer nicht versichert ist und so wenig verdient, das es den Schaden nicht selber bezahlen kann, bleibt der Hausbesitzer denn auf dem Schaden sitzen?
die frag eist:
wurde der schaden an der treppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht?
wenn ja, dann besteht haftung, der schadenverursacher muss für den schaden aufkommen (bzw. dessen PHV). hat er keine PHV dann eben aus eigener tasche, hat er kein geld, muss der geschädigte sehen, wie er irgendwie, irgendwann vom schadenverursacher doch noch geld bekommen könnte...evtl. würde hier eine "forderungsausfallversicherung" in der PHV des geschädigten weiterhelfen.
wenn nein, besteht keine haftung, und damit muss der schadenverursacher für den schaden auch nicht aufkommen.
und i.d.r sind kreislaufzusammenbrüche nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt...aber, das kommt auf den konkreten fall an. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
die frag eist:
wurde der schaden an der treppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht?
wenn ja, dann besteht haftung, der schadenverursacher muss für den schaden aufkommen (bzw. dessen PHV). hat er keine PHV dann eben aus eigener tasche, hat er kein geld, muss der geschädigte sehen, wie er irgendwie, irgendwann vom schadenverursacher doch noch geld bekommen könnte...evtl. würde hier eine "forderungsausfallversicherung" in der PHV des geschädigten weiterhelfen.
wenn nein, besteht keine haftung, und damit muss der schadenverursacher für den schaden auch nicht aufkommen.
und i.d.r sind kreislaufzusammenbrüche nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt...aber, das kommt auf den konkreten fall an.
die unfallversicherung ist eine personenversicherung und interessiert sich i.d.r. nicht für irgendwelche sachschäden in folge eines unfalles... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Vielen Dank, gibt es irgendwo Gesetzestexte und Paragraphen wo man nachlesen kann, für den unwahrscheinlichen Fall, das so etwas tatsächlich mal passiert
die Rechtsgrundlage ist § 823 BGB. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.