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Treppensturz

 
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ellington
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:23    Titel: Treppensturz Antworten mit Zitat

Moin, zusammen
Hab mal eine Frage, wenn jemand in der nähe von der Treppe im Hausflur einen Kreislaufzusammenbruch (kein Alkohol/Drogen) bekommen würde und die Treppe runterfällt und sich dabei so stark verletzt, dass die Treppe durch Blut stark verunreiningt wird, wer haftet für die Beseitigung der Schäden? Muss das arme Unfallopfer alles selber zahlen oder tritt die Gebäudeversicherung des Vermieters ein?
Bei einer mit Teppich belegten Holztreppe müsste ja der Teppich erneuert werden, Holz abgeschliffen und neu versiegelt werden, kommt ja einiges zusammen

mfg/ Olaf
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein klarer Fall für die private Haftpflichtversicherung des Treppensturzopfers.
Je nach Bedingungen einer evtl. bestehenden privaten Unfallversicherung des Treppensturzopfers kann es auch sein, dass derartige Folgeschäden bei Dritten auch dort mit abgedeckt sind.

Mit der Gebäudeversicherung des Hauseigentümers hat dieser Schaden nichts zu tun.
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ellington
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Und falls das Unfallopfer nicht versichert ist und so wenig verdient, das es den Schaden nicht selber bezahlen kann, bleibt der Hausbesitzer denn auf dem Schaden sitzen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

die frag eist:
wurde der schaden an der treppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht?

wenn ja, dann besteht haftung, der schadenverursacher muss für den schaden aufkommen (bzw. dessen PHV). hat er keine PHV dann eben aus eigener tasche, hat er kein geld, muss der geschädigte sehen, wie er irgendwie, irgendwann vom schadenverursacher doch noch geld bekommen könnte...evtl. würde hier eine "forderungsausfallversicherung" in der PHV des geschädigten weiterhelfen.

wenn nein, besteht keine haftung, und damit muss der schadenverursacher für den schaden auch nicht aufkommen.

und i.d.r sind kreislaufzusammenbrüche nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt...aber, das kommt auf den konkreten fall an.
_________________
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

die frag eist:
wurde der schaden an der treppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht?

wenn ja, dann besteht haftung, der schadenverursacher muss für den schaden aufkommen (bzw. dessen PHV). hat er keine PHV dann eben aus eigener tasche, hat er kein geld, muss der geschädigte sehen, wie er irgendwie, irgendwann vom schadenverursacher doch noch geld bekommen könnte...evtl. würde hier eine "forderungsausfallversicherung" in der PHV des geschädigten weiterhelfen.

wenn nein, besteht keine haftung, und damit muss der schadenverursacher für den schaden auch nicht aufkommen.

und i.d.r sind kreislaufzusammenbrüche nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt...aber, das kommt auf den konkreten fall an.

die unfallversicherung ist eine personenversicherung und interessiert sich i.d.r. nicht für irgendwelche sachschäden in folge eines unfalles...
_________________
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ellington
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, gibt es irgendwo Gesetzestexte und Paragraphen wo man nachlesen kann, für den unwahrscheinlichen Fall, das so etwas tatsächlich mal passiert Winken

mfg/Olaf
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Olaf,

die Rechtsgrundlage ist § 823 BGB.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ellington
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ok,
danke euch allen Smilie

mfg/Olaf
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