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Verfasst am: 19.07.05, 10:36 Titel: Nebenkostenabrechnung nach Einspruch
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand mit folgendem Problem weiterhelfen:
Stellt euch vor, ein Mieter erhält die Nebenkostenabrechnung für ein Jahr fristgerecht Ende Oktober des folgenden Jahres. Diese ist allerdings fehlerhaft, weil sie beispielsweise gespickt ist von offensichtlichen Verstößen gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskosten enthält, die gar nicht enthalten sein dürften. Der Mieter widerspricht daraufhin umgehend der Rechnung und lässt sich dies auch schriftlich bestätigen. Der Vermieter verspricht, alles zu überprüfen und dann eine neue Rechnung zu schicken. Wieviel Zeit hat der Vermieter nach dem Einspruch, eine korrekte Rechnung vorzulegen? Muss der Mieter noch bezahlen, wenn er sie erst mehr als eineinhalb Jahre nach dem Abrechnungszeitraum und ein Dreivierteljahr nach seinem Widerspruch erhält?
Gerade frisch schlau gemacht: Der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren nach Zustellung der (1.) Abrechnung.
Weiterhin darf die korrigierte Abrechnung allerdings nicht höher sein. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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