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Hausverbot erteilen?

 
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Elmo6
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 07:35    Titel: Hausverbot erteilen? Antworten mit Zitat

Kann ich als Mieter eines Ladenlokas dem Hausverwalter ein Hausverbot erteilen weil ich mich durch Ihn belästigt fühle? (Durch seine aufdringliche geistlos kommunikative art).

Vielen Dank erstmal...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, anders wäre es wenn es einen berechtigten Grund gäbe, wie z.B. der Hausverwalter wird handgreiflich.
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hausverbot für den gemieteten Laden - natürlich.
Hausverbot für das ganze Objekt - natürlich NICHT.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Wohnung könnte man Hausverbot erteilen - bei einem öffentlich zugänglichen Ladenlokal ist das schweirig. Kaufhäuser können auch keine Schilder aufhängen: kein Zutritt für Blondinen u.s.w.
Solange sich jemand da nichts zu Schulden kommen läßt, glaube ich persönlich nicht, dass das geht.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Bei einer Wohnung könnte man Hausverbot erteilen - bei einem öffentlich zugänglichen Ladenlokal ist das schweirig. Kaufhäuser können auch keine Schilder aufhängen: kein Zutritt für Blondinen u.s.w.

Doch, könnten sie.

FOC hat folgendes geschrieben::

Solange sich jemand da nichts zu Schulden kommen läßt, glaube ich persönlich nicht, dass das geht.


Hausrecht ist keine Frage eines Pflichtverstoßes, sondern einfach die Ausübung des Eigentums- bzw. Nutzungsrechtes.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry qc,

das ist falsch.

http://www.beckmannundnorda.de/hausrecht1.html =
LG Bonn, Urteil vom 10.11.1999 - 10 O 457/99:

Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Tatsachenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 [874].

Und "belästigt fühle? (Durch seine aufdringliche geistlos kommunikative art)" ist m.E. willkürlich - das Blondinenbeispiel sowieso.[/b]
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FOC

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