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Verfasst am: 19.07.05, 23:51 Titel: Keine Police bei Haftpflichtversicherung
Hallo,
kann ich eine Haftpflichtversicherung kündigen, weil ich keine Police dafür bekommen habe?
Bei Lebensversicherungen u. ä. ist das ja möglich.
Also vor meinem Urlaub mal den noch:
Kündigen können sie nicht, da es noch keinen Vertrag gibt.
Einzig das 14- tägige Wiederspruchsrecht wäre hier anwendbar. Dieses beginnt mit Aushändigung der vollständigen Vertragsunterlagen.
Wie lange haben sie denn keine Police?
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Sie erhalten die Police normalerweise bis zum Vertragsbeginn. Liegt der Vertragsbeginn weit in die Zukunft, erhalten Sie eine Annahmebestätigung durch den Versicherer.
Es gibt die sogenannte Bindefrist an den Antrag. Diese beträgt höchstens 6 Wochen (ist spartenabhängig, hab nicht alle genau im Kopf).
Die Frist beginnt mit der Abgabe des Antrags an die Versicherungsgesellschaft (oder an den Vermittler).
Diese Frist bedeutet, dass Sie als Kunde innerhalb dieser Zeit an den Antrag gebunden sind, sich also vor Ablauf nicht woanders versichern dürfen. Umgekehrt heißt das aber auch, dass wenn Sie keine Annahmebestätigung oder Police innerhalb der Frist bekommen, Sie an den Antrag nicht mehr gebunden sind, sich also anderweitig versichern können.
Vorausgesetzt, es wurde auch noch nichts abgebucht und Sie haben auch noch keine Rechnung erhalten bzw. etwas an den Versicherer überwiesen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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