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Verfasst am: 19.07.05, 07:31 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung und Angaben zur Gesundheit
Hallo,
ich habe im Forum bereits gesucht, aber keine passende Antwort gefunden:
Wenn ich eine BU abschließe muss ich Fragen zu bisherigen Krankheiten beantworten.
Damit ich im Ernstfall nicht von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werde, möchte ich nicht alle meine Wehwehchen aufführen, sondern direkt an meinen Hausarzt und sonstigen Facharzt verweisen, also die Erlaubnis erteilen, sich alle verfügbaren Daten über mich selbst anzuschauen.
Habe ich damit alles berücksichtigt (und wie formuliere ich das)??
Das würde ich so nicht machen. Ein User in diesem Forum hat die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungsgesellschaft gar nicht nachgefragt hat und dann trotzdem nicht geleistet hat.
Inzwischen würde ich es so machen, dass ich mir die Arztberichte selber kopieren lassen und daraufhin die Fragen im Antrag beantworten würde. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Wenn ich aber alle Arztberichte einreiche, besteht doch die Gefahr, dass ich einen Bericht vergesse (evtl. irgendein Facharzt, den ich vor 20 Jahren mal besucht hatte und an den ich mich nicht mehr erinnere) und deshalb würde ich die Angaben zur Gesundheits- bzw. Krankheitsgeschichte lieber als "Hohlschuld" an die Versicherung abdrücken.
Warum eigentlich kann sich die Versicherung aus der Verantwortung ziehen -wie dem geannten Forenteilnehmer geschehen- einfach deshalb, weil sie sich totz Angebot die bereitgestellten Informationen nicht beschafft hat? Das geht mir nicht in den Kopf.
ist es nicht mittlerweile so, dass nur die letzten fünf jahre abgefragt werden? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Leider ist es so, dass sie es egal was sie tun prinzipiell nicht ´sicher´ machen können. Sie können es nur versuchen, damit sie sich in einem Streitfall dann wenigstens selbst nichts vorzuwerfen haben. Prinzipiell müssen sie ALLES angeben.
Auch ich hatte vereinbart dass die Versicherung ärztliche Auskunft über mich einholt. Das hatte sie auch getan und dann policiert. Nichtsdestotrotz hatt man dann wegen arglistiger Täuschung angefochten und ich bewege mich im siebten Prozessjahr.
Es gibt leider keinerlei Möglichkeit so etwas zu verhindern bzw. auszuschliessen. Als ´Holschuld´ an die Versicherung abdrücken funktioniert nicht.
Es reicht zum Beispiel aus wenn die Versicherung behauptet sie hätten eine Diagnose einer bestimmten Krankheit vor der Antragstellung und Policierung gehabt ohne den Nachweis führen zu können. Das klingt zwar unglaublich, aber so geschehen in meinem Fall. Richter sind immer für eine Überraschung gut und schaffen sich oft ihre eigene Logik damit sie ein Urteil nach ihrer Vorstellung hinbiegen können.
Troz allerbester Beweislage in der ersten Instanz verloren.
das ist tatsächlich unglaublich. Besonders die Umstände, an denen Ihre Klage gescheitert ist, sind Varianten, an die man im Traum nicht denkt.
Heute Abend habe ich einen Versicherungsvertreter der A*****z zum Info-Gespräch gebeten und bin mal gespannt, ob er mich für dumm verkaufen will. Er kann ja nicht wissen, dass ich Internet einiges Hintergrundwissen zusammengesucht habe.
Nach diesen Schilderungen wundert es mich allerdings nicht mehr, dass ich keine Hinweise zum korrekten Angeben der gesundheitlichen Vorgeschichte gefunden habe,weil es die offensichtlich nicht gibt. Die Leistung im Versicherungsfall scheint ein Glückspiel zu sein............
Denken sie daran, dass sie ohne Rechtsschutz mit Vertragsrecht in einem eventuellen Streitfall verloren sind und diese vor der BU Versicherung abschliessen sollten (Karenzzeit). Die BU ist wirhlich eine der wichtigsten Versicherungen. Ich persönlich hätte niemals damit gerechnet auf Grund einer Erkrankung in relativ kurzer Zeit sogar EU zu werden. Hier noch die Begründung der Richter (eine von vielen) zum angesprochenen Thema. Vorwurf arglistige Täuschung, Erkrankung und erste Verdachtsdiagnose zwei Jahre nach Policierung beim gleichen Arzt der der Gesellschaft bei Antragstellung Auskunft gab.
Zitat:
Urteilszitat:...........Zwar kann davon ausgegangen werden, dass der Arzt Dr. X wegen des Verdachts auf Morbus Bechterew Untersuchungen eines Radiologen und später der Zeugin veranlasst hat. Das schliesst aber nicht aus, dass diese Diagnose von einem anderen Arzt nicht schon viel früher gestellt und dem Kläger auch bekannt
war. Die veranlassten Untersuchungen müssen nicht die erste Diagnose dieser Krankheit gewesen sein. Das erschliesst sich zwanglos daraus, dass der Kläger dem Arzt Dr. X die ihm bereits bekannte Diagnose lediglich nicht mitgeteilt zu haben braucht, dieser deshalb - für sich erstmals - ein Ergebniss gefunden hat, das der Kläger bereits kannte.........
Bei solcherlei pervertierten Ansichten von Richtern eines Landgerichts erübrigt sich dann natürlich jede Argumentation und jedes Beweismittel.
Nachdem ich 2003 von einer Versicherung nach Angabe der letzten 10 Jahre (extrem detailliert inkl. Grippe, etc.) abgelehnt wurde (zu viele Leistungsausschlüsse, aber total an der realität vorbei), habe ich nun im april erneut eine BU benatragt bei einer anderen Gesellschaft. Hier wurden zunächst nur die letzten 5 Jahre abgefragt, dann wurde aber weiter gebphrt, ein Ärztliches Zeugnis, Blutbild, EKG, HIV-Test abgefragt (Versicherung hat das gezahlt). Ich bekam dann ein angebot mit 2 ausschlüssen (Augen wegen starker Kurzsichtigkeit und Wirbelsäule ganz allgemein wegen einer leichten skoliose, diversen Massageterminen und Krankengymnasitk aufgrund einer ISG-Blockade die ich mal hatte).
Soweit wäre das ok, sofern bei der Wirbelsäule damit nicht auch erkrankungsunabhängige Verletzungen vom Ausschluss erfasst werden (Unfall/Fraktur, Tumor, etc.). Laut Auskunft wären diese Fälle mit versichert. ABER: diese Versicherung wollte dann für mein Tauchsporthobby (ca. 10-15 Tauchgänge pro Jahr) einen Aufschlag von ca. 100 EUr pro Monat !!!! Darauf hin habe ich abgelehnt.
JEetz beantrage ich gerade bei Cosmos Direkt eine BU, muss natürlich die älteren Ablehnungen angeben aber Cosmos direkt fragt nun auch wieder nur nach den letzten 5 Jahren.
Meine FRAGE: Wenn nun inzwischen seit der letzen wirbelsäulenbedingten Behandlun mehr als 5 Jahre vergangen sind muss ich diese doch nicht mehr angeben, oder? Bzw. nur noch das was halt in den 5 Jahren war. Die Grunderkrankung "leichte Skoliose" wurde früher festgestellt, ist das dennoch so anzugeben? Wie ist es bei anderen Erkrankungen die vor der 5 Jahresfrist mal diagnostiziert wurden, ggf. aber nun Beschwerdefreiheit herrscht?
Ich will ja nicht für ne Versicherung zahlen und dann Leistet die am ende nicht weil ich mich an deren Fragen nach den letzten 5 Jahren orientiert habe.
Meine FRAGE: Wenn nun inzwischen seit der letzen wirbelsäulenbedingten Behandlun mehr als 5 Jahre vergangen sind muss ich diese doch nicht mehr angeben, oder? Bzw. nur noch das was halt in den 5 Jahren war. Die Grunderkrankung "leichte Skoliose" wurde früher festgestellt, ist das dennoch so anzugeben? Wie ist es bei anderen Erkrankungen die vor der 5 Jahresfrist mal diagnostiziert wurden, ggf. aber nun Beschwerdefreiheit herrscht?
Ich will ja nicht für ne Versicherung zahlen und dann Leistet die am ende nicht weil ich mich an deren Fragen nach den letzten 5 Jahren orientiert habe.
Lesen Sie sich die Formulierungen der Gesundheitsfragen genau durch!
Üblicherweise müssen Grunderkrankungen immer angegeben werden, auch wenn diese im abgefragten Zeitraum beschwerde- und behandlungsfrei waren.
Hallo Jui.
Eine Skoliose MUSS zwingend angegeben werden. Fragen sie mich jetzt nicht nach der Quelle zu dieser Info, aber ich habe das bei recherchen im Versicherungsrecht zum Thema BU mal irgendwo definitiv nachgelesen.
Skoliose haben sehr viele Menschen und wissen gar nichts davon, ist ja auch bei einer leichten nicht bemerkbar und bereitet keine Probleme. Ich hatte das auch erst im Zusammenhang zu meiner Wirbelsäulenerkrankung durch die erfolgte radiologische Untersuchung erfahren. Was dann passiert ist, wie folgt.
Ich frage den Arzt - Skoliose, was ist denn das? Woher kommt das. Arzt antwortet - Das können sie schon von klein an haben. Aha, alles klar.
Jahre später bei einem anderen Doc fragt dieser...Seit wann haben sie denn diese Skoliose...Ich antworte...weiss nicht, vielleicht schon immer.
Irgendwann findet sich in den ärztlichen Unterlagen dann der Satz.... von Geburt an Skoliose. So entstehen in den Unterlagen ´Fakten´ die nicht stimmen und die sich dann nicht mehr wiederlegen lassen.
Ich musste nicht wegen der Skoliose vor Gericht, aber das grundsätzliche Problem war das gleiche. Retrointerpretationen eines Arztes die zu Papier gebracht das anfechten ermöglichten.
Und das wider alle bestehenden Röntgenbilder die das Gegenteil bewiesen hätten wenn die Richter sie als Beweis gewürdigt hätten. Von allen anderen ärztlichen Unterlagen über die 20 Jahre vor Antragstellung der BU mal abgesehen. Ich hatte keine Leichen im Keller.
Fakt ist, viele meiner früheren Kollegen z. b. hatten vielfach Rückenprobleme, keiner von denen ist aber heute deshalb erwerbsunfähig und ein Krüppel.
In der Werbung z. b. werden doch Rückenproblem immer nur bagatellisiert. Dann heisst es noch, es wäre eine Volkskrankheit. Also hat sie fast jeder. Das ist so der Kenntnisstand den ja eigentlich jeder hat, denn fast jeden hat´s schon irgenwann mal im Rücken gezwickt.
Vor Gericht dann aber trifft man auf Richter die der Meinung sind, wenn´s da mal gezwickt hat, hätte man wissen müssen dass man aus diesem Grund mal berufsunfähig wird.
Gruss - fagus
Zuletzt bearbeitet von fagus am 20.07.05, 08:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
hatte gestern einen Termin mit einem V-Vertreter der A*****z. Bin soweit klar (Freie Arztwahl, keine Verweisungsklausel, BU leistet bereits bei einer Prognose von 6 Monaten BU). Einziges Problem, dass nicht auszuhebeln ist, sind die befürchteten Vorwürfe des Versicheres, dass Krankheiten verschwiegen wurden. Dem versuche ich entgegenzuwirken, indem ich meinen Hausarzt berichten lasse. Der Rest ist Schicksal. Eine Rechtsschutzvers. habe ich schon länger laufen.
@fagus:
Die Begründung des Richters ist ja einfach der reine Hohn. Über die Krankenkasse hätte man doch erfahren können, ob ein anderer Arzt bereist früher konsultiert worden war und eine Diagnose gestellt hatte, die man Ihnen jetzt vorwirft, verschwiegen zu haben? Aber das war wohl nicht möglich, sonst hätten Sie sich sicher wehren können.
@fagus:
Die Begründung des Richters ist ja einfach der reine Hohn. Über die Krankenkasse hätte man doch erfahren können, ob ein anderer Arzt bereist früher konsultiert worden war und eine Diagnose gestellt hatte, die man Ihnen jetzt vorwirft, verschwiegen zu haben? Aber das war wohl nicht möglich, sonst hätten Sie sich sicher wehren können.
Die Richter HATTEN die Unterlagen der zwei Krankenkassen über die 20 Jahre davor. Das komplette kopierte Mikrofilmarchiv. Nichts das Futter für die Versicherung gewesen wäre.
Kommentar dazu.....daraus ergeben sich doch nur die Ausfalltage....zustimmendes Nicken der Gegenseite.
Schliesslich hätte ich diese verheerende Diagnose auch mal bekommen können OHNE dass ich krankgeschrieben war?
Die Richter HATTEN die ausführliche Dokumentation über den verlauf meiner Erkrankung zwei Jahre nach Policierung von....Verdacht auf...bis....Diagnose von.
Ich HATTE einen Röntgenbefund über den strittigen Zeitrahmen der ohne Befund war. Zufälligerweise wurde ich aufgrund eines Auffahrunfalls im Krankenhaus geröntgt.
Das alles hat die Richter nicht interessiert. Sie hatten seitens der Versicherung eine Ärztin die aussagte, Ich hätte ihr damals gesagt, ich hätte die Diagnose schon vor 7 bis 8 Jahren gehabt. Ich hatte bei dieser Person 7 Monate nach der Diagnose einen ambulanten Termin vom 30 Minuten. Das war Im Jahr 1989.
Mehr hatte die Gesellschaft nicht zum anfechten. Es hat aber gereicht. Papier oder Röntgenbilder haben dann keinen mehr interessiert.
Wir reden hier übrigens über eine chronische Erkrankung.......Eine die sich auch nur mit radiologischen Mitteln nachweisen lässt.
Sie hatten seitens der Versicherung eine Ärztin die aussagte, Ich hätte ihr damals gesagt, ich hätte die Diagnose schon vor 7 bis 8 Jahren gehabt. Ich hatte bei dieser Person 7 Monate nach der Diagnose einen ambulanten Termin vom 30 Minuten. Das war Im Jahr 1989.
Ich kanns gar glauben, das riecht doch nach Bestechung seitens der Versicherung.
Was hilfts.Man kann ja klagen. Dass es ein Problem ist am Versicherungsstandort prozessieren zu müssen wo Richter und Anwälte der Gegenseite zur ´gleichen sozialen Schicht´ gehören, ist auch bekannt. Den Prozessbetrug haben die Richter nebenbei bemerkt noch versucht, MIR unterzuschieben. Da könnte ich aus dem Urteil munter weiterzitieren und jeder würde sich mit grausen abwenden und sagen...unmöglich....gibts nicht.
Wenn sie in einer Verhandlung den Mund aufmachen und etwas sagen dass dem Richter nicht gefällt (ohne ihn zu beleidigen) ist es sowieso für sie gelaufen. Bei solchen Dingen im Urteil (bei Abwesenheit) gleich zweimal.
Man muss es wohl erst mal erlebt haben. Wenn man dann anfängt sich zu informieren, stellt man sehr schnell fest, dass das ganze keine Einzelfälle sind. Die Qualität der Landgerichte ist hier meist unter aller Sau, und das ist noch milde formuliert.
Beachten sie doch die Reaktion einiger Forumsteilnehmer aus der Branche hier zum Thema BU-Abschluss. Die haben von der Realität doch keinen blassen Schimmer. Klar, passt nicht zur gängigen Lebenserfahrung und nicht zu dem was man erwartet.
Und schon gar nicht bei einem Produkt, dass einen ja vor dem was da passiert eigentlich bewahren soll. Nämlich vor Ruin und sozialem Abstieg (zuzüglich zur Erkrankung)
Im Gegensatz dazu wissen gerichtlich zugelassene Versicherungsberater, Verbraucherinstitutionen, die öffentlichen Medien und nicht zuletzt die persönlich Betroffenen ganz gut Bescheid.
Nur der Gesetzgeber pennt ruhig weiter und lässt die Branche ihre schmutzigen Praktiken ungestört weiterführen.
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