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recht.de :: Thema anzeigen - Wohnungsglasstür beschädigt - Kein Haftpfichtschaden des M?
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Wohnungsglasstür beschädigt - Kein Haftpfichtschaden des M?

 
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wobmar01
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 08:06    Titel: Wohnungsglasstür beschädigt - Kein Haftpfichtschaden des M? Antworten mit Zitat

Der M ruft den Sohn vom VM (VM im Urlaub, nicht erreichbar) an und erklärt, die Wohnungseingangstür ist infolge Zugluft zugefallen, dabei die Glasfüllung gebrochen. Die Haftpfichtversicherung des M sagt, es ist nicht erlaubt, Glastüren als Wohnungseingangstüren zu haben, VM soll Tür ersetzen.
Stimmt das?
_________________
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Zuletzt bearbeitet von wobmar01 am 20.07.05, 08:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht die Haftpflicht erst einmal gar nichts an, ob das erlaubt ist, oder nicht.
WENN der Schaden durch das Verschulden des Mieters verursacht wurde, dann hat DIESER auch für den Schaden aufzukommen (In seiner Vertretung ggf. dann seine Versicherung).
Mir scheint, dass sich hier die Haftpflicht drücken will, oder tatsächlich kein VERSCHULDEN des Mieters sieht.
Wenn man davon ausgeht, dann müßte der Vermieter wirklich selber zahlen.
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wobmar01
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Mir scheint, dass sich hier die Haftpflicht drücken will, oder tatsächlich kein VERSCHULDEN des Mieters sieht.
Wenn man davon ausgeht, dann müßte der Vermieter wirklich selber zahlen.


Danke für die Antwort, die Passage oben ist nicht ganz verständlich.
Mein Vater ist im Moment nicht erreichbar, der M hat mich angerufen.

Der M muß also erst mal selber für eine verschlossene Tür sorgen?, Ich muß also nicht selber jemanden beauftragen?

Oder sollte ich die Reperatur veranlassen und dem Mieter die RG geben (damit ein einheitliches Erscheinungsbild im Flur erhalten bleibt - und der M nicht Billibillig repariert)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wer jetzt für eine zügige Reparatur sorgt, ist natürlich eine andere Frage, als die, wer am Ende die Rechnung zu zahlen hat.
Der Trick ist, dass man sich am Ende lange mit dem Mieter rumstreiten kann.

Wegen der "Passage":
Der allgemeine Volksglaube zur "Haftpflicht" ist sehr weit entfernt von der juristischen Wirklichkeit. Nicht für jeden Schaden, den ich "verursache", bin ich auch haftbar.

OB der Mieter die Tür zahlen muss, hängt davon ab, ob er für den Schaden auch VERANTWORTLICH ist. Das hat mit der Frage, ob dort eine Glastür hätte sein dürfen oder nicht, gar nichts zu tun. Wenn er "unschuldig" ein sollte, dann bleibt der Besitzer der Tür auf seinem Schaden sitzen.
Auf der einen Seite sieht es aber so aus, als ob der Mieter haftbar wäre, auf der anderen Seite hat der Vermieter für eine verschließbare und "vertragsgemäße" Tür zu sorgen.
Hier hilft wohl nur, die Scheibe vom Vermieter neu einsetzen zu lassen und dann später die Rechnung dem Mieter vorzulegen. Es birgt aber die Gefahr, dass man ewig im Streit lebt und am Ende das Geld doch nicht sieht.
Andersrum könnten aber auch Forderungen des Mieters auf einen zukommen, wenn dort eingebrochen wird odgl.
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wobmar01
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Auf der einen Seite sieht es aber so aus, als ob der Mieter haftbar wäre, auf der anderen Seite hat der Vermieter für eine verschließbare und "vertragsgemäße" Tür zu sorgen.
Hier hilft wohl nur, die Scheibe vom Vermieter neu einsetzen zu lassen und dann später die Rechnung dem Mieter vorzulegen.



Danke,
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