Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.07.05, 09:27 Titel: Wirklich kein Hausratschaden?
J kommt gestern nach Hause und sieht im Garten, dass sein Teakholztisch, in dessen Mitte sich ein Loch zur Befestigung eines Marktschirmes befindet, mitsamt Schirm umgestürzt ca. 5 Meter weiter mitten im Garten liegt. Tisch und Schirm sind stark beschädigt, vermutlich irreparabel.
Nachbarn haben beobachtet, dass es eine gigantische Windböe gegeben hat, die alles umriss.
Bei den Nachbarn ist übrigens nichts passiert.
Die Hausratversicherung von J zieht den Schadenhergang nicht in Zweifel. Vielmehr beruft sie sich darauf, dass dieser Schaden durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt sei, da die Gartenmöbel sich nicht im Haus, sondern generell außerhalb befinden. Abgedeckt seien zwar Strumschäden, aber nur bei Schäden am Hausrat im Haus.
Der Nachbar hatte vor ca. 6 Wochen genau den gleichen Fall (scheinbar ein stürmische Gegend... ) und dessen Versicherung hat den Schaden sofort übernommen.
Meine Versicherung hat jedoch auf dem Kulanzwege (da J dort 20 Jahre versichert ist und kaum Schäden bisher hatte) angeboten, ca. ein Drittel der Schadenhöhe zu übernehmen.
Abgesehen von dem Kulanzangebot stellt sich J nun die Frage, ob es bereits eine Rechtssprechung gibt, dass Sachen, die sich außerhalb des Hauses sind, dennoch mit versichert sind.
Das hat nichts mit der Rechtssprechung, sondern mit dem Leistungsumfang und den Bedingungen Ihrer Hausratversicherung zu tun!
In manchen Policen ist die Wäsche auf der Leine im Garten gegen Diebstahl halt versichert und in manchen nicht.
Lesen Sie also die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung.
rechtsprechung wird es dazu nicht geben, sie haben ja schliesslich einen konkreten vertrag. sehen sie in den bedingungen nach, dort ist der versicherungsumfang und der versicherungsort geregelt.
wahrscheinlich werden sie eine stelle finden die inetwa so lautet:
Zitat:
Versicherungsort
....
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Versicherungschutz nur innerhalb von Gebäuden
...
jetzt mag man sich fragen: wie sollen den schäden durch sturm im gebäude passieren?
letztendlich sind mit sturmschäden sog. sturm-folge-schäden versichert.
z.b. deckt ein sturm das dach ab, es regnet in das haus, dadurch wird hausrat beschädigt.
oder hagel beschädigt ein fenster, hagel und regen dringen in die wohnung ein und beschädigten hausrat.
inwieweit die versicherung ihres nachbars solche schäden ausdrücklich mitversichert hat, oder auch nur "auf kulanz" bezahlt hat, kann von hier aus nicht beurteilt werden... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Danke für die schnellen Antworten. Da Lesen ja bilden soll, werde ich das mal tun. Ich gehe aber davon aus, dass die Versicherung das auch schon getan hat und deshalb im Recht sein wird. Deshalb hatte ich ja die Hoffung, dass es evtl. eine Rechtssprechung gibt, die trotz eventuell vorhandener Ausschlüsse die Versicherung zu einer Zahlung verpflichtet. Soll es ja geben in anderen Fällen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.