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Mietminderung wegen Hundegebell in der Nachtruhe?

 
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:28    Titel: Mietminderung wegen Hundegebell in der Nachtruhe? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein Fall stellt sich ganz allgemein etwa so dar:
In einem Mietshaus in Köln wohnt der Mieter A, der zwei Hunde hält. Im Mietvertrag ist eine Hundehaltung ausgeschlossen. Da der A aus beruflichen Gründen erst spät nachts gegen 1 oder 2 Uhr nach Hause kommt, begrüßen ihn seine Hunde mit Gebell. Dies geschieht dann, wenn er seine Türe öffnet, und ihm seine Hunde entgegen springen.

Der Mieter B fühlt sich stark gestört, wenn die Hunde bellen, eigentlich ihr natürliches Verhalten zeigen. Es kommt zum Teil vor, dass er aus seinem Schlaf gerissen wird, wegen des Bellens. Er vertritt die Meinung, die Hunde haben hier im Haus nichts verloren. Dazu kommt, dass die Hunde in der gesetzlichen Nachtruhe bellen, und ihm um den Schlaf bringen.

Der Vermieter C wurde von Mieter B bereits im März schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen. Auch mehrere Telefonate brachten bisher keinen Erfolg. VM C hat sich nach eigenen Angaben von A eine Unterlassung unterzeichnen lassen, in der A erklärt, die Hunde nicht mehr länger zu halten.

Da A sein Verhalten nicht ändert, B weiter in seiner Nachtruhe gestört ist, erwägt B jetzt, die Miete entsprechend zu mindern.
Frage: Ist das rechtmäßig und um wieviel % kann er das machen?

Vielen Dank für alle Antworten!
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Mieter B möglicherweise zu einer MM berechtigt ist, werden die Hunde dann immer noch bellen. Ist die Hundehaltung auch im MV des Mieters A ausgeschlossen, was Mieter B aber nicht wissen kann, sollte Mieter B den VM auffordern das der MV des Mieters A eingehalten wird. Hilfsweise eine andere Wohnung suchen.
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Alle Mieter im Haus haben vorgefertigte MV. Darin ist die Hundehaltung untersagt. Das wurde dem Mieter B auch vom VM bestätigt.
Die Hunde werden auch weiter bellen, wenn der Mieter B die Miete gemindert hat. Allerdings versteht Mieter B die Minderung als Druckmittel, damit die Hunde entfernt werden.
Sind 20% Minderung eingentlich zu hoch???

Eine neue Wohnung wird bereits gesucht.
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wie hoch eine Minderung ist muss sich am Einzelfall orientieren. Allerdings kann man häufig Urteile zu vergleichbaren Fällen heranziehen.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Hunde gelegentlich und kürzere Zeit in der Nachtruhe bellen, würde ich sagen, sind 20% zu hoch.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Meinungen zum Thema.
Dem VM wurde heute ein Schreiben geschickt, in dem der Mieter B androht, die Miete um 15% zu mindern, wenn die Hunde weiter in der Nacht bellen. Frist wurde gesetzt bis zum 15.07.
Mieter B hofft, dass es seine Wirkung zeigt!!
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin es nochmal. Ich brauche Eure Hilfe.
Und zwar sieht das jetzt so aus: Mieter A hat weiter seine 2 Hunde, die auch weiter nachts bellen, wenn er von der Arbeit kommt.
Die Frist zur Entfernung der Hunde ist abgelaufen, aber der Vermieter C glaubt dem Mieter A, dass er seine Hunde nicht mehr hat.
Mieter B soll jetzt beweisen, dass die Hunde nachts bellen. Vermieter C: "Es kann ja auch im Nachbarhaus bellen." Schon traurig.
Deshalb meine Frage: Wie kann Mieter B beweisen, dass die Hunde nachts bellen? Dies soll nach Möglichkeit auch vor Gericht verwendbar sein. Die Zeiten schreibt er immer auf, aber es steht ja Aussage gegen Aussage!!

Vielen Dank für Eure Hilfe!
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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Dgte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kocki hat folgendes geschrieben::

Die Frist zur Entfernung der Hunde ist abgelaufen, aber der Vermieter C glaubt dem Mieter A, dass er seine Hunde nicht mehr hat.!

Nun ich bin hier auch sehr neu.
Aber Hunde müssen doch gemeldet sein, da steuerpflichtig. (Der Hundehalter)
Also als Vermieter würde ich mal nachfragen ob diese Hunde gemeldet sind.
Könnte doch ein Mieter auch tuen, oder?
Keiner wird unötig Steuern zahlen wenn er keine Hunde hält, also sind die Hunde dann weiterhin gemeldet. Oder die Hunde werden illegal gehalten, aber das wäre eine Sache des zuständigen Amtes. Eine Anfrage da ob Hunde gemeldet sind sollte doch wohl nicht zu schwer sein.

"Auch ein Vermieter sollte mal einmal eimem Mieter helfen dürfen"
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kocki hat folgendes geschrieben::
: Wie kann Mieter B beweisen, dass die Hunde nachts bellen? Dies soll nach Möglichkeit auch vor Gericht verwendbar sein.!


Zeugen! Andere Hausbewohner, oder zur Not ein paar Leute auf ein paar lange Abende einladen.

Gruß,
moro
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kocki hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich bin es nochmal. Ich brauche Eure Hilfe.
Und zwar sieht das jetzt so aus: Mieter A hat weiter seine 2 Hunde, die auch weiter nachts bellen, wenn er von der Arbeit kommt.
Die Frist zur Entfernung der Hunde ist abgelaufen, aber der Vermieter C glaubt dem Mieter A, dass er seine Hunde nicht mehr hat.
Mieter B soll jetzt beweisen, dass die Hunde nachts bellen. Vermieter C: "Es kann ja auch im Nachbarhaus bellen." Schon traurig.
Deshalb meine Frage: Wie kann Mieter B beweisen, dass die Hunde nachts bellen? Dies soll nach Möglichkeit auch vor Gericht verwendbar sein. Die Zeiten schreibt er immer auf, aber es steht ja Aussage gegen Aussage!!

Vielen Dank für Eure Hilfe!


Das Vermieterverhalten war mit nur wenig nachdenken zu erwarten. Der Mieter tritt denjenigen, dessen Hilfe er zur Wiederherstellung der Nachtruhe benötigt, mit der Androhung einer Mietminderung vors Schienbein und geht damit auf Konfrontationskurs. Der Vermieter verlangt nun verstänlicherweise den Nachweis, dass der behauptete Mangel auch tatsächlich besteht. Wenn also der Mieter ein Hundegebell nicht beweisen kann, gibt es auch keinen Mangel und damit kein Recht zur Mietminderung.
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