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Auskunftspflicht zur gegnerischen Vermieter-Rechtsschutz?

 
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 19:20    Titel: Auskunftspflicht zur gegnerischen Vermieter-Rechtsschutz? Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben zur Zeit einen deftigen Streit mit unserem (Noch-) Vermieter. Dieser hat eine Vermieter-Rechtschutz-Versicherung bei einer großen deutschen Versicherung.
Heute Abend klingelte es dann an der Tür und ein Versicherungsverteter von eben seiner Versicherung stand da.
Er hätte von seiner Zentrale den Auftrag bekommen, uns zu der Sache zu befragen. (Man bedenke mal, die Gegenseite kommt nach Haus und stellt Fragen !?!)
Ich habe ihn dann "Hausverbot" erteilt und darauf hingewiesen, das er das Grundstück verlassen möchte.

Eigentlich hätten wir ja auch keine Verpflichtung gehabt, ihm eine Auskunft zu geben, oder wie seht ihr das? Schließlich ging es ja offensichtlich nur darum, ob die Versicherung für die Kosten unseres Vermieters aufkommt.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein Auskunft müssen Sie nicht erteilen. Jetzt wird es vermutlich so sein das die Versicherung die Kosten für den Anwalt übernehmen wird, da sie nur die Seite des VM gehört hat und je nach dem was er gesagt hat wurde das durch Ihr Verhalten bestätigt. Wenn dem so ist wird der VM auch den Klageweg bestreiten da ja die Versicherung die Kosten deckt. Sie sollten also auch Ihre Rechtschutzversicherung bemühen und einen Anwalt beauftragen.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 07:31    Titel: Re: Auskunftspflicht zur gegnerischen Vermieter-Rechtsschutz Antworten mit Zitat

superwillm hat folgendes geschrieben::

(Man bedenke mal, die Gegenseite kommt nach Haus und stellt Fragen !?!)


Na, das nenne ich mal Service Sehr glücklich
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 07:43    Titel: Re: Auskunftspflicht zur gegnerischen Vermieter-Rechtsschutz Antworten mit Zitat

superwillm hat folgendes geschrieben::
Ich habe ihn dann "Hausverbot" erteilt und darauf hingewiesen, das er das Grundstück verlassen möchte..

Na, das zeigt doch gleich wie vorurteilsfrei und tolerant Du Deinen Mitmenschen gegenübertrittst.

superwillm hat folgendes geschrieben::
Eigentlich hätten wir ja auch keine Verpflichtung gehabt, ihm eine Auskunft zu geben, oder wie seht ihr das? Schließlich ging es ja offensichtlich nur darum, ob die Versicherung für die Kosten unseres Vermieters aufkommt.


Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass die Versicherung ggf. nicht zahlt, wenn die Aussichten schlecht stehen? Dann würde der VM auf den Kosten sitzenbleiben, da überlegt sich der eine oder andere das Prozessieren gleich dreimal.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Klarer Fall von Eigentor, würde ich sagen Winken
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Naja,
der Fall ist jetzt sowieso "abgeschlossen", wir haben bereits einen Anwalt beauftragt.

Umgekehrt hätte er ja auch durch ein Gespräch mit mir an Informationen kommen können, die später gegen uns verwendet werden. Wie leicht verspricht man sich mal.

Winken
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