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Rechtsberatung überteuert?

 
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hilde
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:15    Titel: Rechtsberatung überteuert? Antworten mit Zitat

Hallo,
Folgendes Suche Beratung bei einem Anwalt, möchte wissen ob Mietminderung möglich, wird vom Anwalt verneint aber fristlose Kündigung wird empfohlen. Da ich keine Wohnung in Aussicht habe , ist mir dies zu unsicher außerdem die angesagten Kosten für ein Kündigungsschreiben (4oo.-Euro ) zu hoch. Ich erteile also keinen Auftrag, der Anwalt verabschiedet mich mit den Worten, ...überlegen Sie es noch mal in Ruhe. Jetzt kommt die Rechnung: 370,63 x 12 = 4.447,56 zuzügl. 0.55 Beratungsgebühr gem §§ 2, 13, i.v. mir Nr. 2100 VV RVG zuzügl. 16% MWST, gemäß Ziff.7008 VV RVG
Betrag: 174,17 DM

Ist das korrekt??
Muß ein Anwalt nicht auf Kosten hinweisen? Zumal ich danach gefragt habe?
Er nannte aber nur die Kosten für den Fall das er tätig wird ( evtl.Kündigungsschreiben, evtl.außergerichtlicher Vergleich)

Wie kommt er auf 370 (Miete) mal 12?. Kann mir jemand das Paragraphendeutsch erklären?
Für Antworten bin ich sehr dankbar
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Gast2210
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 18:32    Titel: Re: Rechtsberatung überteuert? Antworten mit Zitat

hilde hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Folgendes Suche Beratung bei einem Anwalt, möchte wissen ob Mietminderung möglich, wird vom Anwalt verneint aber fristlose Kündigung wird empfohlen. Da ich keine Wohnung in Aussicht habe , ist mir dies zu unsicher außerdem die angesagten Kosten für ein Kündigungsschreiben (4oo.-Euro ) zu hoch. Ich erteile also keinen Auftrag, der Anwalt verabschiedet mich mit den Worten, ...überlegen Sie es noch mal in Ruhe. Jetzt kommt die Rechnung: 370,63 x 12 = 4.447,56 zuzügl. 0.55 Beratungsgebühr gem §§ 2, 13, i.v. mir Nr. 2100 VV RVG zuzügl. 16% MWST, gemäß Ziff.7008 VV RVG
Betrag: 174,17 DM

Ist das korrekt??
Muß ein Anwalt nicht auf Kosten hinweisen? Zumal ich danach gefragt habe?
Er nannte aber nur die Kosten für den Fall das er tätig wird ( evtl.Kündigungsschreiben, evtl.außergerichtlicher Vergleich)

Wie kommt er auf 370 (Miete) mal 12?. Kann mir jemand das Paragraphendeutsch erklären?
Für Antworten bin ich sehr dankbar


Die Kosten für die Erstberatung dürfen nicht über 180 Euro liegen, von daher ist der Betrag nicht außerhalb des erlaubten Bereiches. Wie er auf den Betrag mit den 12 Mieten kommt, weiß ich auch nicht. Rufen Sie doch mal bei ihm an und fragen Sie ihn oder seine Sekretärin.
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