Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bürgschaft + Selbstauskunft für Kredit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bürgschaft + Selbstauskunft für Kredit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
isbjoern
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 14:47    Titel: Bürgschaft + Selbstauskunft für Kredit Antworten mit Zitat

Hallo Forianer,

folgendes Problem:
Ein Freund hat Ende 2001 für ein Privatdarlehen gebürgt und eine Gehaltsabtretung hinterlegt. Mitte 2002 hat er selber einen Bankkredit aufgenommen, dazu online eine Selbstauskunft ausgefüllt.
Dort wurde nach Verbindlichkeiten gefragt ... die gab es zu der Zeit nicht.
Nach Bürgschaften und Abtretungen wurde nicht gefragt und somit auch nichts angegeben.

Nun nimmt der Abtretungsinhaber den Bürgen in die Pflicht, da der Darlehensnehmer nicht zahlt, die Abtretung wurde offen gelegt und wird auch vom Arbeitgeber bedient.

Wie das Leben so spielt, kann nun auch der Bürge den Verpflichtungen seiner Bank gegenüber nicht mehr nachkommen und die werden nun in naher Zukunft ihre Abtretung offen legen.

Kann dem Freund nun irgendetwas "angehängt" werden?
z.B. ein Kreditbetrug oder Erschleichung, weil er die Bürgschaft/Lohnabtretung nicht angegeben hat?

Für Tipps und Hilfe bin ich immer dankbar.

Lg, Isbjoern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Darlehensnehmer kann seine Gehaltszahlungen ja nicht mehrfach an verschiedene Banken abtreten, es könnte durchaus sein, dass die sauer darauf reagieren und versuchen werden, ihm einen Kreditbetrug anzuhängen, wenn er nicht mehr zahlen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
isbjoern
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Der Darlehensnehmer kann seine Gehaltszahlungen ja nicht mehrfach an verschiedene Banken abtreten ...


hmm ... warum nicht?
Der Darlehensnehmer ist Beamter auf Lebenszeit und das Einkommen also relativ sicher.

Es ging jetzt eigentlich auch nur um die Frage nach dieser Selbstauskunft ... die wurde vom Darlehensnehmer weder unterschrieben, noch ist im gefolgtem Kreditvertrag ein Hinweis darauf, dass diese Selbstauskunft Vertragsgegenstand ist. Auch wurde nirgends eine Frage nach Bürgschaften und/oder Abtretungen gestellt.

Dann kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass strafrechtlich nichts passieren kann, oder?

Lg, Isbjoern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
isbjoern
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig hmmm ... wirklich niemand eine idee??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.