Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ist Klage-Korrektur möglich???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ist Klage-Korrektur möglich???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
an-h
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:08    Titel: Ist Klage-Korrektur möglich??? Antworten mit Zitat

Hi,

Der Vermieter meiner Schwester stellt ständig den Zugang zu ihrer Wohnung zu (separater Wohnungseingang von außen). Der Vermieter ist eine Firma. Immer wieder werden auf dem Weg Leitern, große Hlzkisten oder andere sperrige Gegenstände abgestellt. Kein Durchkommen mit dem Kinderwagen, manchmal noch nicht ohne Kinderwagen. Nachdem mehrere Briefe nichts brachten, hat mein Schwager und meine Schwester Klage eingereicht.

Besipiel: Mieter X habne Klage mit folgendem Text eingereicht: Hiermit erheben wirKlage mit dem Antrag die Beklagten zu verurteilen, den Klägern den freien Durchgang zu ihrer Wohnung zu gewährleisten und zwar in einem Abstand von 80 cm, gemessen von der Hauswand.

Das Problem ist dass es in diesem Bereich einen Aueßenkamin gibt der den Durchgang um ca 15 cm einschränkt.Es hat schonmal einen gerichtlichen Vergleich gegeben, der lautete so: "Die Parteien sind desweiteren dahin einig, dass die Beklagten als Vermieter durch entsprechende Maßnahmen Sorge dafür tragen werden, dass an der Hauswand entlang ein Bereich von mindestens 80 cm zur Begehung freigehalten wird."

Wenn meine schwester den Text vom Vergleich genommen hätten wäre alles in Ordnung. So aber besteht der Vermieter bei der erneuten Klage darauf, dass ja nur ein Abstand von 80 cm gemessen von der Hauswand gefordert würde und der sei erfüllt. Die Behinderung im bereich des Außenkamins sei in der neuen klage nicht enthalten.

Nun meine Frage: Was können die Mieter X machen? Ist eigentlich ein Klageantrag im nachinein korrigierbar, z.B. durch einen zusätzlichen Klageantrag? Wer kann helfen? Schonmal Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.