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Verstopfung der Abwasseranlage - Mietminderung

 
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PaScaL85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 13:58    Titel: Verstopfung der Abwasseranlage - Mietminderung Antworten mit Zitat

Hallo Forum!

Es dreht sich um Folgendes.
Der Mieter M bekommt am 15.07.05 von seinem Vermieter eine Information, dass die komplette Abflussanlagae des Hauses verstopft sei und somit die Toilette, Dusche, Waschbecken etc. nicht mehr zu nutzen sei. Mieter M ist nicht der einzig betroffene im Haus. Nur eine Wohnung (steht leer) kann komplett genutzt werden. Der Vermieter weist die Mieter daraufhin, dass bis auf weiteres nur diese eine Wohnung für die Geschäfte zur Verwendung steht und auch das duschen, waschen ist nur dort erlaubt.

Nun meine Frage. Ist das ein erheblicher Grund Mietminderung zu verlangen? Wenn ja wie hoch sollte man es veranlassen? Die Wohnung kostet 300 € + NK

Vielen dank!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir mehr Gedanken über die nachfolgede Rechnung der Rohrreinigung machen. Oder hat der Vermieter das Rohr heimlich verstopft.
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PaScaL85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schadensursache liegt sicherlich nicht an dem Mieter M.
Jedoch kann man nicht ausschließen das andere Mieter die Toilette als Abfallbehälter genutzt haben.

Der Vermieter wird sicherlich nicht das ganze verstopft haben Auf den Arm nehmen
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn in der gemieteten Wohnung nicht mehr gewashcen und geduscht werden kann, ist das ein Minderungsgrund, auch wenn in einer anderen Wohnung Waschgelegenheit zur Verfügung gestellt wird. Das vermindert lediglich die Minderungsquote
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an, wie lange dieser Zustand anhält.
Der VM ist auch kein Harry Potter, also gilt auch für ihn eine angemessene Zeit für die Behebung des Mangels.
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PaScaL85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an der Hausverwalter sei in Urlaub und die Mieter sitzen nun schon seit 5 Tagen auf dem Problem und keiner kümmert sich? Ich denke das ist genug anlass für eine Minderung
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