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Vorne hui - hinten pfui

 
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 09:20    Titel: Vorne hui - hinten pfui Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,ich bin der Chris und habe durch Google dieses nette Board entdeckt.

Toll dass es sowas gibt.

Nun - wie kommt man dazu hier was zu schreiben - klar -
Erfahrungen mit der lieben Versicherung.... Sehr böse

Ich hatte im letzten Jahr mein Haus komplett neu versichert -
Hausrat,Gebäude,Wasser,Blitz,Donner (hihi) etc.
Das volle Programm jedenfalls.
Ich betonte noch:

ICH MÖCHTE GEGEN ALLES versichert sein was Sie anbieten.
Alles kein Problem - so der liebe Versicherungsvertreter.

So kam es dass vor 3 Wochen bei einem Unwetter das Abwasserrohr durch
Rückstau des Abwassers vom Kanal her platzte.
Daraufhin lief mein Keller bis zu einer Höhe von ca 1,20m voll mit schöner
brauner Masse.

Da kam Freude auf....

Die Feuerwehr kam echt flott und hielt den Schaden in Grenzen und pumpte
meinen Keller wieder leer.

Nun zum Problem:

Ich rief die Hotline der Vers. an - und bekam zur Antwort:
Tut uns leid - nicht versichert. "Es handelt sich um einen Elemtarschaden -
und die haben Sie nicht im Vertrag stehen."

Man sollte doch genau durchlesen was so alles drin steht im Vertrag.....!

Nun was war passiert: Der nette Vers.Zertreter hatte die einfach weggelassen -
obwohl ich doch sagte: gegen alles bitte.....

Ich fühle mich mal richtig verarscht von solchen Leuten.
Schliessen wohl nicht gerne diese Versicherungen ab - könnte ja teuer werden....

Hatte im übrigen letztes Jahr nen Leitungswasserschaden in Höhe von ca 30.000€
Ich sag Euch - das war ein Kampf,ein Gezuchtel ein Gejammere(von der Vers)
ein Gehabe - Gott das wünsch ich niemandem.
Gut sie haben gezahlt - aber wie.....
Ein Rentnerehepaar wäre warscheinlich während der Abwicklung an Herzversagen gestorben.

Das hat mich alles so enttäuscht dass ich echt von diesen Menschen die Schnauze gestrichen voll habe.
Bin ich froh dass ich nen "anständigen" Job habe.

Ich kann nur jedem empfehlen:

Im Schadensfall (in meiner Grösse) -> ab zum Anwalt.
Ich ärgere mich mit denen nicht mehr rum.

So - das musste jetzt mal raus.

Es grüsst Euch Chris

Ach so - die Versicherung war übrigens eine sehr sehr bekannte -
ist auch in der TV Werbung zu "bewundern"
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube in diesem Forum gibt es nach dem Lesen des 1. Teils Ihres Beitrags sehr viele Vermittler (mich eingeschlossen), die Sie gern versichert hätten... Nach dem 2. Teil dann leider nicht mehr, da ein Leitungswasserschaden in Höhe von 30.000€ schon echt happig ist... Was ist denn da passiert?? (Bei der Schadenhöhe ist es normal, dass sich die Bearbeitung etwas hinzieht).

Übrigens: Ich hab auch nen anständigen Job- nur mal so nebenbei.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Noch was:

Als ich dann meinen lieben Vertreter anrief und fragte wie das denn
letztes Jahr war.....(alles versichern)

hatte er nichts anderes zu tun wie mir eine Versicherungspolice
für Elementarschäden zuzufaxen. UNTERSCHRIFTFERTIG

Unglaublich - aber war.
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

@ ihuehn

Entschuldigung -

klar - schwarze Schafe gibts überall.
Und beim Schreiben eines solchen Themas steigert man sich schon
sehr rein....

sorry nochmal -

Der erste Schaden entstand durch Herausspringen einer Verschraubung am
Spühlbecken.
Die Wohnung (EG) lief komplett voll,der Keller (durch die Decke) auch
ca 20 cm.

Der Sachverständige der Vers. kam schon nach 5 Tagen.Echt flott.
Und auch hier das Gejammere - ja das kann man noch reparieren,das ist noch zu retten,
etc.....

Da kommt man echt schnell ins Kochen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,

deine Aufregung wegen der angeblich verzögerten Schadenregulierung kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

Es war ein großer Schaden, und der Versicherer prüft, mit welchenm Aufwand der Schaden technisch einwandfrei zu beheben ist. Dass es hierbei zu unterschiedlichen Meinungen kommt, dürfte klar sein. Und trotzdem ist der Schaden schließlich korrekt abgewickelt, oder?

eine andere Geschichte ist die Sache mit der erweiterten Elementarschadenversicherung. Hier scheint Beratungsverschulden seitens des Versicherungsverräters vorzuliegen. Es geht hier letztendlich um Beweisfragen. Wenn du nachweisen kannst, dass du dein Haus "komplett gegen jedes versicherbare Risiko" absichern wolltest, und der Versicherungsvertreter dir zusichert, das sei so, dann muss er dafür haften, wenn es dann nicht so ist.
Außer, du hättest anhand der Versicherungsscheine erkennen können, dass hier noch Deckungslücken bestehen.

Nimm dir einen Rechtsanwalt und stelle Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Versicherungsvertreter.

Übrigens: ist das ein Makler, ein Angestellter einer Gesellschaft oder ein selbstständiger Handelsvertreter?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

danke für Deine Antwort.

Der erste Wasserschaden ist bereits vergessen - und der Schade´n bezahlt.
So wie Du schon sagtest.
Aber ich musste halt darum kämpfen....(zB der Estrich muss raus oder nicht raus,
ich lies Gutachten erstellen - und er musste raus,obwohl lt. Aussage des Sachverst. der
Versicherung alles ok sei:der macht sich wieder)......

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

Vor einem jahr sass ich mit meiner Lebensgefährtin am Tisch mit unserem
Versicherungsvertreter (angestellt bei einer Versicherung)
Und ich betonte mehrmals:
Ich möchte gegen alles versichert sein.
Meine Freundin ist Zeuge - zählt sowas vor Gericht?

Ne Rechtsschutz hätte ich - hab ich ne Chance ??
Ich rief auch an ob denn wenigstens die Waschmaschine und Trockner
bezahlt würden - aber leider nix.

Gruss Chris
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wasserratte hat folgendes geschrieben::
Vor einem jahr sass ich mit meiner Lebensgefährtin am Tisch mit unserem
Versicherungsvertreter (angestellt bei einer Versicherung)
Und ich betonte mehrmals:
Ich möchte gegen alles versichert sein.
Meine Freundin ist Zeuge - zählt sowas vor Gericht?

Ja, natürlich ist Ihre Freundin Zeuge!

Wasserratte hat folgendes geschrieben::
Ne Rechtsschutz hätte ich - hab ich ne Chance ??

Auch das noch! Super! Dann nichts wie los und eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung einholen (bzw. von Rechtsanwalt einholen lassen).
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hört sich ja echt erfolgsversprechend an.

Nur: Danach wird mich wohl meine Versicherung "rauswerfen"

Wie siehts da aus?
Ich muss die Schäden ja einer neuen Versicherung mitteilen.
Nimmt mich überhaupt noch eine Versicherung mit meiner Vorgeschichte??

Gruss Chris Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wasserratte hat folgendes geschrieben::
Hört sich ja echt erfolgsversprechend an.

Nur: Danach wird mich wohl meine Versicherung "rauswerfen"

Wie siehts da aus?
Ich muss die Schäden ja einer neuen Versicherung mitteilen.
Nimmt mich überhaupt noch eine Versicherung mit meiner Vorgeschichte??

Gruss Chris Winken

Sie können Ihre Gebäudeversicherung ja auch jetzt schon wechseln, während sich ein Rechtsstreit abzeichnet.
Der neuen Versicherung einfach die Vorschäden wahrheitsgemäss und vollständig mitteilen und angeben, dass die alte Gebäudeversicherung von Ihnen gekündigt wurde. Dann sollte es damit keine Probleme geben.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssen übrigens noch aufpassen, dass Sie keine Fristen verpassen.
Klagen müssen Sie m.W. innerhalb von sechs Monaten ab der endgültigen Ablehnung der Leistung durch die Versicherung.
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm -

heist das dass ich zunächst ein Schreiben der Versicherung brauche dass
diese den Schaden nicht übernimmt?

Weil - nach dem Anruf zur Hotline wurde uns ja nur telefonisch die Deckung
verweigert.
Habe also noch nichts schriftlich.

Der Schaden entstand vor 3 Wochen...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

und als sie den antrag unterschrieben haben, haben sie sich nicht gewundert, das wohl das eine oder andere, was man "ankreuzen/ausfüllen" müsste, nicht angekreuzt/ausgefüllt wurde?

oder besser: sie haben den antrag gar nicht mehr durchgesehen, sondern "blind" unterschrieben?

haben sie den durchschlag des antrages noch?
_________________
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Wasserratte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gut - das ist natürlich der Punkt auf den ich gewartet habe.

Der Vertreter notierte sich alles und sagte "den Vertrag mach ich fertig"
"und komm kurz zur Unterschrift vorbei".

Und wenn man bei der Gebäudeversicherung liest :
versichert ist Glas,Wasser,Sturmschäden,Blitz,Hagel etc.....
na da geht man doch als Laie davon aus dass da wie oben geschrieben
eben alles versichert ist.
Dass dies dann unter Elementarschäden fällt - na wer weis das schon....
habe einige Bekannte,die habens,andre wissen nicht dass es sowas gibt.

gut - gelernt habe ich nun einen Vertrag zu lesen.

Und in meinem bestehenden sind Elemtärschäden eben nicht mit drin.

Deshalb sehe ich auch eher schlechte Karten zum Anwalt zu rennen.

Trotzdem Dank ich Ihnen allen - wie hier einem weitergeholfen wird.
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