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Hallo,
habe leider kein 100%ig passendes Forum gefunden, daher hier auch nochmal:
ich bin von einem InsVerw verklagt worden (Mietanspruch), der die Klage mit einem Antrag auf PKH verbunden hatte. Ich mußte mir einen Anwalt nehmen, da die Sache rechtlich etwas komplizierter war.
Jetzt hat der Richter die PKH abgelehnt (Beschluß) mit der Begründung, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich habe jetzt also sozusagen gewonnen.
Kann ich meine Anwaltskosten gegen den InsVerw gerichtlich festsetzen lassen oder bleibe ich darauf sitzen, weil es "nur" um den Antrag auf PKH ging? Letzteres wäre natürlich sehr ärgerlich.
Hallo,
habe leider kein 100%ig passendes Forum gefunden, daher hier auch nochmal:
ich bin von einem InsVerw verklagt worden (Mietanspruch), der die Klage mit einem Antrag auf PKH verbunden hatte. Ich mußte mir einen Anwalt nehmen, da die Sache rechtlich etwas komplizierter war.
Jetzt hat der Richter die PKH abgelehnt (Beschluß) mit der Begründung, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich habe jetzt also sozusagen gewonnen.
Kann ich meine Anwaltskosten gegen den InsVerw gerichtlich festsetzen lassen oder bleibe ich darauf sitzen, weil es "nur" um den Antrag auf PKH ging? Letzteres wäre natürlich sehr ärgerlich.
Gruß
TH
Hier scheint mir eine etwas voreilige Schlussfolgerung vorzuliegen. Dass ein Antrag auf PKH abgeleht wird kann nicht bedeuten, dass das Verfahren auch gewonnen wird. Der Kläger kann selbstverständlich auch ohne PKH weiter klagen. Wie Ob die Bewertung, es bstünde keine Aussicht auf Erfolg, zutreffend ist, wird sich nach einem rechtskräftigen Urteil zeigen.
Im übrigen wird der beauftrage Anwalt mit seiner Kenntnis des Verfahrens sicher zuverlässig Auskünfte über Kostenfolgen geben können.
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