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Sammelgarage, Verschließen

 
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lkutscha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Taunusstein

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:11    Titel: Sammelgarage, Verschließen Antworten mit Zitat

Hallo,

im Erdgeschoß unseres Miethauses ist eine Sammelgarage mit drei Plätzen und separaten Toren. Die Plätze sind nicht abgegrenzt, d.h. keine Zwischenwände o.ä.. Lässt einer der Nutzer sein Tor offen, so können Unbefugte an die darin untergestellten Fahrzeuge und Gerätschaften heran. Versicherungen haften nicht, denn Diebstahl o.ä. ist ja nur gedeckt, wenn ein Aufbruch vorliegt. Für eventuelle Schäden muss ich also selbst aufkommen.
Einer der anderen Nutzer ist bockbeinig und lässt sein Tor stundenlang offen!

Welche Rechtslage ist angängig?
Wie kann ich mein Recht auf Versicherungsschutz wahren?

Ich kann nicht mal meine Wohnung verlassen ohne eine mögliche Schädigung auszuschließen. Bin ich wehrlos? Verrückt

Danke für Antwort(en)
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