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Nebenkosten Abrechnung, was darf Abgerechnet werden ?

 
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 17:24    Titel: Nebenkosten Abrechnung, was darf Abgerechnet werden ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und wundere mich ein wenig über einige Posten.
Bei den Sachen die mir nicht so klar sind, setzte ich mal ein Frage davor Winken
Können Vermieter generell Versicherungskosten auf die Mieter umlegen?
Ich ärgere mich ein wenig darüber das wir die Wartungskosten für das Rolltor mitbezahlen müssen, obwohl wir keinen angemieteten Stellplatz in der Tiefgarage haben. Müssten diese Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden die auch einen Stellplatz haben?

Auf Antworten diesbezüglich bin ich schon sehr gespannt

LG
bluestar


Wasser
Wasser - Aufbereitung
Entwässerung
Straßenreinigung - Winterdienst
Müllabfuhr
Aufzugsanlagen
Gartenpflege
Beleuchtung
Frage Sach-/Haftpflicht Versicherung
Wartung Blitzschutzanlage
Frage Wartung Rolltor (Gehört zur Tiefgarage, wo wir keinen angemieteten Stellplatz haben)
Wartung Feuerlöscher
BreitbandKabelgebühren
Frage Grundsteuer
Hauswartservice

Frage Umlageausfallwagnis (hier würde mich interessieren was das eigentlich ist, und wofür es gut ist)
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 17:35    Titel: siehe BetrkV § 2 Antworten mit Zitat

Alle vorgenannten Kosten sind grundsätzlich umlagefähig, d.h. sind vom Mieter zu zahlen - und einige mehr, wie z.B. Kaminkehrer.
Siehe § 2 der BetrkV, bzw. bei Altverträgen § 27, Anl. 3 der II.BV.
Umlageausfallwagnis (2 %) nur im sozialen Wohnungsbau.
Garagentor nur, wenn auch Garagenstellplatz gemietet ist.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bluestar,

mal in den MV schauen, dort ist vereinbart, welche Positionen in der NK abgerechnet werden mit Umlageschlüssel.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 17:55    Titel: Re: siehe BetrkV § 2 Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
.
Umlageausfallwagnis (2 %) nur im sozialen Wohnungsbau.


Es handelt sich um eine Bundesdarlehnswohnung, hier wird nichts von Sozialamt bezahlt, sonst würden wir uns auch nicht Ärgern Lachen
Gilt das auch wenn eine Wohnungsberechtigung aufgrund einer Wohnraumzuweisung der Bundeswehr vorliegt ?

Zitat:
Garagentor nur, wenn auch Garagenstellplatz gemietet ist

Haben keinen Stellplatz angemietet. Kann man das auch noch rückwirkend zurückfordern? (für die letzten 3 Jahre )

LG bluestar
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 18:53    Titel: Re: siehe BetrkV § 2 Antworten mit Zitat

bluestar hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
.
Umlageausfallwagnis (2 %) nur im sozialen Wohnungsbau.


Es handelt sich um eine Bundesdarlehnswohnung, hier wird nichts von Sozialamt bezahlt, sonst würden wir uns auch nicht Ärgern Lachen


Sozialer Wohnungsbau heißt nicht, daß die Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird Mit den Augen rollen
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dann zählen Bundesdarlehnswohnungen wohl dazu...


Eine Frage blieb bis jetzt offen...
Zitat:
Garagentor nur, wenn auch Garagenstellplatz gemietet ist


Haben keinen Stellplatz angemietet. Kann man das auch noch rückwirkend zurückfordern? (für die letzten 3 Jahre )
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