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Verfasst am: 20.07.05, 17:24 Titel: Nebenkosten Abrechnung, was darf Abgerechnet werden ?
Guten Tag,
ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und wundere mich ein wenig über einige Posten.
Bei den Sachen die mir nicht so klar sind, setzte ich mal ein davor
Können Vermieter generell Versicherungskosten auf die Mieter umlegen?
Ich ärgere mich ein wenig darüber das wir die Wartungskosten für das Rolltor mitbezahlen müssen, obwohl wir keinen angemieteten Stellplatz in der Tiefgarage haben. Müssten diese Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden die auch einen Stellplatz haben?
Auf Antworten diesbezüglich bin ich schon sehr gespannt
LG
bluestar
Wasser
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Wartung Blitzschutzanlage
Wartung Rolltor (Gehört zur Tiefgarage, wo wir keinen angemieteten Stellplatz haben)
Wartung Feuerlöscher
BreitbandKabelgebühren
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Hauswartservice
Umlageausfallwagnis (hier würde mich interessieren was das eigentlich ist, und wofür es gut ist)
Alle vorgenannten Kosten sind grundsätzlich umlagefähig, d.h. sind vom Mieter zu zahlen - und einige mehr, wie z.B. Kaminkehrer.
Siehe § 2 der BetrkV, bzw. bei Altverträgen § 27, Anl. 3 der II.BV.
Umlageausfallwagnis (2 %) nur im sozialen Wohnungsbau.
Garagentor nur, wenn auch Garagenstellplatz gemietet ist.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Umlageausfallwagnis (2 %) nur im sozialen Wohnungsbau.
Es handelt sich um eine Bundesdarlehnswohnung, hier wird nichts von Sozialamt bezahlt, sonst würden wir uns auch nicht Ärgern
Gilt das auch wenn eine Wohnungsberechtigung aufgrund einer Wohnraumzuweisung der Bundeswehr vorliegt ?
Zitat:
Garagentor nur, wenn auch Garagenstellplatz gemietet ist
Haben keinen Stellplatz angemietet. Kann man das auch noch rückwirkend zurückfordern? (für die letzten 3 Jahre )
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