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inwieweit gibt es haftungs- sowie versicherungsrechtliche Probleme, wenn ausschließlich zu Betriebszwecken bereitstehende Firmenwagen (ist keiner Person zugeordnet, wird nach Bedarf von den Mitarbeitern genutzt) über das Wochenende außnahmsweise auch mal von einem Mitarbeiter privat genutzt werden möchten?
es könnte arbeitsrechtliche Probleme geben, wenn ein Mitarbeiter das Fahrzeug nutzt und der Chef weiß nix davon.
Von versicherungsrechtlichen Problemen in diesem Zusammenhang ist mir nichts bekannt; alle Schäden werden in vertraglichem Umfang übeernommen.
wenn der Arbeitnehmer einen Schaden verursacht: Der Fremdschaden ist durch die
haftpflicht gedeckt. Der Arbeitgeber kann evtl. Mehraufwand (teuerere Vers. beiträge durch SFR-Verlust) beim Arbeitnehmer als Schadenersatz geltend machen.
Analog Eigenschaden am PKW: wenn Vollkasko vorhanden ist, wird der Schaden dort ersetzt, Arb.geber kann Selbstbehalt und SFR-Verlust beim Arbeitnehmer einfordern.
Wenn keine Vollkasko besteht, wird der Arbeitnehmer den Schaden am PKW voll ersetzen müssen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
hm, eine kaskoversicherung könnte u.u. schon die leistung verweigern, wenn das fahrzeug zu einem anderen zweck genutzt wird als im versicherungsvertrag vereinbart gilt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
hm, eine kaskoversicherung könnte u.u. schon die leistung verweigern, wenn das fahrzeug zu einem anderen zweck genutzt wird als im versicherungsvertrag vereinbart gilt...
"Verwendungsklausel...", hatte ich mir auch überlegt. Aber ich meine, es liegt hier keine Gefahrerhöhung vor. Umgekehrt wärs anders (Verwendung "privat" ist versichert, und das Fahrzeug wird gewerblich genutzt). Aber so, versichert ist gewerbliche Nutzung, und das Fahrzeug wird privat genutzt, worin sollte da die erhöhte Gefahr liegen? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
es gibt ja die dollsten tarifvereinbarungen mittlerweile... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Was ist aber mit der speziellen Pflicht des Halters, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug im betriebsbereiten Zustand ist. DIese Pflicht wird ja regelmäßig - wenn der Firmen-PKW angemietet wurde - per Mietvertrag auf die Firma abgewälzt. Wenn dies bezogen auf eine private Nutzung nicht auf den Mitarbeiter abgewälzt wurde, dieser dann aufgrund eines nicht betriebsbereiten Fahrzeugs einen Unfall baut, kann er dann die Firma in Regress nehmen?
Auch wenn es nicht in diese Rubrik gehört - müsste aber nicht auch bei einer nur einmaligen privaten Nutzung das ganze steuerrechtlich betrachtet werden (geldwerter Vorteil?)
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