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Gartennutzung im Erdgeschoß

 
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Tigermoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:18    Titel: Gartennutzung im Erdgeschoß Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wohne mit meinem Freund in einer Wohnung im Erdgeschoß.
Über uns wohnt eine Familie mit Kind mit Südbalkon, und im Dach wohnen die Vermieter mit Kind.
Wir haben eine Terrasse die nach Osten liegt, daher haben wir nur Morgensonne.
Die nutzt uns aber nix, da wir bis abends arbeiten müssen.
Die südliche Seite der Terrasse ist durch hohe Sträucher beschattet.
Unsere Vormieter durften daher einen Gartenteil zum Sonnen benutzen, das wissen wir von der Vormieterin persönlich.
Als wir uns nun nach der Arbeit in den Garten setzten um etwas Sonne zu tanken kam die Vermieterin angewetzt und motzte uns ziemlich derbe an wieso wir einfach ihren Garten benutzen.
Wir sagten das die Vormieterin das ja auch durfte, worauf die Vermieterin sagte das habe nix mit uns zu tun, wir haben definitiv keine Gartennutzung im Mietvertrag stehen.
Ist das rechtens?
Wir machen uns ja nicht im Garten breit, sondern räumen nur unsere Stühle auf die Wiese und nach Benutzung sofort wieder weg.
Außerdem nutzt die Vermieterin diesen Teil des Gartens gar nicht.
Wir haben uns auf die Aussage der Vormieterin verlassen, und haben nicht damit gerechnet das es ein Problem darstellt eine Wiese zum Sonnen zu benutzen.
Wie sieht es rechtlich aus?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn im Mietvertrag keine Gartennutzung vereinbart wurde, dann dürfen Sie den Garten auch nicht nutzen.
Was die Vormieter durften oder nicht, hat mit Ihnen nichts zu tun.
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Tigermoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
lustig ist nur das wir den Pudel der Vermieter auch nicht mitgemietet haben, dieser aber frei im Garten rumläuft und uns wenn wir auf der Terrasse sitzen am Bein hängt und nach Essen bettelt!
Den müssen wir auch ertragen.
Oder können Wir einen Zaun fordern?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können den Vermieter auffordern, dafür zu sorgen, daß der Pudel nicht auf Ihre Terrasse kommt.
WIE er das dann macht, ist seine Sache.
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