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Kaution zurückhalten wegen Nebenkosten-Abrechnung?

 
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:57    Titel: Kaution zurückhalten wegen Nebenkosten-Abrechnung? Antworten mit Zitat

Finanztest August 2005 S. 57 hat folgendes geschrieben::
Kaution nicht zurückhalten

Beim Auszug des Mieters darf der Vermieter nicht einen Teil der Kaution behalten, bloß weil er noch Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung erwartet (Landgericht Berlin, Az. 64S 466/04).


Hat jemand dazu weitere Infos / Volltext des Urteils oder verstehe ich das falsch? Das heißt doch, dass der VM eine evtl. Nebenkosten-Nachzahlung vom früheren Mieter "eintreiben" muss, und nicht einen Teil der Kaution dafür zurückhalten darf? Gibt's andere Urteile zu dem Thema?

Vielen Dank im Voraus für Infos.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 14:48    Titel: Re: Kaution zurückhalten wegen Nebenkosten-Abrechnung? Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Finanztest August 2005 S. 57 hat folgendes geschrieben::
Kaution nicht zurückhalten

Beim Auszug des Mieters darf der Vermieter nicht einen Teil der Kaution behalten, bloß weil er noch Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung erwartet (Landgericht Berlin, Az. 64S 466/04).


Hat jemand dazu weitere Infos / Volltext des Urteils oder verstehe ich das falsch? Das heißt doch, dass der VM eine evtl. Nebenkosten-Nachzahlung vom früheren Mieter "eintreiben" muss, und nicht einen Teil der Kaution dafür zurückhalten darf? Gibt's andere Urteile zu dem Thema?

Vielen Dank im Voraus für Infos.


Bei dieser Entscheidung muss man vermuten, dass es sich um ein Mietverhältnisse über preisgebundenen Wohnraum - auch Sozialwohnungen genannt - handelte. In diesem Fall ist die Entscheidung ist zutreffend. Für frei finanzierten Wohnraum gibt es keine entsprechende Vorschrift. Zu einem Urteil sollte immer auch den Sachverhalt kennen. Der Urteilstenor allein ist häufig irreführend.
Man darf allerdings auch nicht verkennen, dass Berliner Gerichte schon häufiger mit Entscheidungen aufgefallen sind, die entweder nicht rechtskräftig oder vor anderen Gerichten in anderen Fällen nicht bestätgt wurden.
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