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Verfasst am: 21.07.05, 13:45 Titel: Mietwohnung => Schloss auswechseln?
Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Ich bewohne zusammen mit meiner Freundin eine Mietwohnung und wir hatten öfter schon nach der Arbeit das Gefühl, es sei jemand in der Wohnung gewesen.
Nun hatten wir vor 3 Wochen einen Wasserrohrbruch und unser Vermieter und ein Wasserinstallateur waren da.
Nachdem sie alles repariert hatten, bat ich meinen Vermieter, mich anzurufen, wenn die Versicherung etc. in die Wohnung müsse, um sich ein Bild vom Schaden zu machen.
Er sicherte mir zu, dies zu tun.
Heute stand dann plötzlich der Klempner vor der Tür, schaute mir verdutzt an, als ich die Tür öffnete und fragte mich, ob der Vermieter noch nicht da sei. Dieser habe in der Wohnung auf ihn warten wollen.
Ich wusste allerdings von nichts und war nur zufällig zuhausem, da eine Vorlesung in der Uni ausgefallen war.
Zwei Minuten später stand der Vermieter dann auch vor der Tür.
Ich sagte dann erst mal nichts zu dem Thema, aber ich war ziemlich baff.
Wäre ich nich zuhause gewesen, hätte er den Klempner sicher nicht wieder nach hause geschickt, weil ich nicht da bin.
Ich bin mir 100%ig sicher, dass er in die Wohnung gegangen wäre.
Und es war nur zum schauen, ob alles wieder halbwegs trocken ist. Es handelte sich heute also keineswegs um einen Notfall.
Nun würde ich gern wissen, ob ich einfach so das Schloss der Wohnungstür austauschen darf.
Da wir öfter schon das Gefühl hatten, dass jemand in der Wohnung war, wir aber nichts beweisen können, wäre uns das wirklich lieb.
Wir malen uns schon ab und zu die wildesten Geschichten aus. Wie es zum Beispiel wäre, wenn man mal "beschäftigt" ist und deswegen die Tür nicht öffnet und plötzlich steht der Vermieter im Schlafzimmer....also wohl fühlen kann man sich da nicht mehr so richtig.
Ja, Schloss austauschen ist erlaubt ohne Info an den VM. Das alte Schloss aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen. Viel Spass nocht beim "beschäftigt sein" ohne Vermieter. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 21.07.05, 13:57 Titel:
Auch ist der Vermieter verpflichtet Ihnen alle Schlüssel für die Dauer des Mietverhältnisses auszuhändigen. Sollte er Sie auf das ausgewechselte Schloss ansprechen würde ich ihn fragen wie er das überhaupt festgestellt hat wenn er doch gar keinen Schlüssel mehr hat...
Mit einem neuen Schloss ist man bei seinen "Beschäftigungen" auch wesentlich entspannter.
Spaß beiseite, eine kleine Frage hätte ich dazu noch.
Ich habe nämlich gehört, dass der Vermieter im Notfall, wie zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, wie wir ihn vor 3 Wochen hatten, jederzeit, auch bei Abwesenheit des Mieters, die Wohnung betreten können muss.
Wenn er aber nun keinen Schlüssel mehr hat, kann er das ja nicht. Können wir da irgendwie für einen eventuellem Mehrschaden haftbar gemacht werden?
Der VM ist berechtigt bei Gefahr im Verzug (Brand-Wasserschaden etc.) im beisein der Polizei die Wohnung öffnen zu lassen.
Das heisst also nicht, dass er ein Anrecht auf einen Schlüssel hat. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
@Susanne: Das "im Beisein der Polizei" würde ich eher bezweifeln bei einer Sache, bei der man unverzüglich eingreifen muss, z.B. Wasserrohrbruch. Der VM muss in diesem Fall vmtl. nicht warten, bis die Polizei da ist... das sagt mir jedenfalls mein "gesunder Menschenverstand". _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Gibt man dem VM keinen Schlüssel in einem versiegelten Umschlag oder kann der VM im Notfall keinen Schlüssel besorgen (z.B. von einer Nachbarin, der man mehr traut, und deren Namen man dem VM gegeben hat), dann kann der M vom VM für Folgeschäden haftbar gemacht werden. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Bei Brand wird sicher die Feuerwehr die Tür mit der Axt öffnen.
Bei allen anderen Möglichkeiten muss die Tür mit dem Schlüsseldienst geöffnet werden-oder dachtest Du, die wird eingetreten (wie im Film)?
Dem korrekten Schlüsseldienst muss nachgewiesen werden, dass man berechtigten Zutritt zu der Wohnung hat (wg. Hausfriedensbruch). Da dazu nur der Mieter berechtigt ist, sollte man also schon die Polizei zur Unterstützung heranholen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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