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Ungeziefer in der Holzdeckenverkleidung

 
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anna22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 09:31    Titel: Ungeziefer in der Holzdeckenverkleidung Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen man wohnt in einer Dachwohnung die mit Holzdecken verkleidet ist. Und man entdeckt da immer schwarze käfer, anfangs nimmt man an die kommen von draußen und bringt an jedes Fester ein Netz an. Man findet aber immer noch welche.
Dann hat man sich an eine Schädlingsbekäpfungsfirma gewandt und einen Käfer analysieren lassen (womit die Vermieterin absolut nicht einverstanden war) sie meinte wenn man einen Käfer finden sollte , sollte man den Käfer ihr geben. Im Bericht steht gemeiner Mehlkäfer wohnt in vom Holzschädlingen befallenen Holz und morschem Holz (es regnet im Schlafzimmer rein, Holz ist also nass) und ernährt sich von toten Tauben, Mäusen und Ratten. Der Schädlingsbekämpfer meint es liegen wohl über der Holzdecke tote Tiere. Man konnte in leider nicht nach sehen lassen müsste man ja bezahlen und ohne Einverständis der Vermieterin geht es ja nicht. Man kann da nicht mehr schlafen und ist im Hotel oder bei eltern. Die Wohnung hat man zum 01.10 gekündigt und zahlt 3 Monate Miete und ist gar nicht in der Wohnung. Die Vermieterin meint die wären harmlos die kämen von draußen. Das kann aber nicht stimmen.

Kann man die Miete jetzt noch einfach kürzen? Hat man noch andere Möglichkeiten? Wenn man eine fristlose Kündigung geschrieben hätte, hätte man dann direkt die Wohnung räumen müssen oder erst wenn man was neues hätte?

viele grüße
Danke
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine fristlose Kündigung müsste gegeben sein das die Wohnung infolge eines oder mehrer Mängel unbewohnbar ist, das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Bei einer fristlosen Kündigung muss die Wohnung auch sofort oder alsbald geräumt werden, es geht also nicht das der Mieter fristlos kündigt und noch Monate lang drin wohnen bleibt.
Eine Mietminderung dürfte möglich sein.
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anna22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich ist die Wohnung unbewohnbar da bräuchte ich nicht noch mehr Mängel.
Für die Mietminderung braucht man einen anwalt?
Die Juli Miete wurde voll überwiesen war dies ein Fehler?

Danke für die Antwort
Viele Grüße
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

anna22 hat folgendes geschrieben::
Für mich ist die Wohnung unbewohnbar da bräuchte ich nicht noch mehr Mängel.


Na wenn wir unterstellen, dass die Wohnung unbewohnbar ist, ist die Antwort viel einfacher: Dann kann fristlos gekündigt werden.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn man unterstellt das die Wohnung unbewohnbar ist dann ist eine fristlose Kündigung möglich. Dabei sollte sich der Mieter aber im klaren sein das er für seine Unterstellung die Wohnung ist unbewohnbar Beweise benötigt. Weil der VM wird wohl kaum die fristlose Kündigung aufgrund der Käfer und des Schlafzimmers akzeptieren. Deshalb wird er dann auf Zahlung der Miete klagen. Was dann zur Folge hat es kommt zur Verhandlung in der der Mieter nachweisen muss das der Mangel so stark ist das die Wohnung unbewohnbar ist (aus der Ferne betrachtet kann er das in dem Fall Aufgrund der Käfer und Schlafzimmer nicht). Kann er dies nicht wird das Gericht zu Gunsten des VM entscheiden und der Mieter muss nicht nur die Miete nachzahlen sondern auch die Kosten für die Anwälte und Gericht und muss bis zur fristgerechten Kündigung weiterhin die Miete zahlen. Kann er Beweise vorlegen hat er gute Karten das das Gericht zu seinen Gunsten entscheidet. Dann muss der VM die Kosten der Anwälte und des Gerichts tragen.

Die Mietminderung kann auch ohne Anwalt vorgenommen werden. Der höflichere Weg ist den VM einen Brief zu schreiben mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und der Ankündigung die Miete zu mindern wenn nichts passiert. Passiert dann nix die Miete um X Prozent mindern. Es geht auch ohne Frist, sprich das direkt den VM ein Brief zugeht in dem steht das wegen dem Mangel die Miete gemindert wird.
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