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Hausrat bei Einbruchdiebstahl im Ausland

 
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bokkie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 18:52    Titel: Hausrat bei Einbruchdiebstahl im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe bei der Suche nach Rat diese Seite gefunden und bräuchte Rat bzgl. meiner Hausrat Versicherung.

Ich habe einen verlängerten drei Monatsurlaub in Süd Afrika angetreten. Für die Dauer des Aufenthaltes habe ich ein Haus angemietet.

Leider wurde bei mir dann auch prompt eingebrochen und so gut wie mein komplettes Reisegepäck inkl. Notebook gestohlen. Geblieben ist mir lediglich dass was ich am Mann hatte bzw. meine Wäsche auf der Leine.

Meine Ex hatte daraufhin einfach mal Interesse wegen bei meiner Hausrat nachgefragt, diese teilte uns mit dass selbst bei Auslandsaufenthalten ein Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl bis zu 90 Tagen besteht.
Der Einbruch fand um den 70-igsten Tag statt.

Nach Meldung bei der Versicherung, kam nach einer Woche ein Hafttungsablehnungsschreiben der Thüringia-Generali mit der Begründung dass ich ein Haus für 4 Monate angemitet habe und mein Eigentum daher über 90 Tage hinaus aus Deutschland ausgeführt sei und daher kein Versicherungsschutz bestehe obwohl der Einbruchdiebstahl innerhalb der 90 Tage lag.

Ich finde diese Begründung unhaltbar da, ich erstens, ein gültiges Rückflugticket nach 90 Tgane besass, und zweitens, meines Erachtens nach lediglich der Schadenzeitpunkt relevant ist.

Tatsache ist dass ich mich immernoch in Süd Afrika aufhalte und mein nicht umbuchbares Flugticket nicht in Anspruch genommen habe.
Die Begründung der Versicherung dass ich ein Haus bis August gemietet habe, um danach meinen Aufenthalt zu bestimmen ist ebenso lächerlich wie paradox, da sich durch einen längeren Mietzeitraum der Mietzins erheblich verringert.

Dass ich mich kurzentschlossen (nach) dem Einbruch entschlossen habe in diesem Land länger zu verweilen und den Urlaub (aus persönlichen Gründen) verlängere kann doch auch für die Hausrat keine Entschuldigung sein nicht für den mir tatsächlich entstandenen Schaden aufzukommen.

Wie sehen Rechtsgelhrte das? Hat vllt jemand ein Fallbeispiel mit einem Aktenzeichen?

Wäre für Rat und Kontervorschläge sehr dankbar.

Gruss
bokkie
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 22:26    Titel: ein alter Fall Antworten mit Zitat

BGHDatum:11.06.1986Aktenzeichen:IVa ZR 82/85 Rechtsgrundlagen:§ 6 Absatz 2 Satz 1 VHB 74 Entscheidungsform:Urteil Vorinstanzen:OLG Hamm - 15.03.1985LG Detmold Fundstellen:NJW-RR 1986, 1468 Heft 24
Amtlicher Leitsatz:Zur Frage des Fortbestandes von Versicherungsschutz für Hausratgegenstände, die aus der nach dem Versicherungsvertrag maßgeblichen Wohnung des Versicherungsnehmers entfernt worden sind, insbesondere zum Begriff "vorübergehend".

Der Fall hat das gleiche Problem mit einem anderen Hintergrund.
Ich würde mal sagen,
erfüllt: vorübergehend
erfüllt: bis zu 3 Monaten versichert.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich auch so.
Drohen Sie Ihrer Versicherung doch mal konkret mit einer Klage ...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

es gilt ein vorübergehender versicherungschutz bis max. 3 monate im rahmen der aussenversicherung.

wenn von vorneherein klar ist, dass der hausrat länger als 3 monate ausgelagert ist, besteht hierfür bereits ab dem ersten tag kein versicherungschutz. man muss sich in solchen fällen um anderweitigen versicherungschutz bemühen.

so ist die gängige praxis. es gibt hierzu aber auch andere ansichten.

letztendlich werden sie hier entweder nur mit einer "gütlichen einigung" einen teil ggf. auf kulanz erstattet bekommen, oder sie müssen klagen, und mit einem ergebnis zwischen 0 und allem rechnen.
_________________
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woddy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:29    Titel: Wurde auch im Ausland bestohlen Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich halte mich zurzeit noch in Daenemark auf. Hier mache ich ein Praktikum und bin insgesamt nur 88 Tage in Daenemark. Also hab ich auch nur eine Arbeitserlaubnis, bin hier soanst, dank EU-Recht, nicht gemeldet.

Gestohlen wurden Laptop, Digital-Camera, Zubehoer, etc.. Die Polizei wurde gerufen und hat den Schaden als Einbruch aufgenommen und festegestellt. Die Versicherung meines Vermieters will nicht zahlen weil es keine Einbruchspuren, im sinne von grober Gewalteinwirkung gibt. Die Einbrecher haben das Fenster mit Werkzeug aufwendigst und leise geoeffnet!

Ist im deutschen (vergessen wir das daenische) Versicherungsrecht geregelt wer da zahlen muesste, meine private Versicherung (gemeldet bei mir Zuhause) oder die des Vermieters? Ist das Agument, keine grobe Gewalteinwirkung standhaft?

Waehre toll wenn da einer was zu sagen koennte!!!
Bis dann
woddy
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo woddy,

die Voraussetzungen der Außenversicherung nach hausrat-Versicherungsbedingungen müssten hier vorliegen.

Fraglich ist aber, ob ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt. Wenn keine Einbruchspuren feststellbar sind, wird es schwer, das nachzuweisen. Der Versicherungsnehmer hat die Beweislast dafür, dass ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen stattgefunden hat.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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bokkie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmals,

ich habe in der Zwischen zeit einen Anwalt eingeschaltet, hatte zum Glück noch eine vergessene Rechtschutz bei der Allianz, hätte dennoch die Kosten bereitwillig selber übernommen.

Mein Anwalt teilte mir mit, dass es auf den Schadenzeitpunkt sowie der Dauer im Ausland ankommt. Mein Aufentahlt ist jetzt im vierten Monat, beabsichtigt waren tatsaächlich bis kurz vor Rückflug lediglich genau 89 Tage. Mein Anwalt teilte mir mit, da mein Besuchsvsum auf lediglich 90 Tage ausgestellt war (bis zum Abflug) und von daher ebenfalls erst 2 Tage vor Ablauf durch mich hier verlängert wurde muss die Versicherung haften.

Ich werde über den Ausgang hier berichten.

Gruss
bokkie
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bokkie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nabend,

mein Anwalt hat die Versicherung anscheined soweit überzeugt, dass sie die HAftung nicht abstreiten werden.
Mein Anwalt sagt zudem, dass auf dem südafrikanischem Polizeibericht vermerkt ist, dass ich meine Aussage unter Eid geleistet habe und daher die Sachlage positiv für mich ist.

Allerdings fängt schon so langsam mit der Pfeenigfuchserei an.
Sie zweifelt z.B. an, dass das Notebook mein Eigentum war. Leider kann ich nicht sagen ob sich die original Rechnung in der Notebooktasche befand oder ob ich sie irgendwo in Deutschland in einer der "gut sortierten" Schubladen habe.

Reichen Aussagen von Bekannten aus die mir den Besitz bestätigen?

Ebenso, wie weise ich der Verscherung die Anschaffungskosten der Kleidung nach?
Wer bewahrt schon Rechnungne für Hosen, t-shirts und Schuhe auf?
Ganz zu schweigen von dem restlichen Kleinkram?

Wie würdet ihr raten?

Gruss
bokkie
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