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Verfasst am: 23.07.05, 12:56 Titel: Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf einer Eigentumswohnung
Hallo zusammen,
das Vorkaufsrecht bei der Wandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung gilt gesetzlich nur für den ersten Verkaufsfall. Wie ist der Sachverhalt, wenn ein Mieter in einer Eigentumswohnung wohnt?
Ein Beispiel hierzu:
wenn man in eine fremde Eigentumswohnung als Mieter einzieht und der Erstbesitzer dieser Eigentumswohung will sie nun verkaufen, handelt es sich dabei um den ersten Verkaufsfall einer Mietwohnung, so dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hätte?
Nein ausser es wurde ein Vorkaufsrecht vereinbart. Ein Mieter hätte ein Vorkaufsrecht wenn dies vereinbart wurde oder in der Zeit in der er in der Wohnung wohnt diese zu einer Eigentumswohnung umgewandelt wird, sprich Wohnungseigentum gegründet wird. Zieht er erst nach der Umwandlung ein hat der Mieter kein Vorkaufsrecht mehr, ausser es wurde extra vereinbart.
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