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Doppelzahlung Versicherungsbeiträge

 
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Ahnungslose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 14:18    Titel: Doppelzahlung Versicherungsbeiträge Antworten mit Zitat

Frage Wie lange kann man zuviel gezahlte Versicherungsbeiträge zurückfordern? Wenn man z. B. monatliche Versicherungszahlungen über einen Zeitraum von sagen wir 3 Jahen doppelt abgebucht bekommen hat und erst jetzt bemerkt. Gibt es die Möglichkeit, in solchen Fällen die zuviel gezahlten Beiträge zurückzufordern?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anhnungslose,

Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren in drei Jahren.

Doppelzahlungen aus diesem Zeitraum können also zurückgefordert werden.

was mich bei der Sache wundert: Doppelte Abbuchungen oder sonstige Doppelzahlungen über einen längeren Zeitraum sind außerordentlich selten. Es wäre hilfreich, hier den Sachverhalt etwas genauer zu kennen.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Ahnungslose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 11:20    Titel: Doppelzahlung Versicherungsbeiträge Antworten mit Zitat

Besten Dank für die Antwort, es gäbe also die Möglichkeit der Rückforderung. Heißt 3 Jahre gleich 36 Monate oder innerhalb von 3 Jahren? (z. B. Januar 2002 - November 05) Zum Sachverhalt. Eine bereits bestehende Hausratversicherung wird um einige Leistungen erweitert und daher auch der Beitrag angehoben. Anstatt jetzt aber die alte Hausrat im Beitrag zu erhöhen ist offensichtlich eine zweite Hausratversicherung angelegt worden. Beide Versicherungen werden nun parallel eingezogen. (März 02 bis dato) Das ganze ist so unauffällig, weil diese Versicherung in einem Paket mit zwei, drei anderen eingezogen wird.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ums ganz genau zu machen:

§ 12; Abs.1, Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz: "Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann".

Das heißt konkret: Für Ansprüche, die im Lauf des Jahres 2002 entstanden sind, beginnt die 3-Jahres-Frist am 01.01.2003 zu laufen und endet somit am 31.12.2005.

Bis zu diesem Datum können also Ansprüche auf Beitragsrückzahlung aus 2002 noch geltend gemacht werden.
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Grüße, Mogli
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