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Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden?

 
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WIP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 19:39    Titel: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich stellte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sowie Prozeßbetrug aufgrund eines zivilrechtlichen Beschlusses. Dieser ist rechtskräftig.

Ist ein Amtsrichter an dieses Urteil gebunden, wenn iich eine neue Schadensersatzklge einreiche und die Staatsanwalltschaft verfassungswidriige Verstlße feststellt? Oder ist der Richtier wirklich unabhängig in seiner Wahrheitsfindung?

MfG aus München
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist so nicht verständlich. Gegen wen wollen Sie eine Schadensersatzklage erheben? Von was für einem Urteil sprechen Sie - im Absatz vorher ist von einem Beschluss die Rede, meinen Sie den? Und welchen Amtsrichter meinen Sie, den des Strafgerichts, falls Ihre Anzeige zu einem Strafverfahren führt?

Gruß,
moro
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.07.05, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss ich moro Recht geben. Ihre Frage ist wirklich unverständlich.

Ein Richter ist bei der Wahrheits- und Urteilsfindung unabhängig. Das bedeutet, dass er an Urteile eines anderen Gerichts, z.B. einer höheren Instanz nicht gebunden ist.

Das gilt sowohl für Urteile der höchsten deutsche Gerichte als auch für Urteile in anderen vergleichbaren Fällen.

Selbstverständlich können die höheren Gerichte, z.B. BGH und BVerfG so ein Verhalten eines Gerichts rügen; das BVerfG kann hier sogar Verfassungsbruch feststellen, was vor einigen Wochen zum ersten mal in der Geschichte der BRD auch passiert ist.

Ein OLG hat sich über Urteile der Vorinstanzen und höheren Instanzen, u.a. des BGH, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und sogar über ein Urteil des BVerfG hinweggeesetzt. Das BVerfG sah hier einen Verfassungsbruch.

Warum fragen sie denn nicht ihren Anwalt, ich gehen doch davon aus, dass dieser sie in ihrem Fall vertreten hat.

Desweiteren frage ich mich, was sie erreichen wollen. Dass ihr Fall neu aufgerollt wird ist zu bezweifeln, da ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wenn tatsächlich Rechtsbeugung vorliegen würde, dann hätten sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen müssen. Denn das ist der Sinn von Rechtsmitteln: Das Urteil durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen.Da sie das versäumt haben, müssen sie mit den Folgen leben.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen davon, u.a. wenn man die Fristverletzung nicht zu vertreten hat. Aber ziehen sie doch ihren Anwalt hinzu, der wird sie beraten, da dies hier nur meine persönliche Meinung ist.
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 13:27    Titel: Re: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

WIP hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich stellte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sowie Prozeßbetrug aufgrund eines zivilrechtlichen Beschlusses. Dieser ist rechtskräftig.

Ist ein Amtsrichter an dieses Urteil gebunden, wenn iich eine neue Schadensersatzklge einreiche und die Staatsanwalltschaft verfassungswidriige Verstlße feststellt? Oder ist der Richtier wirklich unabhängig in seiner Wahrheitsfindung?

MfG aus München


Pfeil Die Rechtskraft eines Urteils wirkt immer nur inter partes - also zwischen den Parteien eines Rechtsstreites.

Pfeil Pfeil Der Richter, der über die Frage der Rechtsbeugung zu entscheiden hätte, ist - so war die Frage wohl gemeint - also in der rechtlichen Beurteilung nicht an das gerade zu prüfende Urteil gebunden, in dessen Erlaß die Rechtsbeugung gesehen wird.
Pfeil Pfeil Bei der Beurteilung des Prozeßbetruges wird das Urteil nicht überprüft, sondern gerade dem eigenen Vortrag zugrundegelegt: Die Täuschungshandlung der anderen Partei muß gerade für dieses Ergebnis kausal gewesen sein.

Idee Aber Rechtsbeugung kann man nur vorsätzlich begehen:
Zitat:
§ 339StGB Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Dieser Nachweis des Vorsatzes bei der Rechtsbeugung kann (fast) nie geführt werden, weil er sich auf eine innere Tatsache bezieht und sich die Rechtsbeugung von der - und sei es auch noch so fundamentalen - Rechtsunkenntnis oder dem Rechtsirrtum unterscheidet.
_________________
gloriaD
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.07.05, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wurde bezüglich des Falles angesprochen, wo ein OLG Verfassungsbruch begangen hat.

Es handelt sich hier um das OLG Naumburg, dass sich gegen mehrere Urteile im Fall "Görgülü" hinweggesetzt hat, u.a. gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und gegen das BVerfG.

Einfach mal im Internet googlen, da findet ihr genügend Informationen.
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WIP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:09    Titel: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Zuerst danke ich allen für die Anregungen/Hinweise., die trotz meines zu abstrakt beschriebenen Sachverhaltes für mich sehr wertvoll sind.

Inzwischen beauftragte ich 5 Anwälte. Der letzte war zwar der beste, wenn er nicht in der OLG-Berufungs-Instanz die Frist mit der Folge versäumt hätte, daß ein LG-Urteil zu meinem Schaden rechtskräftig wurde.

Hintergrund ist folgender:
Aus Liquiditätsgründen verkaufte meine ex-Partnerin ihr (Wortsperre: Firma) Cabrio 320 i - im Rahmen einer Sale-and-lease-back-Vereinbarung an eine Leasinggesellschaft. Sie erhielt den vereinbarten Kaufpreis per V-Scheck und ich übernahm diesen Teilamortisationsvertrag, also mit Andienungsrecht, mit allen Rechten und Pflichten.

Aus Risikominimierungsgründen stellte ich ihr das Leasingobjelkt pbis zum Vertragsende per von ihr rechtskräftig unterschriebenen Benutzungsgenehmigung zur Verfügung. Zum Vertragsende übte der Leasinggeber sein Andienuingsrecht aus, d.h. ich mußte den Wagen kaufen.

Meine ex-Partnerin verweigerte jedoch die Herausgabe mit dem Einwand, daß sie noch Eigentümerin aufgrund einer von ihrem Anwalt mir im Laufe der Scheidungsauseinander-setzung untergeschobenen Abtretungserklärung sei.

Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, daß diese Abtretungs erklärung - mangels Eigentumsrechtsgrundlage - unwirksam ist und sie aufgrund ihrer konkludenten Handlung ihr ursprüngliches Eigentum verloren habe.

Mein Schadensersatzanspruch wurde von dem LG-Richter aufgrund einer "schlüssig begründeten" Negativ-Feststellungsklage abgewiesen, obwohl er den OLG-Beschluß kennen mußte.

Offensichtlich nahm er den Prozeßbetrug billigend in Kauf, da er die Rechtsbeugung der Vorinstanz am gleichen Gericht verschleiern wollte.

Ich gewann auch den Eindruck, daß die Rcihter - inklusive bisherige Anwälte - bei den Konsequenzen einer Teilamortisationsleasingvereinbarund überfordert waren. Die Leasinggesellschaft verzichtete auf das (Wortsperre: Firma)-Herausgaberecht, da sie den Andienungs-Kaufpreis schon hatte und hinterlegte den Kfz-Schein am Amtsgericht in Hamburg.

Es ist jetzt mein Ziel den rechtskräftigen LG-Beschluß mit Hilfe eines Strafantrages wegen eines vorsätzlcihen Prozeßbetruges sowie wissentlichen verfassungswidrigen Rechtsbeugung per Nichtigkeits-Feststellungsklage aufheben zu lassen.

Deshalb reichte ich eine neue Schadensersatzklage in Höhe von 650 Euro ein, alls (Wortsperre: Firma)-Nutzungsentschädigung für eine Woche.

Die Klageerwiderung nimmt natürlich auf das rechtskräftige LG-Urteil bezug, wonach mein Anspruch abzuweisen sei.

Aufgrund der bisherigen Hinweise gehe ich jetzt davon aus, daß der Amtsrichter nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet ist, diesen (Wortsperre: Firma)-Eigentumsübergangssachverhalt unabhängig vom rechtskräftigen Urteil zu prüfen.

Ich kann und möchte es nicht glauben, daß Recht haben und Recht bekommen, Glücksache oder mit einem Prozeßbetrug so einfach auszuhebeln ist. Notfalls beabsichtige ich den Bundesgerichtshof und/oderdas Bundesverfassungsgericht einzuschalten, sofern keine Befristung zu beachten ist.

Für weitere Tipps danke ich im voraus.

Eine schöne Woche wünscht aus München
Dieter


Zuletzt bearbeitet von WIP am 25.07.05, 10:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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WIP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:10    Titel: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Löschte diese versehentlich mehrfach kopierte Antwort.
Dieter


Zuletzt bearbeitet von WIP am 25.07.05, 10:43, insgesamt 4-mal bearbeitet
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WIP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:10    Titel: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Löschte diese versehentlich mehrfach kopierte Antwort.
Dieter
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 16:22    Titel: Re: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

WIP hat folgendes geschrieben::
Offensichtlich nahm er den Prozeßbetrug billigend in Kauf, da er die Rechtsbeugung der Vorinstanz am gleichen Gericht verschleiern wollte.


Bitte nicht schon wieder. Mit den Augen rollen

Diese Querulantensuppe ist langsam nicht mehr komisch. Böse
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 20:41    Titel: Re: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

WIP hat folgendes geschrieben::
in der OLG-Berufungs-Instanz die Frist mit der Folge versäumt [...]

Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, daß diese Abtretungs erklärung - mangels Eigentumsrechtsgrundlage - unwirksam


Wie paßt das zusammen? Wenn die Berufungsfrist versäumt wurde, wann und wie hat das OLG dann einen Beschluß in der Sache erlassen?

WIP hat folgendes geschrieben::
Mein Schadensersatzanspruch wurde von dem LG-Richter aufgrund einer "schlüssig begründeten" Negativ-Feststellungsklage abgewiesen, obwohl er den OLG-Beschluß kennen mußte.


Ein Richter *muß* sich nicht an das Urteil eines anderen Gerichtes halten (gewisse Ausnahmen, wenn eine höhere Instanz, etwa in der Revision, einen Fall zurückverweist). *kann* es aber.

WIP hat folgendes geschrieben::
Es ist jetzt mein Ziel den rechtskräftigen LG-Beschluß mit Hilfe eines Strafantrages wegen eines vorsätzlcihen Prozeßbetruges sowie wissentlichen verfassungswidrigen Rechtsbeugung per Nichtigkeits-Feststellungsklage aufheben zu lassen.


Relativ aussichtlos, denn selbst das BVerfG würde darauf verweisen, daß der normale Rechtsweg ausgereicht hätte. Diesen haben Sie aber nicht beschritten.
Und nun soll ein *Amtsgericht* ein rechtskräftiges LG-Urteil aufheben? Sie leben schon in einer merkwürdigen Welt.

WIP hat folgendes geschrieben::
Deshalb reichte ich eine neue Schadensersatzklage in Höhe von 650 Euro ein


Gegen wen?

WIP hat folgendes geschrieben::
Aufgrund der bisherigen Hinweise gehe ich jetzt davon aus, daß der Amtsrichter nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet ist, diesen (Wortsperre: Firma)-Eigentumsübergangssachverhalt unabhängig vom rechtskräftigen Urteil zu prüfen.


Nö, s.o. Es ist zwar eine beliebte Querulantenmasche, aber man kann ein rechtskräftiges Urteil nicht über irgendwelche "trickreichen Umwege" wieder neu aufrollen. Das funktioniert nicht, hat nie funktioniert und wird es auch nie. Das nennt sich übrigens "Rechtssicherheit". Ansonsten wäre der Rechtsweg nie zuende, wenn man sich auch nach rechtskräftigem Urteil nicht darauf verlassen könnte, daß nicht über fünf Ecken doch noch wieder eine Aufhebung erfolgen könnte. Wenn das nicht in Ihre Denke paßt, stellen Sie sich mal für einen Moment vor, die arme Oma Kasulke gewänne einen Prozeß gegen die mächtige XY-Versicherung. Und jene könnte dann über ihre große Rechtsabteilung immer neue Prozesse aufziehen, bis Oma Kasulke nach 30 Jahren friedlich entschläft und nie einen Cent gesehen hat... Sehr böse
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WIP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:48    Titel: Re: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

zu Deinen Punkten:
1.) Das war natürlich ein anderes OLG, wegen Abgabe einer Willenserklärung und einer dubiosen Abtretungserklärung ohne Datum. Diese Instanz habe ich gewonnen, indem ich dem Richter erklärte, daß ich kein Leasingobjekt an Dritte abtreten kann, das mir nicht gehört.
2.) Das Bundesverfassunsgericht wäre nur eine Notlösung. Ich denke, daß ich das rechtskräftige Urteil mit meinem gesunden Menschenverstand zumindest per wissentlichem Prozeßbetrug mit 14 nachweislichen Straftatsbeständen - in Verbindung mit einer folgenden Nichtigkeits-Feststellungsklage - aufheben lassen kann.
3.) Aufgrund eines "neuen Verfahrensgegenstandes" reichte ich die berufungsfähige Klage über 650 Euro wieder gegen meine ex-Partnerin ein. Ich verlor zwar die Nutzungsentschädiungsklage fiür den Zeitraum einer Woche.
Diese Klage basiert auf dem gleichen Sachverhalt, jedoch für einen anderen neuen Wochen-Zeitraum. Habe ich damit oder wie sonst eine Chance den Richter zur diesmal sorgfältigen Überprüfung meiner Beweismittel zu veranlassen?
3.) Nach meinem Kenntnisstand, ist das Urteil nur dann rechtskräftig, wenn nicht gegen ein Gesetz verstoßen wurde. In diesem Falle könnte man dieses Urteil per Nichtigkeits-Feststellungsklage aufheben lassen.
In welcher Reihenfolge mache ich was, um mein Ziel zu erreichen? Meine ex-Partnerin profitiert jetzt davon, daß sie ihren ursprünglich gehörenden (Wortsperre: Firma) im Rahmen einer Sale-and-lease-back-Vereinbarung verkaufte, ich als Leasingnehmer alle Rechte und Pflichten, also u.a. die Zahlung der Leasingraten übernahm, sie den (Wortsperre: Firma) seit 1998 wie einen Mietwagen zum Nulltarif nutzt und jetzt den von ihr rechtswidrig zugeeigneten
Pkw sogar ein zweites Mal legal verkaufen kann.
Mein bisheriger Schaden beträgt mehr als 25.000 Euro. Diese für mich erschreckende willkürlcihe Rechtsprechung kann doch nicht folgenlos bleiben?
MfG
Dieter Wittner
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:26    Titel: Re: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Tja Dieter, fassen wirs kurz:

Weisen Sie den Prozessbetrug nach und eine Durchbrechung der Rechtskraft ist möglich. Dazu bedarf es allerdings auch nur eines Strafverfahrens oder einer Privatklage.

Für Details: Anwalt.

Ob Ihre Argumente schlüssig und realitätstauglich sind, wird Ihnen m.E. hier niemand sagen können. Ich bezweifle einerseits in Teilen an der nötigen Sachlichkeit Ihrerseits , zum anderen wären wir im Bereich der unzulässigen Rechtsberatung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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WIP
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 13:03    Titel: Ist ein Richter an ein rechtskräftiges Urteil gebunden? Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Hinweise, wonach meine im Forum erhoffte "Rechtsberatung" unzulässig ist.

Soweit möglich, nutze ich den Klageweg in dem ich mich vorerst, wie u.a. per Strafanzeigen, selbst vertreten kann. Eine eventuelle Abweisung versuche ich per Beschwerde und notfalls Anzeige wegen Strafvereitelung nachprüfen zu lassen.

Auch wenn mein bisher dargestellter Sachverhalt aus der Ferne schwer einzuschätzen ist, dann traue ich mir aufgrund der wirklich nachweislichen Prozeßbetrugs- und teilweise Rechtsbeugungs-Straftatsbestände zu, die Qualität der Rechtsprechung nachzubessern.

Sollte in diesem Forum ein Anwalt aus München vertreten sein, dann erbitte ich Kontaktaufnahme unter: 0178/512 67 66.

Und: Geht nicht, gibt`s nicht. In diesem Sinne grüße ich alle aus München,
Dieter Wittner
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