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Rechtschutversicherung bei arbeitslosigkeit???

 
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tommy-05
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 12:07    Titel: Rechtschutversicherung bei arbeitslosigkeit??? Antworten mit Zitat

Hallo,
Herr A ist arbeitslos und erhält Alg2, kann er ein Vertrag mit einer Rechtschutversicherung abschließen ohne einen festen Job zu haben. Die Beiträge würde er selbstverständlich immer bezahlen, ist ja auch nicht so viel, was man jährlich zahlen muss. Oder sind Versicherungen grundsätzlich an arbeitslosen nicht interessiert??? Frage Vielen Dank im voraus.

Gruß
tommy Winken
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tommy,

warum sollte das nicht gehen? Es wird im Antrag nicht danach gefragt, ob der Antragsteller arbeitslos oder Millionär ist.

Man sollte aber hier vielleicht keine 5-Jahres-Verträge abschließen, die vorher nicht kündbar sind. Mögliche finanzielle Engpässe sind kein außerordentlicher Kündigungsgrund!

Also vorher genau überlegen, was man tut und ob man sich die Sache wirklich leisten will/kann.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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tommy-05
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,
vielen dank für deine antwort. Also Herr A würde einen Vertrag über 3 jahre abschließen und die Kosten würden sich auf 63 Euro fürs halbe jahr belaufen.
Meiner meinung nach ist das nicht viel, wenn man bedenkt was Rechtsanwälte, Gerichtskosten u.a.m für Kosten verursachen.

Gruß
tommy
_________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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