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kündigung Eigenbedarf...

 
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beecy
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Olfen

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:15    Titel: kündigung Eigenbedarf... Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe eine Frage..und zwar haben mein Mann und ich ein 174qm großes Haus gemietet...für den 01.10.05...jetzt gibt es schon differenzen zwischen der Vermieterin und uns..
Sie will nicht mehr das wir dort einziehen. Jetzt hat sie uns "gedroht" wegen Eigenbedarf zu Kündigen. Jetzt ist natürlich die Frage wie schnell sie das kann?!
Bei abschluß des MV erzählte sie noch das ihr der weg zu ihrer Arbeit von dem Haus aus zuweit ist..und nun möchte sie mit Ihren Eltern in das Haus einziehen...
Ich bezweifel das erstmal...

Also wie lang "können" wir nun da wohn bleiben (ist bei eigenbedarf auch 3 Monate Kündigungsfrist)? Und wie müßte ich vorgehen wenn sie uns wirklich täuschen will?

LG
Beecy
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Kündigungsfrist ist 3 Monate für den VM. Wenn der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert braucht er nur dieser zu widersprechen und einfach drin wohnen zu bleiben. Dann muss der VM klagen und dann entscheidet ein Gericht ob die Kündigung rechtes ist oder nicht. Verursacht aber reichlich Kosten für den Prozessverlierer. Der Mieter kann allerdings auch ausziehen und überprüfen ob der Eigenbedarf nicht vorgeschoben wurde und wenn er das wurde dann auf Schadensersatz klagen.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Eigenbedarfsgrund, der schon vor Mietbeginn besteht, kann später kaum angeführt werden, um den Mieter aus der Wohnung zu holen. (Zeugen??)
Bei dem Gebahren ist aber fraglich, ob ich da einziehen würde, da das ja nach Ärger und Leutenm die sich nicht an Gesetze halten wollen, riecht.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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