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Wohnung - Vormietvertrag bindend?

 
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zap_2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 20:26    Titel: Wohnung - Vormietvertrag bindend? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Vormietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Aus beruflichen Gründen ist es mir nun nicht möglich, den eigentlichen Mietvertrag zu unterschreiben und in die Wohnung einzuziehen.
Der Vermieter fordert von mir nun 3 Monatsmieten. Ist dies rechtens?
Herzlichen Dank für eure Hilfe..
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auf den Inhalt der Vorvereinbarung an, denkbar wärs jedenfalls. Am besten einen Anwalt mit dem Vorvertrag aufsuchen und sich beraten lassen.
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zap_2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info.. werde ich machen..
Eigentlich steht nur drin:
- Dauer-Mietverhältnis
- ab wann
- monatl. Miete
- Kautionshöhe
- und dass der endgültige Mietvertrag gemacht wird, wenn wir vor Ort sind..
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was unterscheidet denn den VORMietvertrag von dem, der noch folgen soll? Es kann ja kaum sein, dass Du Dich verpflichtet hast, einen anderen Vertrag auf jeden Fall zu unterschreiben, egal was drin steht (z.B. bzw. Schönheitsreparature, Tierhaltung, Hausordnung....).
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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zap_2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

na das was ich oben geschrieben habe...
kann der irgendwie gelöst werden?
hat man hier nicht zufällig 14täg. Rücktrittsrecht Smilie

Bin über jeden Tip dankbar.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was für einen Sinn hat denn so ein Vorvertrag?
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Um sowas zu verhindern:


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=33413
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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zap_2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

muss man die die Kaltmiete oder die Warmmiete bezahlen.. würd mich interessieren, denn ohne dass man in der Wohnung ist.. können ja keine zusätzl. Kosten wie Wasser etc. entstehen...
Danke für eure Hilfe..
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muss die Warmmiete bezahlt werden. Sonst könnte ja auch jeder Mieter die Miete entsprechend kürzen wenn er über WE nicht da ist oder in Urlaub gefahren ist. Natürlich sinken die Verbrauchsabhängigen Kosten, so das man bei der Nebenkostenabrechnung vermutlich einiges von den Vorauszahlungen wieder bekommt. Es gibt aber auch verbrauchsunabhängige Kosten wie Versicherungen usw. die laufen ja auch ohne das ein Mieter in der Wohnung ist weiter.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

zap_2005 hat folgendes geschrieben::
Aus beruflichen Gründen ist es mir nun nicht möglich, den eigentlichen Mietvertrag zu unterschreiben und in die Wohnung einzuziehen.

M.E. kommt es darauf an, welcher berufliche Grund in diesem Fall vorliegt.

Muss der Mieter berufsbedingt in eine andere Stadt übersiedeln, hat er ein Sonderkündigungsrecht und kann einen Nachmieter stellen. Bei Arbeitslosigkeit besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

Gruß, Jade
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