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in der Erdgeschosswohung eines Bekannten (Altbau) schließen die Rollläden nach Dämmarbeiten nicht mehr wie vor den Bauarbeiten.
Es handelt sich dabei von AUSSEN angebrachte Holz-Rollläden, die mit Band herabgelassen, also nicht wie im Süden zugeklappt werden
Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten die Läden wieder gangbar zu machen, Sache des Vermieters ist. Begutachtung soll morgen erfolgen.
Gesetzt den Fall, es wird vorgeschlagen, die alten Läden durch neuem z.B. mit elektrischer Betreibung auszutauschen, wäre das dann eine Modernisierung, die mit jenen 11 % berechnet werden könnte ?
in der Erdgeschosswohung eines Bekannten (Altbau) schließen die Rollläden nach Dämmarbeiten nicht mehr wie vor den Bauarbeiten.
Es handelt sich dabei von AUSSEN angebrachte Holz-Rollläden, die mit Band herabgelassen, also nicht wie im Süden zugeklappt werden
Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten die Läden wieder gangbar zu machen, Sache des Vermieters ist. Begutachtung soll morgen erfolgen.
Gesetzt den Fall, es wird vorgeschlagen, die alten Läden durch neuem z.B. mit elektrischer Betreibung auszutauschen, wäre das dann eine Modernisierung, die mit jenen 11 % berechnet werden könnte ?
Danke für Antworten
Gruss
gisbert
Sache des VM ist es ja
aber Modernisierung ? Neeee .. stellt eine Elektro Rollade eine erhebliche Verbesserung bzw Einsparrung in Sachen Energie da ? Nicht wirklich. _________________ Gruß
Skilli
alle Antworten sind unverbindlich und müssen nicht mit dem Gesetz oder der aktuellen Rechtssprechung übereinstimmen. Alle geschriebenen Antworten bzw. Texte spiegeln lediglich die persöhnliche Meinung des Verfassers wieder
Eine Modernisierung muss nicht immer etwas mit Einsparung von Energie zu tun haben. Ich würde dies als Modernisierung sehen da es den Wohnwert der Wohnung hebt. Das könnte dann genauso wie die Dämmung mit 11% p.A. auf die Mieter umgelegt werden.
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