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Wohnrecht

 
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gkj
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 04:31    Titel: Wohnrecht Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin!?

Ich habe folgendes Problem:

am 19.12.2004 wurde mir und meiner Frau von unserer Vermieterin (Erbnehmerin) mündlich das lebenslange Wohnrecht eingeräumt. Der Grund dafür war, das ich während der Sterbe-und Nachlassphase ihres Mannes entscheidend zur Nachlasssicherung begetragenhabe. Jetzt will sie aber das Haus verkaufen und stehen ganz schön blöd da. Das Haus ist ein 3 Familienhaus und wird von der Vermieterin, unsrer 29 jahrigen Tochter und von uns bewohnt. Der neue Eigentümer braucht aber für seine Familie alle 3 Wohnungen.
Kann ich da irgend etwas tun, sie ist nicht gerade sehr kommunikativ.
Kann ich das Wohnrecht irgendwie einklagen????
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher kann man das, sofern dieses beweisbar ist. Daran wird es vermutlich scheitern da es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt. Sowas hätte schriftlich vereinbart werden sollen oder noch besser gleich im Grundbuch eingetragen werden.
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gkj
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher, dass weiss ich auch. Da aber zu dem genannten Datum das Verständnis unternander einwandfrei war, bestand vordringlicherweise kein handlungsbedarf.

Bei dem Gespräch wurde eine Akten notiz gemacht und als Zeugin war die Tochter dabei. Ich denke, dass sich hier die Lage entscheident ändert.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht das es reichen wird, allerdings kann es nicht Schaden einen Anwalt aufzusuchen und mit diesen den Fall zu besprechen. Dieser wird dann vermutlich am ehesten sagen können ob es sich lohnt zu klagen oder nicht.
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist folgendes:

Ein dingliches Wohnrecht ist ins Grundbuch einzutragen.

Selbst wenn Du beweisen kannst, dass ein Wohnrecht mündlich eingeräumt worden ist, kann der neue Eigentümer Dir kündigen. Denn der Kündigungsausschluss gilt dann nur im Verhältnis zu den alten Vermietern.

Dann hättest Du nur einen Schadensersatzanspruch gegen die alte Vermieterin, wenn diese das Wohnrecht nicht im Kaufvertrag auf den neuen Eigentümer übergewälzt hätte.
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