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Verfasst am: 24.07.05, 13:54 Titel: Anwaltswechsel mit Beratungsschein DRINGEND
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich befinde mich mitten in einem Sorgerechtsstreit...Ich habe PKH zugesagt bekommen und bin mit dem Beratungsschein zu meiner jetztigen Anwäktin die sich aber als extrem unzuverlässig und regelrecht (schreib-) faul entpuppt hat!!
Meine Frage jetzt: Kann ich den Anwalt,/die Anwältin wechseln ohne dass Kosten auf mich zukommen?
Gibt es irgendeine Möglichkeit den Anwalt kostenfrei zu wecheln??
Ich kann meines Wissens den Beratungsschein zurückfordern, wobei ich aber sämtliche bis jetzt anfallenden Kosten selbst übernehmen müsste, stimmt das?
Einen zweiten Beratungsschein werde ich ja nicht bekommen.....
PKH und Beratungsschein sind doch zwei unterschiedliche Dinge. Oder irre ich mich da? Liegt wirklich eine postive Verbescheidung des PKH-Antrags vor?
Ich nehme mal an, dass der Beratungsschein vom Amtsgericht ausgestellt wurde. Hier sollte man die angesprochene Problematik vortragen und um Hilfe ersuchen.
Hallo!
Ja, ich habe den Beratungsschein vom Amtsgericht. Leider ist die Anwältin aber schon bei einer Verahndlung mit mir auf dem Amtsgericht gewesen. Beim Amtsgericht habe ich die Situation schon geschildert, die haben gesagt, dass ich halt Pech hatte, an den falschen Anwalt gelaufen zu sein!! Sie könnten für einen Fall auch nur einen Scheinausstellen.Ich könnte die Anwältin fragen, ob Sie ihn mir wiedergibt, müßte aber dann für die getane Arbeit Bar zahlen!
Wie komm ich da nur raus? Ich muß dieser Anwältin Gesetzte aus dem Internet raussuchen!!!!
Nochmals Danke im voraus![/b]
jetzt ganz langsam. Wenn schon eine Verhandlung stattgefunden hat, ist die mit Sicherheit nicht mehr unter Beratungshilfe gelaufen, sondern unter Prozeßkostenhilfe.
Das sind -wie schon richtig erwähnt wurde- zwei Paar verschiedene Schuh. Erkennt man auch schon an der Bezeichnung.
Wenn Du bereits PKH hast, mußt Du, wenn Du den Anwalt wechseln willst, dem zweiten Anwalt die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Die PKH übernimmt grundsätzlich nur die Kosten für einen Anwalt. Sollte Deine jetzige Anwältin also vollständig mit der Landeskasse über PKH abrechnen (Verfahrens- und Terminsgebühr), dann hänft der nächste Anwalt "in Deiner Geldbörse".
Es gibt noch die Möglichkeit, daß die jetzige Anwältin "nur" die Verfahrensgebühr abrechnet und der "neue" Anwalt eventuell dann "nur" für die nächste Terminsgebühr arbeitet. Das mußt DU aber abklären. Verpflichtet zu dieser Vorgehensweise ist keiner der beiden Anwälte, weder die "alte" noch ein "neuer".
Na Toll !
Dann muß ich also mit dieser Anwältin weiterarbeiten, obwohl die auf die kleinsten Dinge keine Antwort hat!
Da kann man ja nur verlieren!!
Trotzdem Danke an alle!
Grüßle :cry:
Verfasst am: 24.07.05, 23:12 Titel: Re: Anwaltswechsel mit Beratungsschein DRINGEND
Alex72 hat folgendes geschrieben::
....
Ja, wenn es nicht so läuft wie gewünscht sucht man nicht selten die Schuld bei anderen. In Sorgerechtsstreitigkeiten ist man meistens blind. Da helfen auch keine Postings in drei verschiedenen Foren.
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