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Haftung bei Kreditkartenmissbrauch

 
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buckdanny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 14:41    Titel: Haftung bei Kreditkartenmissbrauch Antworten mit Zitat

Auf dem Postweg sind sowohl meine von meinem Kreditinstitut neu ausgestellte Kreditkarte wie auch die zugehörige PIN-Nummer gestohlen worden, d. h. ich habe
die entsprechenden Briefe nicht erhalten.

Mit der Kreditkarte wurden (mindestens) 2 x 500 Euro missbräuchlich abgehoben.
Nach Feststellung dieses Missbrauchs habe ich die Karte sofort sperren lassen und Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Wer haftet für den entstandenen Schaden von (mindestens) 1000 Euro?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kreditkartengesellschaft haftet, da diese das Versandrisiko für die Kreditkarte und das PIN-Heft trägt.
Der Betrogene sind in so einem Fall aber nicht Sie, sondern die Kreditkartengesellschaft.

Wenn Sie also die Zahlung verweigern, muss die Kreditkartengesellschaft Ihnen nachweisen, dass Sie die entsprechenden Zahlungen/Barabhebungen selbst getätigt haben.
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buckdanny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ich erlaube mir, zwei Nachfragen zu stellen:

Ist für das Verweigern der Zahlung der mißbräuchlich abgebuchten Beträge eine bestimmte Form zu wahren, und falls ja, wie sieht diese aus? In meinem Brief an das Kreditinstitut habe ich lediglich darum gebeten, die Beträge zu stornieren, weil ich für das Abheben des Geldes nicht verantwortlich bin.

Ist es angebracht, die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückzuziehen, da ich nicht der Betrogene bin?
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

buckdanny hat folgendes geschrieben::
Ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ich erlaube mir, zwei Nachfragen zu stellen:

Ist für das Verweigern der Zahlung der mißbräuchlich abgebuchten Beträge eine bestimmte Form zu wahren, und falls ja, wie sieht diese aus? In meinem Brief an das Kreditinstitut habe ich lediglich darum gebeten, die Beträge zu stornieren, weil ich für das Abheben des Geldes nicht verantwortlich bin.

Ist es angebracht, die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückzuziehen, da ich nicht der Betrogene bin?

Wenn das Ganze über eine Einzugsermächtigung gelaufen ist, gehe zu Deiner Bank und sie sollen den/die Betzrag zurückbuchen. Später kannst Du dich mit der Kreditfirma aueinander setzen.
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