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Fahrzeugbestand übersteigt Parkplätze?!

 
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Lemmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 20:40    Titel: Fahrzeugbestand übersteigt Parkplätze?! Antworten mit Zitat

Als Szenario nehmen wir mal Folgendes an:

Eine Mietpartei verfügt über 2 im Mietvertrag zugesicherte Parkplätze, besitzt allerdings mehr als 2 Fahrzeuge. Vor dem Mehrfamilienhaus sind entlang der Straße weitere Parkmöglichkeiten vorhanden, die u.a. von der Partei auch mit einem Fahrzeug genutzt wird, da die vertraglich zugesicherten Parkplätze ja bereits belegt sind.
Teilweise,aber eher selten, kommt es in der Straße zu Parkplatz-Engpässen.
Nun beschwert sich der Eigner des Nachbargrundstückes und fordert die Mietpartei auf ihren Fzg.-Bestand auf 2 zu reduzieren. Einen Grund für die Aufforderung nennt dieser auch auf Nachfrage nicht. Da der Nachbar desöfteren mit großen Anhängern fährt, hat er einige Probleme mit der dafür nicht ausgelegten Zufahrt zu seinem Grundstück. Die angesprochenen Mieter haben daraufhin ihr Parkverhalten geändert, um dem Nachbarn eine leichtere Zufahrt zu seinem Grundstück zu ermöglichen. Er kann nun durch Überquerung des Mieterparkplatzes leichter mit seinem Anhänger auf sein Grundstück.
Inwieweit muß die Mietpartei auf die Anfrage des Nachbarn reagieren?
Inwieweit kann der Vermieter in dieser Angelegenheit agieren?
Ein durchaus interessantes Szenario, denke ich.
Über Anregungen dazu würde ich mich freuen.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Nachbar was sagt braucht den Mieter nicht zu kümmern. Schön wenn er aus Höflichkeit die Autos anders parkt ist das ok, aber mehr geht nicht und zwingen kann man den Mieter dazu auch nicht. Der VM kann auch nichts machen solange die Autos ordentlich geparkt sind auf dem gemieteten Stellplätzen.
Abschaffen des Autos kann weder der Nachbar noch der VM fordern und durchsetzen. Für das Parken auf der Straße ist eh die Stadt zuständig, dahin sollte der Nachbar sich wenden.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wie weit kämen wir noch, wenn ich meinen Nachbar fragen müsste, wie viele Autos ich halten darf?
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Lemmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schon mal für die Antworten. Ich hatte kaum etwas anderes erwartet. Interessant bzw. eigentlich erschreckend finde ich ja die Tatsache, daß der Nachbar meint, es ginge ihn etwas an...
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mal im Einzelnen meinen Senf dazu geben:

Eine Mietpartei verfügt über 2 im Mietvertrag zugesicherte Parkplätze, besitzt allerdings mehr als 2 Fahrzeuge. Vor dem Mehrfamilienhaus sind entlang der Straße weitere Parkmöglichkeiten vorhanden, die u.a. von der Partei auch mit einem Fahrzeug genutzt wird, da die vertraglich zugesicherten Parkplätze ja bereits belegt sind.


Soweit ok, das "überschüssige" Fahrzeug wird an der Straße geparkt, wo das Parken wohl erlaubt ist.

Nun beschwert sich der Eigner des Nachbargrundstückes und fordert die Mietpartei auf ihren Fzg.-Bestand auf 2 zu reduzieren.


So ein Blödsinn. Noch kann jeder wo viele Autos haben, wie er will.

Da der Nachbar desöfteren mit großen Anhängern fährt, hat er einige Probleme mit der dafür nicht ausgelegten Zufahrt zu seinem Grundstück.

Wenn seine Zufahrt zu mickrig ist, ist das ausschließlich sein Problem.

Die angesprochenen Mieter haben daraufhin ihr Parkverhalten geändert, um dem Nachbarn eine leichtere Zufahrt zu seinem Grundstück zu ermöglichen.

Sehr zuvorkommend, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind.

Er kann nun durch Überquerung des Mieterparkplatzes leichter mit seinem Anhänger auf sein Grundstück.

Meinen Sie damit den Platz an der Straße oder den angemieteten Stellplatz vor dem Haus ? Falls letzteres, würde ich das auf keinen Fall machen. Schließlich wird wohl Miete für den Stellplatz gezahlt. Und sie schränken sich dadurch ein. Nur weil der Nachbar eine zu kleine Einfahrt gebaut hat.

Inwieweit muß die Mietpartei auf die Anfrage des Nachbarn reagieren?

Gar nicht, wie ich oben schon schrieb. Solange Sie ordnungsgemäß an der Straße bzw.auf dem Stellplatz parken, kann er gar nichts. Höchstens einen Prospekt für kleinere Anhänger in den Kasten werfen. (Das war jetzt aber ironisch gemeint)

Inwieweit kann der Vermieter in dieser Angelegenheit agieren?


Der hat damit noch weniger zu tun.

Dieser Nachbar scheint jemand zu sein, der glaubt, das alle nach seiner Pfeife zu tanzen haben. Landläufig wohl so eine Art "Hausmeister der Straße" .
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Lemmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr ausführliche Antwort, DANKE !
Die Mieter hatten bisher mit dem Nachbarn ein gutes Verhältnis, weswegen Sie auch auf die Bitten eingingen. Die Betonung liegt hierbei auf "hatten". Allerdings scheint er mittlerweile eine Nebenbeschäftigung gefunden zu haben. Winken

Danke noch einmal an alle für Ihre Antworten.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

So einen gab es bei mir in der Straße auch mal. Nun sorgt der im Himmel für Ordnung.

Der lief da immer in seiner Arbeitskutte längs und hat aufgepaßt, daß in unserer Straße alles auch in Ordnung war. War aber eher ein lustiger Typ, als so ein pedantischer Straßenwächter.
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Lemmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns sind die "Normalen" leider die Ausnahme.
Für alle die Interesse an einem außergewöhnlichen Urlaub haben, können wir Folgendes anbieten:
Hausmeister die fremde Mülltonnen durchsuchen
Hausmeister, die in Abwesenheit der Mieter die Wohnungen begutachten
Nachbarn, die nachts mit der Taschenlampe die Gültigkeit sämtlicher Prüfplaketten kontrollieren . Verstöße werden selbstverständlich sofort zur Anzeige gebracht!
Nachbarn, die wie oben beschrieben, sich Sorgen um die Fzg.-Bestände machen
Nachbarn, die auf die Einhaltung selbsterstellter Parkregeln pochen (wer darf wann unter welchen umständen wo parken? Fzg. mit getönten Scheiben sind in dieser Straße nur unter heftigen Widerspüchen geduldet.
Die jagende Nachbarschaft läßt sich aber auch nicht lumpen: Hunde an der 10m-Leine werden auf freiem Feld gerne auch mal zum Schutze des Wildbestands erschossen.

Durchaus eine interessanten Nachbarschaft!
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Absolut coole Nachbarn hast Du da. Cool

Das erinnert mich an diesen bekannten Film mit Tom Hanks aus den 80er. Der Film hieß glaube ich "Höllische Nachbarn". Da spielte u.a. ein Militäfan mit, der seinen Garten zur Kampfbahn umgebaut hat und Nachbarn, wo nachts aus dem Keller komische Geräusche kamen und sich dann die Nachbarschaft gegen die verbündet haben.

Und gegenüber auf der Veranda saßen immer die Hardrockfans, die das ganze Spektakel beobachtet haben.
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Lemmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns ist es weniger offensichtlich.. Schön spießbürgerlich hinter vorgehaltener Hand..
Alles in Allem recht interessant.. für Außenstehende besonders..
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