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Verfasst am: 23.07.05, 16:06 Titel: Was heißt "Allgemeine Stromkosten"?
Hallo,
ein Vermieter A hat in der Betriebskostenabrechnung seiner Mietwohnungen (mehrere Parteien) die allgemeinen Stromkosten auf die Mieter umgelegt. Dabei fälltt allerdings nicht nur die Außenbeleuchtung und die Treppenbeleuchtung unter eben diese allgemeinen Stromkosten, sondern auch die Beleuchtung des GESAMTEN Kellerbereiches: u.a. die privaten Kellerräume der jeweiligen Mieter, die Beleuchtung des Heizungskellers und des Oltank-Bereichs (beide nicht öffentlich zugänglich) sowie private Waschräume der Vermieter.
1. Sind mit allgemeinen Stromkosten nicht nur die Kosten zu verstehen, die auch wirklich durch die Allgemeinheit verursacht werden?
2. Sollten die Steckdosen und Lampen in privaten Kellerräumen nicht auch über der eigenen Stromzähler des jeweiligen Mieters abgerechnet werden?
3. Muss ein Vermieter dem Mieter Rechenschaft darüber ablegen, welche Stromquellen über den allgemeinen Stromzähler abgerechnet werden?
Sofern in den Kellern nur Glühlampen sind, ist das ja nicht so schlimm. Vermutlich werden dort aber auch Kühltruhen betrieben - und dass deren Strom durch die Allgemeinheit gezahlt werden müssen, ist natürlich ein Unding.
Gegen Heizungskeller und Öltankbereich ist nichts einzuwenden. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 23.07.05, 19:16 Titel:
FOC hat folgendes geschrieben::
Sofern in den Kellern nur Glühlampen sind, ist das ja nicht so schlimm. Vermutlich werden dort aber auch Kühltruhen betrieben - und dass deren Strom durch die Allgemeinheit gezahlt werden müssen, ist natürlich ein Unding.
Gegen Heizungskeller und Öltankbereich ist nichts einzuwenden.
Also zunächst würde ich es erst einmal überprüfen ob Steckdosen in den einzelnen Kellerabschnitte tatsächlich auf den Allgemeinstrom gehen.
Zum Allgemeinstrom gehört aber auch noch:
- Antennen- und Klingelverstärker, Sprechanlagen usw.
Es ist im Regelfall nicht zumutbar, von den Stromzählern bei den Mietern Strippen in den Keller zu ziehen. Deshalb kann nachträglich nicht gerügt werden, wenn die Kellerräume über Allgemeinstrom laufen.
Es ist im Regelfall nicht zumutbar, von den Stromzählern bei den Mietern Strippen in den Keller zu ziehen. Deshalb kann nachträglich nicht gerügt werden, wenn die Kellerräume über Allgemeinstrom laufen.
Und dass damit die übrigen Kellerräume, die von dem VM privat u.a. als Wohnraum genutzt werden, auch über den Allgemeinstrom abgerechnet werden, ist somit einfach hinzunehmen - nur weil es nicht zuzmutbar ist, neue Stromleitungen zu legen? Ob das so richtig ist...?
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