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Fiktives Datum bei Kündigung

 
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 20:12    Titel: Fiktives Datum bei Kündigung Antworten mit Zitat

Meine Eltern sind Vermieter einer Wohnung.
Die Wohnung ist zwar an Verwandte vermietet aber inzwischen gibt es Streit, da die Mieter das Vertraglich vereinbarte Schnee und Laubräumen komplett Ignoriert haben obwohl es laut Vertrag deswegen eine Mietvergünstigung gibt.
Nun kündigen die Mieter (per Einschreiben) zum 31.09.05 (den gibt es garnicht)

Nun meine Fragen:

Muß die Kündigung zum 30.09.05 oder 01.10.05 angenommen werden?

Können die Vertraglich vereinbarten Pflichten über einen pauschalsatz nachgefordert werden?

Wie sieht es aus wenn der Vermieter zum Schnee und Laubräumen anreisen musste ?
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Skilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 22:39    Titel: Re: Fiktives Datum bei Kündigung Antworten mit Zitat

bluestar hat folgendes geschrieben::
Meine Eltern sind Vermieter einer Wohnung.
Die Wohnung ist zwar an Verwandte vermietet aber inzwischen gibt es Streit, da die Mieter das Vertraglich vereinbarte Schnee und Laubräumen komplett Ignoriert haben obwohl es laut Vertrag deswegen eine Mietvergünstigung gibt.
Nun kündigen die Mieter (per Einschreiben) zum 31.09.05 (den gibt es garnicht)

Nun meine Fragen:

Muß die Kündigung zum 30.09.05 oder 01.10.05 angenommen werden?

Können die Vertraglich vereinbarten Pflichten über einen pauschalsatz nachgefordert werden?

Wie sieht es aus wenn der Vermieter zum Schnee und Laubräumen anreisen musste ?


30.09.2005

Nein, höchststrafe ist Kündigung des M

Pech für den VM auch wenn er die Pflichten übertragen hat, muss er diese dennoch "nachkommen" im Zweifel hätte VM eine Firma kommen lassen können die Kosten hierfür hätte er bei M einklagen können.
_________________
Gruß

Skilli

alle Antworten sind unverbindlich und müssen nicht mit dem Gesetz oder der aktuellen Rechtssprechung übereinstimmen. Alle geschriebenen Antworten bzw. Texte spiegeln lediglich die persöhnliche Meinung des Verfassers wieder
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kündigung zum 30.09.2005 muss aber bei gesetzlicher 3-monatiger Kündigungsfrist spätestens am 04.07.2005 zugegangen sein.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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