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Hallo zusammen,
es geht um eine Betrugssache, die Betrogene will eine 6-stellige Summe, die sie aufgrund von irgendwelchen Verträgen gezahlt hat, wieder einklagen. Die Verträge sind wohl irgendwie nicht in Ordnung gewesen, jedenfalls bestand keine Zahlungsverpflichtung. Und jetzt will sie ihr Geld wieder.
Problem: Sie hat einen Pflegefall zu versorgen und ist psychisch labil. Muss sie selber an entsprechenden Gerichtsverhandlungen teilnehmen, wenn sie das Geld einklagt, oder kann sie sich durch ihre Tochter oder ihren Anwalt vertreten lassen? Besteht beim Einklagen von Geld eigentlich auch Anwaltspflicht?
Muss sie selber an entsprechenden Gerichtsverhandlungen teilnehmen, wenn sie das Geld einklagt, oder kann sie sich durch ihre Tochter oder ihren Anwalt vertreten lassen? Besteht beim Einklagen von Geld eigentlich auch Anwaltspflicht?
Persönliches Erscheinen kann angeordnet werden, da Parteivernehmung zur Sachverhaltsaufklärung üblich ist. Vertreten lassen kann man sich da nur von einer Person mit gleichem Kenntnisstand - das ist in der Regel *nicht* der Anwalt.
Da man Geld nur zivilrechtlich einklagen kann, gilt ZPO: Anwaltspflicht ab Landgericht, d.h. insbesondere bei Streitwert über 5000 EUR.
Aber wie kann man bei einer "sechsstelligen Summe" auch nur eine Sekunde in Betracht ziehen, das ganze ohne anwaltliche Hilfe versuchen zu wollen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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