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Verfasst am: 25.07.05, 19:27 Titel: Anwalt reagiert auf Mahnschreiben des Gegnes nicht
Hallo zusammen,
A hat einen Anwalt mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht beauftragt, gegen B eine Klage einzureichen. B hat nun die letzte Mahnung mit Androhung einer Frist für den gerichtlichen Mahnbescheid geschickt. Auf die Klageschrift - in Verbindung mit PKH-Antrag (der auch noch eine Weile dauern wird, bis er bewilligt ist) - wartet A vergeblich seit Wochen (O-Ton Anwalt: "Sie wird Ihnen morgen zugeschickt.").
Wie ist der Fall zu werten, wenn der Anwalt diese Frist für den gerichtlichen Mahnbescheid versäumt und dieser bei A eintrudelt? Ist der Anwalt dafür haftbar zu machen? Und wie verläuft es sich mit einer bereits aufgesetzten Klageschrift - aber eben noch nicht weg geschickten - wenn B mittlerweile gegen A klagen will, wegen Nichtbezahlung der Rechnungen? A kann gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen, aber eigentlich wollte A B verklagen - nicht andersrum.
??? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.07.05, 20:10 Titel: Re: Anwalt reagiert auf Mahnschreiben des Gegnes nicht
smashy hat folgendes geschrieben::
Wie ist der Fall zu werten, wenn der Anwalt diese Frist für den gerichtlichen Mahnbescheid versäumt und dieser bei A eintrudelt? Ist der Anwalt dafür haftbar zu machen?
Welcher Schaden ist denn dadurch bei A eingetreten? Ohne Schaden keine Haftung.
Und welche "Frist" soll der Anwalt "versäumt" haben? Die Frist, mit der B den A "mahnt", er würde ihm einen Mahnbescheid schicken, hat rechtlich überhaupt keine Bedeutung.
smashy hat folgendes geschrieben::
A kann gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen, aber eigentlich wollte A B verklagen - nicht andersrum.
Erleuchten Sie uns doch einmal, wie denn der Anwalt des A verhindern soll, daß B dem A Mahnbescheide schickt oder ihn verklagt? Soll er ihn erschießen?
Ich denke nicht, daß Sie das System verstanden haben... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 25.07.05, 20:57 Titel: Re: Anwalt reagiert auf Mahnschreiben des Gegnes nicht
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
smashy hat folgendes geschrieben::
Wie ist der Fall zu werten, wenn der Anwalt diese Frist für den gerichtlichen Mahnbescheid versäumt und dieser bei A eintrudelt? Ist der Anwalt dafür haftbar zu machen?
Welcher Schaden ist denn dadurch bei A eingetreten? Ohne Schaden keine Haftung.
Und welche "Frist" soll der Anwalt "versäumt" haben? Die Frist, mit der B den A "mahnt", er würde ihm einen Mahnbescheid schicken, hat rechtlich überhaupt keine Bedeutung.
Anders formuliert:
A hat doch den Anwalt beauftragt, ihn in dieser Sache zu vertreten. Und A schickt dem Anwalt sofort Briefe/Mahnungen von B zu. Wenn der Anwalt aber es nicht auf die Reihe bekommt, Briefe von B zu beantworten und demnach A ein Rechnungsschaden entsteht (auf deutsch: eine hohe Rechnung bezahlen muß), weil der Anwalt nichts getan hat, muß dann A bezahlen??????
smashy hat folgendes geschrieben::
A kann gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen, aber eigentlich wollte A B verklagen - nicht andersrum.
Erleuchten Sie uns doch einmal, wie denn der Anwalt des A verhindern soll, daß B dem A Mahnbescheide schickt oder ihn verklagt? Soll er ihn erschießen?
Ich denke nicht, daß Sie das System verstanden haben...
Woher soll ich als Laie erkennen können, was der Anwalt tun kann ????
Hallo??? Jemand zuhause??
Komische Antworten zu geben ist leicht, da bitte dann lieber nichts antworten, so etwas ärgert nur. Deswegen hab ich ja die Frage gestellt.
Die Lage ist doch die, das der Anwalt sehr lange benötigt um Dinge zu erledigen.
Wozu ist er denn mein Anwalt, wenn nicht er in der Lage ist, auf Mahnungen des B zu reagieren??? Und wenn wegen seiner "Schuld" (Untat) dem A der Mahnbescheid eintrudelt, ist das doch nicht A´s Vergehen. Wenigstens kann der Anwalt Einspruch gegen die Mahnungen bei B erheben und somit eine aufschiebende Wirkung erlangen, bis meine Klage eingereicht wurde. Das meine ich doch damit.
Und sowas nennt sich hier Rechts-Forum, da werd ich mich doch ganz schnell wieder abmelden hier.
_________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.07.05, 23:20 Titel: Re: Anwalt reagiert auf Mahnschreiben des Gegnes nicht
smashy hat folgendes geschrieben::
Wenn der Anwalt aber es nicht auf die Reihe bekommt, Briefe von B zu beantworten und demnach A ein Rechnungsschaden entsteht (auf deutsch: eine hohe Rechnung bezahlen muß), weil der Anwalt nichts getan hat, muß dann A bezahlen??????
Mal ganz langsam:
entweder ist die Forderung des B an A berechtigt, dann muß er auch zahlen. Oder sie ist es nicht, dann muß er es nicht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob B dem A nun einen Mahnbescheid schickt oder nicht und ob der Anwalt auf irgendeine (wohl nur Ihnen bekannte) Weise hätte "verhindern" können, daß B dem A einen Mahnbescheid schickt.
smashy hat folgendes geschrieben::
Und wenn wegen seiner "Schuld" (Untat) dem A der Mahnbescheid eintrudelt, ist das doch nicht A´s Vergehen.
Wenn ich will, kann ich Ihnen jeden Tag einen (unberechtigten) Mahnbescheid schicken. Dagegen kann Ihr Anwalt genau gar nichts machen (OK, ab einer gewissen "Störfrequenz" vielleicht eine Unterlassungsverfügung, aber das kommt im vorliegenden Fall wohl kaum in Betracht).
smashy hat folgendes geschrieben::
Wenigstens kann der Anwalt Einspruch gegen die Mahnungen bei B erheben und somit eine aufschiebende Wirkung erlangen, bis meine Klage eingereicht wurde. Das meine ich doch damit.
Eine formlose Mahnung hat, wie ich bereits sagte, keine rechtliche Relevanz. Von daher kann eine Reaktion darauf auch keinerlei "aufschiebende Wirkung" entfalten.
Noch mal ganz deutlich: wenn B will, kann er dem A jederzeit einen Mahnbescheid schicken. Keine Reaktion des Anwalts von A kann das verhindern oder aufschieben.
Warum fragen Sie eigentlich hier, wenn Sie sich das nicht erklären lassen wollen?
smashy hat folgendes geschrieben::
Und sowas nennt sich hier Rechts-Forum, da werd ich mich doch ganz schnell wieder abmelden hier.
OK, beim nächsten Mal dann bitte gleich vorwegschicken, wenn Sie nur eine Bestätigung für ihre falschen Ansichten hören wollen. Dann können sich andere die Mühe sparen, Ihnen zu erklären, wo Sie etwas falsch verstanden haben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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