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Einzelrechnung für Gartenpflege im 3. Mietjahr rechtens?

 
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Estefania
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 16:16    Titel: Einzelrechnung für Gartenpflege im 3. Mietjahr rechtens? Antworten mit Zitat

Ich wohne seit 2 Jahren (also den 3. Sommer) in meiner Mietwohnung und habe im Vertrag die Pflicht zur sorgfältigen Pflege der Anlage, sprich meines Gartens, eingetragen. Bislang kam immer ein vom Vermieter bestellter Gärtner, um die Hecken und Büsche zu beschneiden und ich habe mich demzufolge auf regelmäßiges Rasen mähen beschränkt. Es gab nie eine einzelne Rechnung oder eine Auflistung der vom Gärtner erbrachten Leistungen in Form der Jahresendabrechnung. Zudem gab es keine Mahnung oder Ähnliches, dass meine Grundstückspflege nícht dem Standard des Vermieters entspricht. Habe heute dann eine Rechnung des Vermieters über Büsche schneiden am 21.07.2005 bekommen. Kann der Vermieter einfach hingehen und die Zahlung verlangen, ohne mich auf ( aus seiner Sicht) Missstände aufmerksam zu machen, bzw. ohne mir die Möglichkeit zu geben, diese Arbeiten selber auszuführen? Und dass nachdem er zwei Jahre nichts reklamiert, bzw. in Rechnung gestellt hat?
Auf Antwort gespannt * Estefania
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Skilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich stellt sich eigentlich die Frage was im MV steht .. speziell unter Betriebskosten ? Warum sollte eine Einzelabrechnung bezügl. der ollen Hecke erfolgen ? Ist ja so als ob ich für jeden Posten ne tolle Abrechnung bekomme die ich ständig zu zahlen habe. Salob würde ich das so nicht zahlen. Zahle doch eh meine Miete nebst Betriebskosten worin doch der Garten enthalten sein sollte.

Wenn ich da was falch gelesen habe klärt me auf Smilie
_________________
Gruß

Skilli

alle Antworten sind unverbindlich und müssen nicht mit dem Gesetz oder der aktuellen Rechtssprechung übereinstimmen. Alle geschriebenen Antworten bzw. Texte spiegeln lediglich die persöhnliche Meinung des Verfassers wieder
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Skilli hat folgendes geschrieben::
Für mich stellt sich eigentlich die Frage was im MV steht .. speziell unter Betriebskosten ? Warum sollte eine Einzelabrechnung bezügl. der ollen Hecke erfolgen ? Ist ja so als ob ich für jeden Posten ne tolle Abrechnung bekomme die ich ständig zu zahlen habe. Salob würde ich das so nicht zahlen. Zahle doch eh meine Miete nebst Betriebskosten worin doch der Garten enthalten sein sollte.

Wenn ich da was falch gelesen habe klärt me auf Smilie


Nachdem der erste Gedanke genau richtig war, kommt eine verfehlte Argmentation. Ohne Kenntnis der Vereinbarungen ist jede weitere Aussage reine Spekulation. Es mag ungewöhnlich sein, dass der Mieter jede einzelne Rechnung erstatten soll, ist aber nicht schon wegen einer beliebigen Zahlung für Betriebskosten fehlerhaft.

Ohne Kenntnis sämtlicher Vereinbarungen kann nur spekuliert werden.

Ein Aspekt sehe ich allerdings als gesichert an: aus der Tatsache, dass der Vermieter den Mieter für frühere Jahre nicht mit gewissen Kosten belastet hat, kann der Mieter keinen Anspruch auf weitere Freistellung von diesen Kosten ableiten.
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Estefania
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich alles geklärt. Da die Gartenpflege laut Mietvertrag mir obliegt kann der
Vermieter nicht
einfach einen Gärtner ohne mein Wissen, aber auf meine Kosten bestellen. Ich kann diese Rechnung also getrost als gegenstandslos betrachten.
Trotzdem Danke für die Antworten!
Estefania
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